Anspruch auf Ortsabwesenheit 2015_2016 // Knifflige Frage...??

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Cytoon

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Hallo,

ich habe eine Herausforderung zu lösen und erhoffe mir in diesem Forum eine hilfreiche Auskunft.

Ich beziehe seit 01.10.15 ALG 1 und habe bereits in 2015 9 Tage Ortsabwesenheit genehmigt bekommen, da ich eine selbst gezahlte Weiterbildungsmaßnahme besucht habe.

Nun wollte ich für Februar 2016 14 Tage Urlaub/Ortsabwesenheit beantragen, da meine Frau Ihren Resturlaub abbauen muss.

Heute bekam ich die Auskunft meiner SB (sehr nett und hilfsbereit), dass ich nach Rücksprache mit der Leistungsabteilung nur noch 12 Tage Anspruch auf Ortsabwesenheit hätte, da diese 21 Tage für die gesamte Dauer meiner Arbeitslosigkeit gelten würden und nicht pro Kalenderjahr gerechtet werden...??!

Diese Aussage finde ich allerdings nirgendwo im Netz bestätigt, sondern überall wird von 21 Tagen Pro KALENDERJAHR gesprochen.

Könnt Ihr mich hierbei mit validen Informationen unterstützen, damit ich meine SB überzeugen kann??

10000 Dank im Voraus!!

Grüße
 

Fritz Fleißig

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Du hast recht. Du kannst bis zu drei Wochen bezahlte Ortsabwesenheit pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Das wird auch nicht irgendwie "anteilig" berechnet, sondern du hast in jedem Kalenderjahr Anspruch auf die volle Dauer.

Siehe § 3 Abs. 1 der EAO (Erreichbarkeitsanordnung der AfA ). Einzusehen hier: https://www.arbeitsagentur.de/web/w...tei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378539.pdf (Abschnitt B1)

(Bitte nicht davon täuschen lassen, daß diese noch aus alten Zeiten stammt und dort vom "Arbeitsamt" die Rede ist - es hat sich inhaltlich seitdem nichts geändert.)

Wieder mal wurde mein Eindruck bestätigt: manche Firmen und Behörden lesen anscheinend ihre eigene Internetseite nicht. :biggrin:
 
E

ExitUser

Gast
Ich beziehe seit 01.10.15 ALG 1 und habe bereits in 2015 9 Tage Ortsabwesenheit genehmigt bekommen, da ich eine selbst gezahlte Weiterbildungsmaßnahme besucht habe.

Diese Entscheidung war auch falsch, allerdings zu deinen Gunsten.

Über die Verfügbarkeit bei Besuch einer nicht geförderte Weiterbildung muss über § 139 (3) SGB III entschieden werden, was aber zur Kürzung oder Streichung des Alg führen kann.

Bei der Entscheidung über einen Urlaub muss zunächst geklärt werden, ob alle Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld vorliegen. Also Arbeitslosigkeit, Verfügbarkeit, Arbeitslosmeldung und so. Da wegen der Weiterbildung Verfügbarkeit schon nicht vorliegt (bzw. über § 139 SGB III entschieden werden muss), kann sie nicht für die Dauer der "Abwesenheit wegen Weiterbildung" über die Erreichbarkeitsanordnung anerkannt/fingiert werden.

Aber die von der Vermittlerin gefunden Lösung ist schon eher üblich und auch sinnvoll.
 

Cytoon

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Danke euch schonmal für die guten Antworten!!

Denkt Ihr, ich sollte den entsprechenden Auszug der EAO direkt an meine SB weiterleiten mit der Bitte um Genehmigung meiner OA aufgrund des nunmehr geklärten Sachverhaltes??

Ich bin das erste Mal in meinem Berufsleben arbeitslos gemeldet, daher ist das Alles neu für mich... Und im Umgang mit seinem jeweiligen SB bzw. mit der AfA kann man ja wohl sehr viel falsch machen...

Vielen Dank für eure weiteren Beiträge!!

Grüße
Cytoon
 

Fritz Fleißig

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Das kannst du so machen. Aber es reicht, wenn du deine SBin einfach auf die entsprechende Rechtsgrundlage hinweist. Diese nachsehen müßte sie eigentlich selber können.

Merk dir gleich für später:
1. Nicht alles blind glauben, was man dir bei der AfA so sagt.
2. Bei Zweifeln alles schriftlich verlangen.
3. Und natürlich nichts ungeprüft unterschreiben, was man dir vorlegt.

Gehe bitte immer, auch wenn die SBin noch so nett erscheint oder vielleicht auch ist, davon aus, daß diese primär die Interessen der AfA vertritt und nicht deine.
 
E

ExUser 2606

Gast
Heute bekam ich die Auskunft meiner SB (sehr nett und hilfsbereit), dass ich nach Rücksprache mit der Leistungsabteilung nur noch 12 Tage Anspruch auf Ortsabwesenheit hätte, da diese 21 Tage für die gesamte Dauer meiner Arbeitslosigkeit gelten würden und nicht pro Kalenderjahr gerechtet werden...??!

Sollten die Herrschaften noch zicken, würde ich mal dezent darauf hinweisen, dass das einfach niht stimmen KANN.

Ich kenne Leute, die sind 10 Jahre und länger arbeitslos. und dann insgesamt nur 21 Tage? PAsst iregendwie nicht, oder? Manchmal ist es hilfreich, das Hirn einzuschalten.
 
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