Aras
Priv. Nutzer*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 17 Juni 2012
- Beiträge
- 597
- Bewertungen
- 114
Hallo Leute,
folgender Sachverhalt:
Mir wurde im Sept. zu viel Gehalt gezahlt, was jetzt im Okt. voraussichtlich verrechnet wird. Grund: Ich bin auf Teilzeit gewechselt, was der AG gehaltstechnisch nicht umgesetzt hat. Was mit dem zu viel Gehalt aus Sept. passiert ist, ist erstmal egal.
Wie das auf der Gehaltsabrechnung aussehen wird weiß ich noch nicht, jedoch wird der tatsächliche Zufluss im Okt. so sein, dass streng nach dem Zuflussprinzip grundsätzlich alg2 Anspruch bestehen würde.
Mir geht's nur ums Geld, es wäre gut zu gebrauchen.
Gibt's irgendwelche Ausschlussgründe, warum entgegen meines Gedankengangs doch kein Anspruch besteht? Wäre ich verpflichtet gewesen, das zu viel gezahlte Geld für Sept. zur Seite zu legen?
Merci
folgender Sachverhalt:
Mir wurde im Sept. zu viel Gehalt gezahlt, was jetzt im Okt. voraussichtlich verrechnet wird. Grund: Ich bin auf Teilzeit gewechselt, was der AG gehaltstechnisch nicht umgesetzt hat. Was mit dem zu viel Gehalt aus Sept. passiert ist, ist erstmal egal.
Wie das auf der Gehaltsabrechnung aussehen wird weiß ich noch nicht, jedoch wird der tatsächliche Zufluss im Okt. so sein, dass streng nach dem Zuflussprinzip grundsätzlich alg2 Anspruch bestehen würde.
Mir geht's nur ums Geld, es wäre gut zu gebrauchen.
Gibt's irgendwelche Ausschlussgründe, warum entgegen meines Gedankengangs doch kein Anspruch besteht? Wäre ich verpflichtet gewesen, das zu viel gezahlte Geld für Sept. zur Seite zu legen?
Merci