nordlicht22
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Wenn ein SGB II Bezieher eine einmalige Zuwendung von einer Organisation bekommt, mus diese Zuwendung angegeben werden? Wird dies als Einkommen angerechnet?
Es handelt sich hierbei um Zuwendungen von einer Opferhilfe.
Wenn die Zuwendung angegeben werden muss, muss der Bedürftige sich als Opfer outen. Ist das so zulässig?
Es handelt sich hierbei um Zuwendungen von einer Opferhilfe.
Wenn die Zuwendung angegeben werden muss, muss der Bedürftige sich als Opfer outen. Ist das so zulässig?