Jacqueline1964
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Hallo liebe Community,
ich bezog von Juli 2013 bis Februar 2014 ALG 1. Bin während einer Maßnahme an Krebs erkrankt. Am 20.08.2015 lief mein KG Anspruch aus. Habe ALG1 nach Nahtlosigkeit beantragt, was ich auch erhalte. Nun wird mir der Anspruch nur für 143 Tage gewährt, das ist der Anspruch, den ich vor meiner Krankheit noch hatte.
Mir ist aber bekannt, das sich die Dauer des Arbeitslosengeldes durch den KG Bezug erhöht, weil ja auch vom KG Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Die Afa behauptet jetzt, das wäre nur für den Fall richtig, wenn ich bis zum Anspruch von Krankengeld in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hätte, nicht, wie bei mir, ich während dem Bezug von Arbeitslosengeld krank geworden bin. Kann das sein? Ich habe mein KG Anspruch voll ausgenutzt, d.h. 78 Wochen (72) erhalten. Außerdem bin ich während des Bezugs von KG noch 50 Jahre geworden, da müsste die Dauer des Anspruchs doch auch um 3 Monate gestiegen sein?
Kennt sich da jemand mit aus? Mache mir nämlich Sorgen, das mein EM-Rentenantrag evtl. länger dauert, als mein AG -Anspruch.
Ich habe am 11.11. geheiratet. Vorher war ich in Steuerklasse 1 mit einem Bezug von 44,04 € pro Tag. Ändert sich die Bezugshöhe des Arbeitslosengeldes? Und in welcher Höhe, wenn ich z.B. in die Steuerklasse 3 oder 5 wechsle?
Ist eine Heirat einen Grund für eine Änderungsmitteilung und wenn, gibt es da Fristen?
Vielen Dank für Eure Hilfe
ich bezog von Juli 2013 bis Februar 2014 ALG 1. Bin während einer Maßnahme an Krebs erkrankt. Am 20.08.2015 lief mein KG Anspruch aus. Habe ALG1 nach Nahtlosigkeit beantragt, was ich auch erhalte. Nun wird mir der Anspruch nur für 143 Tage gewährt, das ist der Anspruch, den ich vor meiner Krankheit noch hatte.
Mir ist aber bekannt, das sich die Dauer des Arbeitslosengeldes durch den KG Bezug erhöht, weil ja auch vom KG Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden.
Die Afa behauptet jetzt, das wäre nur für den Fall richtig, wenn ich bis zum Anspruch von Krankengeld in einem Beschäftigungsverhältnis gestanden hätte, nicht, wie bei mir, ich während dem Bezug von Arbeitslosengeld krank geworden bin. Kann das sein? Ich habe mein KG Anspruch voll ausgenutzt, d.h. 78 Wochen (72) erhalten. Außerdem bin ich während des Bezugs von KG noch 50 Jahre geworden, da müsste die Dauer des Anspruchs doch auch um 3 Monate gestiegen sein?
Kennt sich da jemand mit aus? Mache mir nämlich Sorgen, das mein EM-Rentenantrag evtl. länger dauert, als mein AG -Anspruch.
Ich habe am 11.11. geheiratet. Vorher war ich in Steuerklasse 1 mit einem Bezug von 44,04 € pro Tag. Ändert sich die Bezugshöhe des Arbeitslosengeldes? Und in welcher Höhe, wenn ich z.B. in die Steuerklasse 3 oder 5 wechsle?
Ist eine Heirat einen Grund für eine Änderungsmitteilung und wenn, gibt es da Fristen?
Vielen Dank für Eure Hilfe