hallo,
ich hab ein problem, was der ein oder andere gut kennt.
ich beziehe alg 2 (harz4) und möchte mit meiner freundin zusammenziehen.
wir möchten nicht das unser vermögen angerechnet wird.
laut gesetz zählt ein paar erst als lebensgemeinschaft, wenn es seit einem jahr zusammen lebt.die einkommen dürfen also nicht zusammengerechnet werden, wenn man weniger als 12 monate zusammen lebt.
wir haben keine kinder.
ich habe mir auch schon die anlage " zur überprüfung, ob eine verantwortungs-und einstehensgemeinschaft vorliegt " ausgedruckt.
mein partner soll mich nicht mit seinem Einkommen und Vermögen unterhalten.
nur das amt teilt mir unterschiedliches mit.die eine dame sagt, keine angst, die andere meint das wird sicher nicht gehen.
ich habe die neue wohnung und gehe mit dem expose zum arbeitsamt. was genau muss ich denen sagen, bzw. ankreuzen ???
kann mir bitte jemand weiterhelfen ?
ich hab ein problem, was der ein oder andere gut kennt.
ich beziehe alg 2 (harz4) und möchte mit meiner freundin zusammenziehen.
wir möchten nicht das unser vermögen angerechnet wird.
laut gesetz zählt ein paar erst als lebensgemeinschaft, wenn es seit einem jahr zusammen lebt.die einkommen dürfen also nicht zusammengerechnet werden, wenn man weniger als 12 monate zusammen lebt.
wir haben keine kinder.
ich habe mir auch schon die anlage " zur überprüfung, ob eine verantwortungs-und einstehensgemeinschaft vorliegt " ausgedruckt.
mein partner soll mich nicht mit seinem Einkommen und Vermögen unterhalten.
nur das amt teilt mir unterschiedliches mit.die eine dame sagt, keine angst, die andere meint das wird sicher nicht gehen.
ich habe die neue wohnung und gehe mit dem expose zum arbeitsamt. was genau muss ich denen sagen, bzw. ankreuzen ???
kann mir bitte jemand weiterhelfen ?