muenchnerin
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Hallo zusammen,
ich bin arbeitslos und nun steht die Berechnung des ALG I an. Ich übe eine ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit aus und bekomme dafür eine Aufwandsentschädigung. Wie verhält sich das mit der Anrechnung auf das ALG I . In manchen Beiträgen list man, dass beim ALG I nichts angerechnet wird, dann wieder dass alles über dem Steuerfreibetrag (Ehrenamt) angerechnet wird, bzw. alles über 154.-€. Ich kenn mich nicht mehr aus. Wer kann helfen?
ich bin arbeitslos und nun steht die Berechnung des ALG I an. Ich übe eine ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit aus und bekomme dafür eine Aufwandsentschädigung. Wie verhält sich das mit der Anrechnung auf das ALG I . In manchen Beiträgen list man, dass beim ALG I nichts angerechnet wird, dann wieder dass alles über dem Steuerfreibetrag (Ehrenamt) angerechnet wird, bzw. alles über 154.-€. Ich kenn mich nicht mehr aus. Wer kann helfen?