Hallo,
ich habe eine Herausforderung zu lösen und erhoffe mir in diesem Forum eine hilfreiche Auskunft.
Ich beziehe seit 01.10.15 ALG 1 und habe bereits in 2015 9 Tage Ortsabwesenheit genehmigt bekommen, da ich eine selbst gezahlte Weiterbildungsmaßnahme besucht habe.
Nun wollte ich für Februar 2016 14 Tage Urlaub/Ortsabwesenheit beantragen, da meine Frau Ihren Resturlaub abbauen muss.
Heute bekam ich die Auskunft meiner SB (sehr nett und hilfsbereit), dass ich nach Rücksprache mit der Leistungsabteilung nur noch 12 Tage Anspruch auf Ortsabwesenheit hätte, da diese 21 Tage für die gesamte Dauer meiner Arbeitslosigkeit gelten würden und nicht pro Kalenderjahr gerechtet werden...??!
Diese Aussage finde ich allerdings nirgendwo im Netz bestätigt, sondern überall wird von 21 Tagen Pro KALENDERJAHR gesprochen.
Könnt Ihr mich hierbei mit validen Informationen unterstützen, damit ich meine SB überzeugen kann??
10000 Dank im Voraus!!
Grüße
ich habe eine Herausforderung zu lösen und erhoffe mir in diesem Forum eine hilfreiche Auskunft.
Ich beziehe seit 01.10.15 ALG 1 und habe bereits in 2015 9 Tage Ortsabwesenheit genehmigt bekommen, da ich eine selbst gezahlte Weiterbildungsmaßnahme besucht habe.
Nun wollte ich für Februar 2016 14 Tage Urlaub/Ortsabwesenheit beantragen, da meine Frau Ihren Resturlaub abbauen muss.
Heute bekam ich die Auskunft meiner SB (sehr nett und hilfsbereit), dass ich nach Rücksprache mit der Leistungsabteilung nur noch 12 Tage Anspruch auf Ortsabwesenheit hätte, da diese 21 Tage für die gesamte Dauer meiner Arbeitslosigkeit gelten würden und nicht pro Kalenderjahr gerechtet werden...??!
Diese Aussage finde ich allerdings nirgendwo im Netz bestätigt, sondern überall wird von 21 Tagen Pro KALENDERJAHR gesprochen.
Könnt Ihr mich hierbei mit validen Informationen unterstützen, damit ich meine SB überzeugen kann??
10000 Dank im Voraus!!
Grüße