Hallo, ich war seit 01.08.2017 in Beschäftigung - durchgängig - bis einschließlich 31.03.2019 und erhielt dann eine Probezeitkündigung bei einem neuen Arbeitgeber.
In meinen Augen macht das glatt 20 Monate und somit einen Anspruch von 10 Monaten (300 Tage) Arbeitslosengeld 1.
Nun hat die Agentur für Arbeit den Bescheid gesendet und mir aber nur 240 Tage Arbeitslosengeld 1 zugebilligt.
Kennt sich hier jemand aus?
Beste Grüße
In meinen Augen macht das glatt 20 Monate und somit einen Anspruch von 10 Monaten (300 Tage) Arbeitslosengeld 1.
Nun hat die Agentur für Arbeit den Bescheid gesendet und mir aber nur 240 Tage Arbeitslosengeld 1 zugebilligt.
Kennt sich hier jemand aus?
Beste Grüße