Hallo zusammen,
leider wurde ich aus Recherchen nicht wirklich schlau und bräuchte mal "persönliches" Wissen, bevor ich in die Diskussion mit meinem Sachbearbeiter gehe.
Folgender Sachverhalt:
Von 1.1.2016 - 15.10.2017 war ich voll versicherungspflichtig beschäftigt. Ergibt eine Anspruchsdauer von 300 Tagen (10 Monaten). Davon habe ich 4,5 "genutzt" und danach habe ich vom 1.2.2018 - 31.12.2018 wieder gearbeitet - diese Stelle musste ich allerdings selbst kündigen.
Jetzt zu meiner Frage: Bekomme ich lediglich die verbleiblenden 5,5 Monate (so will es das Amt), oder stehen mir nicht zwei Monate mehr zu, weil ich durch meine Erwerbstätigkeit im Jahr 2018 in den letzten fünf Jahren insgesamt über 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war?
Mir ist das leider nich so klar und vielleicht kann jemand von Euch mir die Augen öffnen.
Besten Dank und schöne Grüße
Stefan
leider wurde ich aus Recherchen nicht wirklich schlau und bräuchte mal "persönliches" Wissen, bevor ich in die Diskussion mit meinem Sachbearbeiter gehe.
Folgender Sachverhalt:
Von 1.1.2016 - 15.10.2017 war ich voll versicherungspflichtig beschäftigt. Ergibt eine Anspruchsdauer von 300 Tagen (10 Monaten). Davon habe ich 4,5 "genutzt" und danach habe ich vom 1.2.2018 - 31.12.2018 wieder gearbeitet - diese Stelle musste ich allerdings selbst kündigen.
Jetzt zu meiner Frage: Bekomme ich lediglich die verbleiblenden 5,5 Monate (so will es das Amt), oder stehen mir nicht zwei Monate mehr zu, weil ich durch meine Erwerbstätigkeit im Jahr 2018 in den letzten fünf Jahren insgesamt über 24 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war?
Mir ist das leider nich so klar und vielleicht kann jemand von Euch mir die Augen öffnen.
Besten Dank und schöne Grüße
Stefan