Anstellung von Gesellschafter und das Gehalt

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Zicky

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Hallo

Ich habe mit zwei Freundinnen eine UG nach Musterprotokoll gegründet. Wir drei sind Gesellschafterinnen und ich auch noch die Geschäftsführerin (von Notar begläubigt).

Wir würden gern das so machen, das die beiden anderen Mädels einen Anstellungsvertrag bekommen.

Nur wissen wir nicht ob die UG diese angemessenen Gehälter auch über Jahre zahlen kann.

Nach unseren Informationen kann ich, die Geschäftsführerin auf das Gehalt im Vorfeld verzichten (falls die UG nicht liquide sein wird).

Wäre das auch den Gesellschafterinnen erlaubt wenn sie einen Gesellschafter Anstellungsvertrag bekommen würden?

Falls ja ist es steuerrechtlich genauso zu handhaben wie bei mir der Geschäftsführerin ?

Vielen Dank
:dank:
Zicky
 

Koelschejong

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Nach meine Meinung können auch "normale" Angestellte auf Teile des Gehalts vorübergehend verzichten. Steuerlich dürfte das kein Problem sein. Es sollte aber der Mindestlohn beachtet werden, ggf, also lieber die Arbeitszeit statt des Gehalts reduzieren,
 

Wutbuerger

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Nach meine Meinung können auch "normale" Angestellte auf Teile des Gehalts vorübergehend verzichten. Steuerlich dürfte das kein Problem sein. Es sollte aber der Mindestlohn beachtet werden, ggf, also lieber die Arbeitszeit statt des Gehalts reduzieren,

Ich würde da aufpassen . Als Gesellschafter wirst du als Selbstständiger behandelt .
Als Arbeitnehmer gelten ja andere Spielregeln .Was ist bei Lohnverzicht mit Krankenkasse und anderen Sozialbeiträgen ? Nicht das die GmbH durch den Lohnverzicht eine Einnahme hat . Der Aspekt Mindestlohn wurde ja schon genannt .
Wie kann man eine GmbH gründen und Geschäftsführer sein wenn man so wenig Ahnung von der Materie hat ? Ist die GmbH zu irgendeinem Zeitpunkt mal überschuldet hast du einen Insolvenzantrag zu stellen , oder du haftest mit deinem Privatvermögen .Und wenn dieser Lohnverzicht im nachhinein vom Angestellten nachgefordert wird beim Arbeitsgericht ? Bei einer GmbH sollte man einen guten Überblick über seinen Firmenwert und die Verbindlichkeiten haben .
Ich habe da leider auch Lehrgeld bezahlt .Kleine Spedition , drei Tage Fahrer beschäftigt , mehr Schäden als Lohn .Wir haben den Arbeitsvertrag dann aufgelöst , auf Arbeitslohn wurde verzichtet .Irgendwann stand dann das Zollamt auf der Matte und wollte Sozialbeträge kassieren ...ich hätte für die Zeit der Beschäftigung nach Tarif geschätzt so und soviel zu zahlen ..gut das das 20 Jahre her ist .
Aber so kann ein Verzicht zur bösen Falle werden .
 

Koelschejong

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Ich würde da aufpassen . Als Gesellschafter wirst du als Selbstständiger behandelt .
.

Meines Wissens nur, wenn Du beherrschender Gesellschafter bist. Das aber dürfte bei 3 Gesellschaftern schwierig sein. Auf jeden Fall bei der DRV ein Statusfeststellungsverfahren machen lassen, dann ist klar, ob Du sv-pflichtiger Geschäftsführer bist

Der Hinweis auf SV-Beiträge ist wichtig, da verstehen die absolut keinen Spass. Also vom eventuell reduzierten Gehalt auf jeden Fall die darauf entfallenden Beträge zahlen.

Lies auch mal Ständiger Streitpunkt | Wann sind GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsfrei?
 

flandry

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An einen Anstellungsvertrag, egal ob Minijob, Teilzeit, Vollzeit, würde ich erst denken, wenn das Geld übrigbleibt, um den zahlen zu können.
Alles andere betrachte ich als grob fahrlässig.:icon_evil::icon_evil::icon_evil:
 
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