Hallo Zeitkind,
Vielleicht kann mir jemand durch seine Erfahrung auf die Sprünge helfen.
Erfahrungen mit Reha (AHB ist
NIX Anderes, muss nur sehr zeitnah an einen Klinik-Aufenthalt anschließen) im Bezug von ALG II habe ich nicht, dazu habe ich hier nur schon Einiges gelesen ...
Nach mehrwöchigem stationärem Aufenthalt im Krankenhaus wurde eine dort beantragte Anschlußheilbehandlung (AHB) bewilligt.
Hatte davon gelesen, klingt nicht "gut" aber du hast es wohl soweit überstanden ???
Die AHB (Anschluss-Heil-Behandlung) wird dann (üblicherweise) von der Akutklinik direkt beantragt, zuständiger Kostenträger ist bei dir also die DRV.
Ich wurde praktisch direkt (10 Tage nach der OP) von der Herz-Klinik in die Reha-Klinik gefahren, damit man mich intensiv wieder "Alltagstauglich" machen soll.
Habe also selber gar keine Unterlagen mehr bekommen, nur die Klinik durfte ich (von 2 wo Betten bald frei waren) auswählen aber bei der (am Wohnort) hätte ich noch eine Woche warten müssen ...
Das zugesandte Schreiben ist ziemlich umfangreich und beinhaltet neben dem Bewilligungsbescheid u.a.
Die schicken immer das komplette Paket, da sind viele Formulare bei die du gar nicht benötigst, vielleicht hilft dir ja diese Information weiter ...
Empfängern von Arbeitslosengeld II werden regelmäßig die Leistungen vom Träger der Grundsicherung weitergezahlt.
Quelle
https://www.deutsche-rentenversiche...02_leistungen/allgemeines/uebergangsgeld.html
Bescheinigung für den AG
Erklärung des Versicherten G0512 (an den RV-Träger zu richten)
Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld G0515
Bescheinigung der Krankenkasse G0518
Das dürfte für dich also
ALLES entfallen, soweit ich weiß bist du ja schon länger im Vollbezug von ALGII.
Als Bezieher von ALG 2 würde ich jetzt den Bewilligungsbescheid sowie die Bescheinigung für den AG an das JC schicken.
In dem Anschreiben dazu habe ich Beginn und voraussichtliches Ende der AHB mitgeteilt und für diese Zeit die OAW beantragt.
Mach dir bitte eine Kopie vom Bewilligungsbescheid dafür, das Original müssen die
NICHT bekommen.

Die AG-Bescheinigung auch nicht, die ist für Leute die noch Lohnfortzahlung bekommen könnten oder wo das "Übergangsgeld" aus dem letzten Arbeitslohn errechnet wird.
Trifft
BEIDES auf dich
NICHT zu, also braucht das JC diese Bescheinigung nicht.
Wenn du den Anreisetermin bereits schriftlich hast mach davon bitte auch eine Kopie, nach dem (voraussichtlichen) Ende wirst du dich beim JC zurück melden müssen.
Eine AHB ist eine medizinische Maßnahme, dafür brauchst du
KEINE OAW beantragen, die soll privaten Dingen dienen und keinen Heilmaßnahmen.
Als du im Akutkrankenhaus gewesen bist, hast du sicher auch keine OAW beantragt, die AHB führt praktisch eine Kranken-Nachbehandlung durch, für eine sonstige medizinische Reha wäre auch keine OAW zu beantragen.
Alle relevanten Daten (auch Ort & Tel.-Nr. der Rehaklinik) sind aus dem Bewilligungsbescheid ersichtlich.
Wo du in Reha bist geht das JC eigentlich
NICHTS an und anrufen brauchen die dort schon mal
GAR NICHT, das ist eine medizinische Einrichtung, dort haben die
NICHT anzurufen ohne deine Erlaubnis.
Nimm dir für den Notfall (Verlängerung der Reha) die Nummer vom JC mit und fertig, genieße diese Wochen in Ruhe
OHNE JC ...
Hin und Rückfahrt werden durch einen Fahrdienst organisiert, von der Zuzahlung bin ich befreit. Soweit alles klar.
Soweit auch völlig normal, ich wurde sogar im Taxi zur Reha-Klinik gebracht, damit ich nicht zu sehr "durchgeschüttelt" werde ... mit meinen verdrahteten Rippchen.
Doch was mache ich mit der Erklärung der Versicherten, Entgeltbescheinigung und der Bescheinigung der Krankenkasse?
NIX, Krankenkasse wäre nur nötig im Krankengeld-Bezug, entfällt also auch in deinem Falle.
Bezüglich eines (regulären) Arbeitsverhältnisses gibt es auch
NIX zu erklären ... du bekommst weiter ALGII.
Ob die DRV das mit denen mal irgendwie "verrechnet" weiß ich nicht und das kann dir auch herzlich
EGAL sein.
Die Erklärung der Versicherten bezieht sich wie die Entgeltbescheinigung vermutlich auf einen Anspruch von Übergangsgeld.
Richtig und wie du direkt bei der DRV nachlesen kannst, bekommst du kein "offizielles Übergangsgeld" sondern weiterhin Hartz 4.
Du brauchst also
NUR das JC informieren (bitte nachweislich wie immer) und dann viel Erfolg und gute Besserung in deiner AHB.
Meine war damals echt nötig und sehr hilfreich, ich glaube nicht, dass ich so kurz nach der OP schon zu Hause zurechtgekommen wäre und ich kann mich über diese Reha überhaupt
NICHT beklagen ... das hatte wirklich
SINN für mich.
Soweit mir bekannt, wird für die Zeit solcher Gesundheitsmaßnahmen das ALG 2 weiter gewährt.
Auch die Bescheinigung der Krankenkasse bezieht sich auf Anspruch von Krankengeld, welchen ich als LE nicht habe.
Völlig
RICHTIG erkannt, diese Formulare kannst du getrost entsorgen ...
Wobei ja Krankengeld auch eingestellt wird während Reha-Maßnahmen über die DRV, das ist ja der Trick dabei, dass es trotzdem vom Krankengeldanspruch dann "abgezogen" wird.
Also 78 Wochen - Lohnfortzahlung - DRV-AHB und / oder DRV-Reha.
Darum "musste" ich ja knapp ein Jahr später (bei der nächsten Langzeit-AU) schon bald so dringend in eine psychosomatische Reha ... damit die KK mal einige Wochen Krankengeld sparen konnte ...

Gesundheitlich wirklich was gebracht hat mir diese Reha
NICHT aber die KK konnte 6 Wochen mit Krankengeld aussetzen, musste danach aber doch bis zur Aussteuerung weiterzahlen ...
Ich hoffe, dass ich dir ein wenig weiterhelfen konnte.
MfG Doppeloma