Anspruchsdauer bei eigener abmeldung

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Hallo zuammen,jetzt hab ich dann auch mal ne frage zum Alg1 Bezug.
Ich bin seit dem 01.01.2018 im Alg1 bezug und habe anspruch bis zum 01.04.2019,soweit so gut.
Nun muss/möchte ich mich aus familiären gründen selbst abmelden,wie lange kann ich abgemeldet bleiben ohne das mein Restanspruch verfällt? Gibt es da irgendwelche Fristen oder § wo ich mich schlau machen kann.
LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
4 Jahre vom ersten Tag an, also 01.01.2018.

https://www.buzer.de/gesetz/6003/a82958.htm

„(2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind.“

Bitte an Krankenversicherung denken.

Das hier auch noch beachten, falls es länger dauern sollte.
https://www.buzer.de/gesetz/6003/a82954.htm

(4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.
 
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