Anruf der SB rechtens, muß ich Fragen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung per Telefon beantworten?

Leser in diesem Thema...

Peedjay

0
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
3 Nov 2017
Beiträge
7
Bewertungen
3
Bin Selbstständiger der als Aufstocker hartz 4 bekommt. mit der letzten EGV musste ich mich bereit erklären, einen monatlichen geschäftsbericht einzureichen. Das habe ich gemacht, aber bekomme nun sowohl auf festnetz als auch auf handy anrufe der SB , die fragen zu meinen einreichungen hat. Jetzt habe ich mich rausgeredet, dass ich krank bin und keinen kopf habe mich unvorbereitet damit auseinander zu setzen. Laut EGV soll es erst im Mai wieder zu einem Gesprächstermin kommen. Nun meine Frage, sind solcherlei Anrufe des SB rechtens und muss ich am Telefon irgendwelche Fragen zu meiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung beantworten?
 

Solanus

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
8 Aug 2006
Beiträge
2.550
Bewertungen
2.333
AW: Anruf der SB rechtens?

Anrufen dürfen die gerne, solange Du denen die Telefonnummer gibst. Allerdings ist das Gerede am Telefon nur bewegte Luft. Besser wäre es, die Rufnummer löschen zu lassen und nur noch auf schriftliche Anfragen schriftlich, per Fax, zu antworten.

Du bist nicht verpflichtet dem SB irgend eine Telefonnummer oder eMail-Adresse zu geben. Einzig postalisch musst DU erreichbar sein.

Wenn Du die Möglichkeit hast, dann sperre die Rufnummer oder den Rufnummernblock in Deinem Telefon/Router und fordere die Löschung der Telefonnummer und wenn vorhanden der eMail-Adresse.

Ach übrigens, monatliche Geschäftsberichte sind nicht zulässig, da nicht zur Bearbeitung und Leistungsberechnung erforderlich. Einzig halbjährlich darf der SB diese abfordern alles Anderer verstößt gegen den Datenschutz und die Regeln der Datensparsamkeit.
 

vidar

0
1. VIP Nutzergruppe
Mitglied seit
27 Jan 2014
Beiträge
2.893
Bewertungen
4.630
AW: Anruf der SB rechtens?

... sind solcherlei Anrufe des SB rechtens und muss ich am Telefon irgendwelche Fragen zu meiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung beantworten?
Da diese Angaben freiwillig sind, lass deine Telefonnummern, Faxnummern und Email-Adressen beim Jobcenter löschen. Muster, siehe hier (5. Schreiben) Erwerbslosen Forum Deutschland - Widerspr?che zu ALG II nach SGB II

Wenn das JC von dir etwas möchten, sollen sie es bitte auf dem schriftlichen Weg einfordern. Am Telefon würde ich nie etwas über meine G+V erläutern. Nur deine schriftliche Auskunft kann dich davor schützen, sonst vielleicht eine Fehlinformation am Telefon abgegeben zu haben.
 
E

ExitUser

Gast
Am Ende des BWZ die EKS einreichen und fertig.
Wie schon gesagt wurde, alles dazwischen ist nicht nötig und bist du auch nicht verpflichtet.

Vorsorglich: Für jede schriftliche Einladung müssen dir Fahrtkosten erstattet werden. 20 ct. Hin und Zurück oder Busticket.
Wenn die Kopien deiner Unterlagen anfordern, ablehnen! Datenschutz deiner Kunden!
Geschäftsunterlagen werden zur Durchsicht bei einem Termin vorgelegt und danach wieder mitgenommen!.
Wenn Kopien, dann auf deren Kosten und nur Eingangsrechnungen die sich auf deine Ausgaben beziehen.
 
Oben Unten