Hallo zusammen,
im November 2018 flatterte ein Änderungsbescheid vom Jobcenter ins Haus. Darin werden die bis Dezember 2018 genehmigten Leistungen (ALG2) für den Monat Dezember aufgrund einer Unterhaltsvorschuss-Erhöhung für Januar 2019 verringert.
Begründung (Original-Text aus Bescheid):
"...Anrechnung des erhöhten Unterhaltsvorschusses für ... (Erhöhung erfolgt ab 01.01.2019 auf 212 €, Auszahlung erfolgt immer Ende des Vormonats, demzufolge werden ab Dezember 212 € berücksichtig)..."
Ich selbst habe von der Erhöhung ab Januar 2019 bisher nix gewusst, sonst bekam ich immer Post vom Jugendamt.
ALG 2 geht ja auch immer im Voraus (meist so 1-2 Tage vor Ende des Monats), meist zeitgleich mit den Leistungen nach UVG auf dem Konto ein.
Ist das Vorgehen und die Begründung des Jobcenters in Ordnung? Können die echt mit Gelder, welche noch nicht einmal auf dem Konto eingegangen sind, tatsächlich rechnen und das für den übernächsten Monat gedachte Geld bereits im nächsten Monat abziehen?
Danke für jede Hilfe.
im November 2018 flatterte ein Änderungsbescheid vom Jobcenter ins Haus. Darin werden die bis Dezember 2018 genehmigten Leistungen (ALG2) für den Monat Dezember aufgrund einer Unterhaltsvorschuss-Erhöhung für Januar 2019 verringert.
Begründung (Original-Text aus Bescheid):
"...Anrechnung des erhöhten Unterhaltsvorschusses für ... (Erhöhung erfolgt ab 01.01.2019 auf 212 €, Auszahlung erfolgt immer Ende des Vormonats, demzufolge werden ab Dezember 212 € berücksichtig)..."
Ich selbst habe von der Erhöhung ab Januar 2019 bisher nix gewusst, sonst bekam ich immer Post vom Jugendamt.
ALG 2 geht ja auch immer im Voraus (meist so 1-2 Tage vor Ende des Monats), meist zeitgleich mit den Leistungen nach UVG auf dem Konto ein.
Ist das Vorgehen und die Begründung des Jobcenters in Ordnung? Können die echt mit Gelder, welche noch nicht einmal auf dem Konto eingegangen sind, tatsächlich rechnen und das für den übernächsten Monat gedachte Geld bereits im nächsten Monat abziehen?
Danke für jede Hilfe.