Anspruch auf ALG II volle Mietkostenübernahme unter 6 Monaten nach Abmeldung von ALG II?

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thomas888

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Ich muss für den nächsten Monat ALG II beantragen und hatte schonmal ALG II für 6 Monate, dies endete vor 5 Monaten. Mir wurde gesagt ich kann nur einen Weiterbewilligungsantrag stellen, da 6 Monate dazwischen liegen müssen. Ich könnte keinen Neuantrag stellen, die Mietkosten würden somit auch nicht voll übernommen. Ist das so korrekt?

Wie viel Geld darf ich mit 25 Jahren besitzen? 150 x 25 oder 150 x 25 + 750?
 
Ich hatte damals nur 6 Monate ALG II und in den ersten 6 Monaten werden die Kosten ja voll übernommen.

Eine Kostensenkungsauforderung hatte ich, jedoch habe ich ja nach den 6 Monaten mich wieder selber finanziert, so dass kein Umzug mehr erforderlich war.

Die Begründung das die Kosten jetzt nicht voll übernommen werden sollen war, dass ich nur einen Weiterbewilligungsantrag und keinen Neuantrag stellen kann, da der Zeitraum unter 182 Tagen ist und eine volle Kostenübernahme nur bei Neuantrag möglich ist.
 
Kann eigentlich nur sein, wenn absehbar war, Dass Du wieder im Bezug landest, z. B. Bei einem brfristeten Vertrag. Ich wuerde nach der Rechtsgrundlage Fragen und ggf. widersprechen.
 
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