Hallo,
wäre dankbar für jeden Rat zu meinem Fall, da ich bisher durch alle Raster zu fallen scheine ...
Ich arbeite seit Jahren selbstständig und zahle meine Beiträge zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Daraus ergäben sich (aufgrund der fiktiven Berechnungsgrundlage) ALG1-Ansprüche, von denen ich halbwegs gut leben könnte.
Nach einer kleineren Flaute konnte ich nun als Hauptjob eine Stelle als Angestellte finden, die gut bezahlt, aber leider nur Teilzeit (50%) und auf 15 Monate befristet ist. Deshalb will ich parallel dazu weiter selbstständig arbeiten, natürlich jetzt nur noch als Nebenjob und mit reduzierter Stundenzahl (aus der KSK bin ich dann raus, soviel weiß ich schon und das ist auch ok). Leider würde mein neuer ALG1-Anspruch allein aus dem Angestelltenjob aber meine Ausgaben kaum decken.
Meine Frage
nun:
1) Sollte ich nach dem Ende dieses TZ-Jobs keine Stelle finden, wonach berechnet sich dann die Höhe meines ALG1-Anspruchs? Bzw, wie könnte ich diesen in der aktuellen Höhe sichern?
Könnte ich zB beantragen oder darauf bestehen, dass für diese Berechnung (dann noch innerh einer 2-Jahres-Frist) meine FreiwALV als Grundlage genommen wird? Also, die fiktive Berechnung für eine 100%-Stelle, da ich diese ja auch gesucht habe und dann auch weitersuche? Oder ...
2) Müsste ich, um meinen Anspruch aus der FreiwALV zu "sichern" (für den ich ja auch lange genug Beiträge bezahlt habe), mich vor Stellenantritt noch mind. 1 Tag arbeitslos melden, um diesen Anspruch 4 Jahre zu behalten und abrufen zu können? Das würde ich allerdings sehr ungern machen, da ich die neue Stelle ja schon habe und es ausserdem, wg Erreichen einer Altersgrenze, für mich auch günstiger wäre, erst später und bei wirklichem Bedarf diesen Antrag zu stellen.
Vielen Dank für jede Hilfe! Ich "schwimme" da etwas hin und her..
wäre dankbar für jeden Rat zu meinem Fall, da ich bisher durch alle Raster zu fallen scheine ...
Ich arbeite seit Jahren selbstständig und zahle meine Beiträge zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Daraus ergäben sich (aufgrund der fiktiven Berechnungsgrundlage) ALG1-Ansprüche, von denen ich halbwegs gut leben könnte.
Nach einer kleineren Flaute konnte ich nun als Hauptjob eine Stelle als Angestellte finden, die gut bezahlt, aber leider nur Teilzeit (50%) und auf 15 Monate befristet ist. Deshalb will ich parallel dazu weiter selbstständig arbeiten, natürlich jetzt nur noch als Nebenjob und mit reduzierter Stundenzahl (aus der KSK bin ich dann raus, soviel weiß ich schon und das ist auch ok). Leider würde mein neuer ALG1-Anspruch allein aus dem Angestelltenjob aber meine Ausgaben kaum decken.
Meine Frage
1) Sollte ich nach dem Ende dieses TZ-Jobs keine Stelle finden, wonach berechnet sich dann die Höhe meines ALG1-Anspruchs? Bzw, wie könnte ich diesen in der aktuellen Höhe sichern?
Könnte ich zB beantragen oder darauf bestehen, dass für diese Berechnung (dann noch innerh einer 2-Jahres-Frist) meine FreiwALV als Grundlage genommen wird? Also, die fiktive Berechnung für eine 100%-Stelle, da ich diese ja auch gesucht habe und dann auch weitersuche? Oder ...
2) Müsste ich, um meinen Anspruch aus der FreiwALV zu "sichern" (für den ich ja auch lange genug Beiträge bezahlt habe), mich vor Stellenantritt noch mind. 1 Tag arbeitslos melden, um diesen Anspruch 4 Jahre zu behalten und abrufen zu können? Das würde ich allerdings sehr ungern machen, da ich die neue Stelle ja schon habe und es ausserdem, wg Erreichen einer Altersgrenze, für mich auch günstiger wäre, erst später und bei wirklichem Bedarf diesen Antrag zu stellen.
Vielen Dank für jede Hilfe! Ich "schwimme" da etwas hin und her..