Ich bin durch den Paragraphen- und Behördendschungel so mitgenommen, dass ich keinen anderen Ausweg mehr sehe als euch hier einfach mal um eine konkrete Beispielrechnung mit Kommentar zu bitten, anhand derer ich die Berechnung des Mindesteinkommens nachvollziehen kann. Ich habe mir schon einige Fallbeispiele angesehen, dabei aber auch nur Bahnhof verstanden (10% Anrechnung, 30% Abzug bei wenn und aber dies und jenes mir glüht wirklich der Kopf)
Angenommen
150 Euro Nebenkosten
20 Euro Heizkosten
_____________________
(720 Euro Miete Warm)
197 Euro Kindergeld (wird angeblich nicht als Einkommen gewertet)
XXX Euro Unterhalt vom Vater des Kindes (Höhe steht noch nicht fest)
1. Wieviel Unterhalt (Ersatzweise andere Einkünfte) müsste Mutter A mindestens vom Vater des Kindes erhalten, damit Sie einen Anspruch auf Wohngeld und den Kinderzuschlag erhält und nicht auf ALGII verwiesen wird?
Falls mir jemand bei der Berechnung helfen kann wäre ich sehr dankbar. Noch dankbarer wäre ich wenn jemand den Rechenweg inkl. Kommentar für mich als Beispielrechnung verständlich macht. So kann ich beim nächsten Mal selber nachrechnen. Darüber würde ich mich (und manch andere sicher auch sehr freuen).
Vielen vielen Dank allein schonmal fürs lesen
Der Hintergrund ist, ich möchte ALG II um jeden Preis vermeiden. Auch wenn ich eventuell weniger Geld zur Verfügung habe, möchte ich mir den Ärger mit der ARGE nicht geben. Ich war einmal ALG II Empfängerin und möchte nie mehr so behandelt werden wie man damals mit mir umgesprungen ist.
Angenommen
- Mutter A zieht mit ihrem 3 Monate alten Kind in eine Wohnung
- Die Mietstufe ist Stufe 5
- Wohnungskosten setzen sich zusammen aus:
150 Euro Nebenkosten
20 Euro Heizkosten
_____________________
(720 Euro Miete Warm)
- Das Einkommen der Mutter beträgt:
197 Euro Kindergeld (wird angeblich nicht als Einkommen gewertet)
XXX Euro Unterhalt vom Vater des Kindes (Höhe steht noch nicht fest)
1. Wieviel Unterhalt (Ersatzweise andere Einkünfte) müsste Mutter A mindestens vom Vater des Kindes erhalten, damit Sie einen Anspruch auf Wohngeld und den Kinderzuschlag erhält und nicht auf ALGII verwiesen wird?
Falls mir jemand bei der Berechnung helfen kann wäre ich sehr dankbar. Noch dankbarer wäre ich wenn jemand den Rechenweg inkl. Kommentar für mich als Beispielrechnung verständlich macht. So kann ich beim nächsten Mal selber nachrechnen. Darüber würde ich mich (und manch andere sicher auch sehr freuen).
Vielen vielen Dank allein schonmal fürs lesen
Der Hintergrund ist, ich möchte ALG II um jeden Preis vermeiden. Auch wenn ich eventuell weniger Geld zur Verfügung habe, möchte ich mir den Ärger mit der ARGE nicht geben. Ich war einmal ALG II Empfängerin und möchte nie mehr so behandelt werden wie man damals mit mir umgesprungen ist.