Hallöchen,
ich wende mich hier an euch, weil ich eine Frage bezüglich meines Anspruchs auf ALG1 habe.
Leider wurde mein Vertrag beim Arbeitgeber heute nicht verlängert, weswegen ich wahrscheinlich wieder ALG1 oder sogar ALG2 beantragen muss..
Beitragszeiten:
01.08.2011. -31.07.2014 - Ausbildung
01.08.2014. - 28.02.2017. Angestellt
01.03.2017. - 22.08.2017 Angestellt
23.08.2017. - 01.10.2017 Angestellt
01.10.2017 - 09.04.2018 Arbeitslos
10.04.2018 - 31.07.2018 Angestellt
01.08.2018. - 24.01.2019 Arbeitslos (Anspruch Ende)
01.02.2019. - 31.08.2019 Angestellt
Kann es sein das man nur die Zeiten von meiner ersten Anstellung (01.08.2014 - 28.02.2017) bei der Berechnung berücksichtigt hat und daher noch vom 01.03.2017 bis zum 31.08.2019 diesen Anspruch geltend machen kann? Als ich das 1. Mal arbeitslos wurde, stand auf meinem Bescheid das ich 360 Tage Anspruch habe. Diese haben wohl zum 24.01. geendet.
Leider habe ich von 2 Arbeitgebern die Arbeitsbescheinigungen damals original zum Amt gegeben und keine Kopien, sind die da noch vorhanden?!
Hätte ich vielleicht sogar einen kurzzeitigen Anspruch auf ALG1 ? oder steht mir gar nix zu?
Liebe Grüße
ich wende mich hier an euch, weil ich eine Frage bezüglich meines Anspruchs auf ALG1 habe.
Leider wurde mein Vertrag beim Arbeitgeber heute nicht verlängert, weswegen ich wahrscheinlich wieder ALG1 oder sogar ALG2 beantragen muss..
Beitragszeiten:
01.08.2011. -31.07.2014 - Ausbildung
01.08.2014. - 28.02.2017. Angestellt
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23.08.2017. - 01.10.2017 Angestellt
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Kann es sein das man nur die Zeiten von meiner ersten Anstellung (01.08.2014 - 28.02.2017) bei der Berechnung berücksichtigt hat und daher noch vom 01.03.2017 bis zum 31.08.2019 diesen Anspruch geltend machen kann? Als ich das 1. Mal arbeitslos wurde, stand auf meinem Bescheid das ich 360 Tage Anspruch habe. Diese haben wohl zum 24.01. geendet.
Leider habe ich von 2 Arbeitgebern die Arbeitsbescheinigungen damals original zum Amt gegeben und keine Kopien, sind die da noch vorhanden?!
Hätte ich vielleicht sogar einen kurzzeitigen Anspruch auf ALG1 ? oder steht mir gar nix zu?
Liebe Grüße