Anspruchszeit Alg I

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

paule31

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
2 Mrz 2006
Beiträge
37
Bewertungen
0
Habe noch einen Restanspruch an Alg I .

Ab Ende Sept. 2004 eine Umschulung gemacht ( 11 Monate ), dann erkrankt und bisjetzt Krankengeld bekommen.

Also insgesamt ca. 23 Monate sind dann Beiträge ( Pflege-u. Alo-vers. ) bezahlt worden .

Kann mir jmd. sagen, ob ich damit weiteren nspruch auf Alg I erworben habe.
Habe darüber immer die unterschiedlichsten Meinungen gehört/gelesen!?
Dabei müsste es doch eigentlich klare Regelungen dafür geben.
 
Durch Umschulung und Krankengeld erwirbst du keinen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Die Umschulungszeit führt zur Anrechnung auf das Arbeitslosengeld im Verhältnis 2:1, meine ich, so dass deine Ansprüche auf Alo-I dadurch weniger werden. Zwei Monate Umschulung gleich 1 Monat Alo-I-Anspruch weniger. Am Ende der Umschulung hat man dann meist nur noch einen Anspruch auf einen Monat Anschlussarbeitsgeld. Danach setzt dan AlO-II ein.
Ob das heute auch noch so ist, weiß ich nicht.

Problem ist jetzt bei, dir dass die Krankheit dazwischen gekommen ist. Da du aber nur 11 Monate Umschulung gemacht hast, wird das auf den Anspruch so mit 5-6 Monaten Arbeitslosengeld angerechnet denke ich. Ob dann noch Restanspruch vorhanden ist, richtet sich nach dem Anspruchrest unmittelbar vor der Umschulung. Es könnte auch sein, wenn die Umschulung beispielsweise 18 Monate dauerte, dass man dir die gesamte Zeit auf den Anspruch anrechnet, also 9 Monate.

Ohne Garantie, ändert sich hier alles so schnell durch die ständige Reformitis, dass vorhandenes Wissen schnell wieder entwertet wird. Was sagt dein SB ?
 
Nach der Umschulung steht grundsätzlich für 3 Monate ein Anschlussunterhalt zu.Ob die Umschulung nun durch das AA oder durch die RV finanziert wurde,interessiert nicht.Arbeitslosengeld steht Dir nach der Umschulung nur zu,wenn Du vor der Umschulung nicht arbeitslos warst und kein Arbeitslosengeld beansprucht hast.
Beantragst Du Hartz IV ,wird der Anschlussunterhalt,bezahlt durch den Kostenträger,angerechnet.Daher besser erst durchrechnen,wo mehr bei raus kommt.
 
Martin Behrsing meinte:
Anschlussunterhalt gibt es Seit Hartz-II udn III nicht mehr. Dein Anspruch auf ALG gilt ab Feb. 2006 max. 12 Monate

Komisch und wieso habe ich Anschlussunterhalt durch die LVA von Juli bis September 2005 bekommen?
Der Betrag wurde nämlich komplett bei Hartz IV angerechnet.
 
muensterland1 meinte:
Komisch und wieso habe ich Anschlussunterhalt durch die LVA von Juli bis September 2005 bekommen?
Der Betrag wurde nämlich komplett bei Hartz IV angerechnet.

weil lva ungleich ba . anderer sozialversicherungsträger anscheinend aufgrund von reha??
 
@ münsterland1

SGB III § 156 Anschlussunterhaltsgeld (außer Kraft)


Die Vorschrift ist durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) zum 1.1.2003 aufgehoben worden.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten