Hallo,
also ich habe folgendes Problem:
Unser Sohn (22 Jahre) wird ab Sommer evtl. eine Arbeit aufnehmen.
Dort bekommt er ca. 1489,-- € brutto und ca. 1124,81 € netto.
Zum Sommer ziehen wir für ein halbes Jahr in eine teurere Wohnung, weil unsere jetzige saniert wird. Danach ziehen wir wieder in unsere jetzige. Alles schon genehmigt.
Unser Sohn hat ab August einen ausgerechneten Bedarf von 607,75 €.
Was würde das JC anrechnen? Das volle Gehalt, so dass er aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Aber er zählt dann doch noch zur Hausgemeinschaft, so dass es mit der Wohnung keine Probleme geben dürfte.
Wenn man seinen Bedarf komplett rausnimmt, fehlen meiner Frau das Kindergeld und der Kinderzuschuss, insgesamt 250,-- €.
Selbst wenn man dann die 250,-- € gegenrechnet, weil das Einkommen fehlt, würden uns rund 350,-- € fehlen. Die können wir nicht mal so einfach auffangen. Klar würde er dann Haushaltsgeld abgegen müssen, aber nicht die 350,-- €.
Auch sind doch Kinder nicht dazu verpflichtet, die Eltern zu unterstützen. Quellen
Verstehe ich das richtig, dass das Kindergeld, welches für ihn nicht mehr bezahlt wird, uns trotzdem angerechnet wird?
Ich habe mal einen Hartz 4 Rechner zu Rate gezogen. Da kam dann rund -1300,-- € raus. Also kein Anspruch mehr. Dann könnten wir aber die neue Wohnung nicht mehr halten. Auszugstermin ist der 31.07.2019. Was dann?
Oder wird es anders berechnet oder gibt es andere Mittel und Wege?
Wie immer bin ich für jeden Ratschlag dankbar.
also ich habe folgendes Problem:
Unser Sohn (22 Jahre) wird ab Sommer evtl. eine Arbeit aufnehmen.
Dort bekommt er ca. 1489,-- € brutto und ca. 1124,81 € netto.
Zum Sommer ziehen wir für ein halbes Jahr in eine teurere Wohnung, weil unsere jetzige saniert wird. Danach ziehen wir wieder in unsere jetzige. Alles schon genehmigt.
Unser Sohn hat ab August einen ausgerechneten Bedarf von 607,75 €.
Was würde das JC anrechnen? Das volle Gehalt, so dass er aus der Bedarfsgemeinschaft rausfällt? Aber er zählt dann doch noch zur Hausgemeinschaft, so dass es mit der Wohnung keine Probleme geben dürfte.
Wenn man seinen Bedarf komplett rausnimmt, fehlen meiner Frau das Kindergeld und der Kinderzuschuss, insgesamt 250,-- €.
Selbst wenn man dann die 250,-- € gegenrechnet, weil das Einkommen fehlt, würden uns rund 350,-- € fehlen. Die können wir nicht mal so einfach auffangen. Klar würde er dann Haushaltsgeld abgegen müssen, aber nicht die 350,-- €.
Auch sind doch Kinder nicht dazu verpflichtet, die Eltern zu unterstützen. Quellen
Verstehe ich das richtig, dass das Kindergeld, welches für ihn nicht mehr bezahlt wird, uns trotzdem angerechnet wird?
Ich habe mal einen Hartz 4 Rechner zu Rate gezogen. Da kam dann rund -1300,-- € raus. Also kein Anspruch mehr. Dann könnten wir aber die neue Wohnung nicht mehr halten. Auszugstermin ist der 31.07.2019. Was dann?
Oder wird es anders berechnet oder gibt es andere Mittel und Wege?
Wie immer bin ich für jeden Ratschlag dankbar.