sunnytn
Elo-User*in
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Hallo
Ich habe im November 2018 eine Jahressonderzahlung bekommen. Da diese etwas höher ausfiel, wurde sie auf 6 Monate verteilt. (Nov. 18 bis Apr. 19)
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief nur bis Ende Dezember 2018. Demzufolge werden mir nun die restlichen Teilbeträge je Monat als nichtselbständiges Einkommen angerechnet, was mir klar ist.
Jetzt würde ich aber gern wissen, welche Beträge ich davon noch absetzen kann?
(das der Grundfreibetrag und die Fahrtkosten wegfallen, ist mir bekannt)
- Versicherungspauschale 30€ wurde berücksichtigt
- Riesterrente 5€ wurde berücksichtigt
- ??? KFZ Haftpflicht ???
Ich wurde Mitte Januar extra schriftlich gebeten, die neue Beitragsrechnung für die KFZ-Haftpflichtversicherung für das Jahr 2019 vorzulegen. Dies tat ich natürlich in der Annahme, das es in die Berechnung mit einfließt. Nun bekam ich gestern eine schriftliche Anhörung samt Berechnung und musste feststellen, das ab Januar die KFZ-Haftpflicht nicht mit berücksichtigt wurde.
Daher ist die Frage:
1. Hat das JC hier einen Fehler gemacht und muss die KFZ-Haftpflicht noch mit einbeziehen?
oder
2. Ist es richtig, das sie nicht mit einbezogen wird, da es bei Einmalzahlungen nicht zählt?
oder
3. Zählt die KFZ-Haftpflicht schon in die Versicherungspauschale mit rein?
Ich wäre über jede Hilfe dankbar, da ich direkt zu diesem Thema nichts in der Suche gefunden habe.
Ich habe im November 2018 eine Jahressonderzahlung bekommen. Da diese etwas höher ausfiel, wurde sie auf 6 Monate verteilt. (Nov. 18 bis Apr. 19)
Mein befristeter Arbeitsvertrag lief nur bis Ende Dezember 2018. Demzufolge werden mir nun die restlichen Teilbeträge je Monat als nichtselbständiges Einkommen angerechnet, was mir klar ist.
Jetzt würde ich aber gern wissen, welche Beträge ich davon noch absetzen kann?
(das der Grundfreibetrag und die Fahrtkosten wegfallen, ist mir bekannt)
- Versicherungspauschale 30€ wurde berücksichtigt
- Riesterrente 5€ wurde berücksichtigt
- ??? KFZ Haftpflicht ???
Ich wurde Mitte Januar extra schriftlich gebeten, die neue Beitragsrechnung für die KFZ-Haftpflichtversicherung für das Jahr 2019 vorzulegen. Dies tat ich natürlich in der Annahme, das es in die Berechnung mit einfließt. Nun bekam ich gestern eine schriftliche Anhörung samt Berechnung und musste feststellen, das ab Januar die KFZ-Haftpflicht nicht mit berücksichtigt wurde.
Daher ist die Frage:
1. Hat das JC hier einen Fehler gemacht und muss die KFZ-Haftpflicht noch mit einbeziehen?
oder
2. Ist es richtig, das sie nicht mit einbezogen wird, da es bei Einmalzahlungen nicht zählt?
oder
3. Zählt die KFZ-Haftpflicht schon in die Versicherungspauschale mit rein?
Ich wäre über jede Hilfe dankbar, da ich direkt zu diesem Thema nichts in der Suche gefunden habe.