Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Bescheidung eines Überprüfungsantrags. Folgendes Szenario:
Ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt und (gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung) alle VA, die ich geprüft haben möchte, mit Erlassdatum aufgelistet (1-Jahres-Grenze habe ich beachtet!). Auch habe ich den Antrag begründet.
Im Ablehnungsbescheid stand weder ein Zeitraum noch ein einzelner VA - sondern nur sinngemäß "Überprüfungsantrag abgelehnt - wir haben keine Fehler gemacht."
Widerspruch habe ich form- und fristgemäß eingereicht. Nun steht im Widerspruchsbescheid nur "... Bescheide für den Zeitraum ab XX.XX.XXXX"... JC hat angeblich keine Fehler gemacht, Widerspruch auch abgelehnt. Außerdem wurde der Zeitraum auch nicht begrenzt z. B. durch sowas wie "... Bescheide von... bis....".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich gesetzlich (höchstrichterlich) dazu verpflichtet bin, alle VA akribisch aufzulisten und das JC einfach nur einen Zeitpunkt nennen darf, ab dem - angeblich - geprüft wurde. Außerdem geht es nicht in meinen Kopf, dass das JC den Prüfungszeitraum nicht begrenzt hat.
Gegoogelt und hier im Forum habe ich schon gesucht, aber nichts Passendes gefunden. Darf das JC so handeln? Und wenn dem so sein sollte: auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Klage schreibe ich gerade, deshalb ist dieser Aspekt für mich wichtig (und vielleicht auch für andere Mitmenschen).
Danke im voraus für Eure Hilfe!
Lena
ich habe eine Frage bzgl. der Bescheidung eines Überprüfungsantrags. Folgendes Szenario:
Ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt und (gem. höchstrichterlicher Rechtsprechung) alle VA, die ich geprüft haben möchte, mit Erlassdatum aufgelistet (1-Jahres-Grenze habe ich beachtet!). Auch habe ich den Antrag begründet.
Im Ablehnungsbescheid stand weder ein Zeitraum noch ein einzelner VA - sondern nur sinngemäß "Überprüfungsantrag abgelehnt - wir haben keine Fehler gemacht."
Widerspruch habe ich form- und fristgemäß eingereicht. Nun steht im Widerspruchsbescheid nur "... Bescheide für den Zeitraum ab XX.XX.XXXX"... JC hat angeblich keine Fehler gemacht, Widerspruch auch abgelehnt. Außerdem wurde der Zeitraum auch nicht begrenzt z. B. durch sowas wie "... Bescheide von... bis....".
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich gesetzlich (höchstrichterlich) dazu verpflichtet bin, alle VA akribisch aufzulisten und das JC einfach nur einen Zeitpunkt nennen darf, ab dem - angeblich - geprüft wurde. Außerdem geht es nicht in meinen Kopf, dass das JC den Prüfungszeitraum nicht begrenzt hat.
Gegoogelt und hier im Forum habe ich schon gesucht, aber nichts Passendes gefunden. Darf das JC so handeln? Und wenn dem so sein sollte: auf welcher Rechtsgrundlage?
Die Klage schreibe ich gerade, deshalb ist dieser Aspekt für mich wichtig (und vielleicht auch für andere Mitmenschen).
Danke im voraus für Eure Hilfe!
Lena