Hallo, nun habe ich viel gelesen, aber zu meinem Anliegen nicht die richtige Antwort gefunden.
Ich habe eine 11 monatige Maßnahme der DRV mit Zahlung vonÜbergangsgeld gemacht und werde wohl ab 1.12. wieder ALG 1 beziehen. Habe noch einen Restanspruch von 61 Tagen.
Seit dem letzten Antrag bin ich 2 Jahre älter ( jetzt 56).
Erhöht sich damit die Anspruchsdauer auf 18 Monate, vorher 15 oder bekomme ich dann nix mehr?
Ich war seit Juli 2015 dauerhaft krank geschrieben.
Danke schon mal für eure Erfahungen damit!
LG Susi
Ich habe eine 11 monatige Maßnahme der DRV mit Zahlung vonÜbergangsgeld gemacht und werde wohl ab 1.12. wieder ALG 1 beziehen. Habe noch einen Restanspruch von 61 Tagen.
Seit dem letzten Antrag bin ich 2 Jahre älter ( jetzt 56).
Erhöht sich damit die Anspruchsdauer auf 18 Monate, vorher 15 oder bekomme ich dann nix mehr?
Ich war seit Juli 2015 dauerhaft krank geschrieben.
Danke schon mal für eure Erfahungen damit!
LG Susi
