schaunmamal
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- 20 August 2009
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Hallo und Guten Tag,
ich betreibe seit geraumer Zeit ein sogenanntes "Kleingewerbe" (keine MwSt. usw.). Im letzten Jahr konnten ich von den Einkünften aus dem selben bescheiden Leben. Dieses Jahr sieht es Mau aus. Daher beziehe ich mit meiner Partnerin (ohne Einkommen) und einem Kind in Bedarfsgemeinschaft seit Anfang des Jahres ALG II.
Die erste Bewilligungsphase der ARGE ging über drei Monate. 500 Euro p. m. wurden als zu erwartendes Einkommen abgezogen, nicht erreicht und nach Einreichung der EÜR durch die ARGE nachgezahlt.
Der nächste Bewilligungszeitraum geht über 6 Monate (auch mit 500 Euro vorauss. Einkommen berechnet) und läuft bis Anfang nächsten Jahres. In diesem Monat (August) habe ich durch eine nicht geplante oder vorhersehbare Veräusserung einen einmaligen Gewinn im "kleinen" vierstelligen Bereich, zuzüglich den laufenden Einnahmen (ca. 450 Euro).
Hier nun meine Frage:
Wird dieses Einkommen auf die 6 Monate Bewilligungszeitraum gesplittet und angerrechnet oder muss ich damit rechnen, für eine bestimmte Zeit aus dem Bezug zu fallen, da das monatliche Einkommen für diesen einen Monat über dem Einkommen liegt, das zum Bezug von Alg II berechtigt?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Oder zumindest einen Tipp geben könnte, wo mir geholfen wird...
Beste Grüsse
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ich betreibe seit geraumer Zeit ein sogenanntes "Kleingewerbe" (keine MwSt. usw.). Im letzten Jahr konnten ich von den Einkünften aus dem selben bescheiden Leben. Dieses Jahr sieht es Mau aus. Daher beziehe ich mit meiner Partnerin (ohne Einkommen) und einem Kind in Bedarfsgemeinschaft seit Anfang des Jahres ALG II.
Die erste Bewilligungsphase der ARGE ging über drei Monate. 500 Euro p. m. wurden als zu erwartendes Einkommen abgezogen, nicht erreicht und nach Einreichung der EÜR durch die ARGE nachgezahlt.
Der nächste Bewilligungszeitraum geht über 6 Monate (auch mit 500 Euro vorauss. Einkommen berechnet) und läuft bis Anfang nächsten Jahres. In diesem Monat (August) habe ich durch eine nicht geplante oder vorhersehbare Veräusserung einen einmaligen Gewinn im "kleinen" vierstelligen Bereich, zuzüglich den laufenden Einnahmen (ca. 450 Euro).
Hier nun meine Frage:
Wird dieses Einkommen auf die 6 Monate Bewilligungszeitraum gesplittet und angerrechnet oder muss ich damit rechnen, für eine bestimmte Zeit aus dem Bezug zu fallen, da das monatliche Einkommen für diesen einen Monat über dem Einkommen liegt, das zum Bezug von Alg II berechtigt?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte. Oder zumindest einen Tipp geben könnte, wo mir geholfen wird...
Beste Grüsse
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