Hallo Mitforis,
gestern hat mein Mitbewohner mir erzählt, das er irgendwie mit seinem Geld nicht mehr über die Runden kommt, obwohl er sehr sparsam ist. Das hat mich sehr gewundert, weil er bislang mit dem Alg2 immer zurecht kam. Zusammen haben wir dann die Kontoauszüge durchgesehen und den Bescheid überprüft.
Laut Bescheid hat er Anspruch auf 678,29€, er bekommt seit 4 Monaten aber nur noch 598,29€, also genau 80€ zu wenig.
Er hat dann beim JC angerufen, weil heute dort keine Sprechzeiten sind, und um Information gebeten. Dort erfuhr er, dass das JC ihm ein Einkommen von 200€ anrechnen würde. Wie die darauf kommen, wurde aber nicht ganz klar.
Bei Antragsstellung hatte er noch keinen Minijob, hat den aber ganz normal gemeldet und angegeben dass er 100€ je Monat verdienen würde. Daraufhin bekam er Post seitens des JC "man habe in erfahrung egbracht", dass er Nebeneinkünfte hat. er solle die mittels Arbeitsbescheinigung belegen. Hat er getan, die Arbeitsbescheinigung wurde vom Arbeitgeber gefaxt, mit Sendebestätigung und per Post nochmal zugeschickt. Kurz darauf wurde wieder die Arbeitsbescheinigung gefordert, und wieder per Fax mit Sendebestätigung und per Post zugeschickt.
Angabe dort: 100€ je Monat, gleichbleibend.
Es gab nie einen Änderungsbescheid, und nie wurden weitere Unterlagen gefordert. Am Telefon sagte man ihm dann er müsse den Arbeitsvertrag noch vorlegen und die Lohnabrechnungen.
Er hat dem SB dann gesagt er würde die Lohnabrechnungen morgen vorbeibringen, zwecks Vorlage. Dem wurde seitens des SB zugestimmt.
SB möchte aber gleichzeitig auch noch andere Punkte besprechen. Das kann nur die unterstellte BG sein. Würden wir als BG gewertet, würde ich zwar 184€ je Monat erhalten (Studentin, Bafög, sonst kein Einkommen), aber wir wirtschaften eben nicht gemeinsam und sind keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft. Etwas, dass das JC einfach nicht wahrhaben will.
Folgende Fragen sind erstmal noch offen:
- Kann das JC irgendwelche fiktiven Einkommen, die seitens Arbeitgeber und Bedürftigem nicht angegeben sind, einfach als Grundlage zur Minderung des Bedarfes nutzen?
- Sind Minderungen ohne Bescheid überhaupt zulässig?
- Lohnabrechnungen sind wie Kontoauszüge nur vorzulegen, aber nicht zu kopieren, oder sehe ich das verkehrt?
- Gibt es neben eine Kostenteilungsvereinbarung, getrennten Konten und einer eidesstattlichen Erklärung noch weitere Mittel um eine VuE zu widerlegen? Mir fallen nämlich keine mehr ein...
Danke schonmal für diejenigen, die sich die Zeit nehmen und vielleicht Rat für uns haben.
gestern hat mein Mitbewohner mir erzählt, das er irgendwie mit seinem Geld nicht mehr über die Runden kommt, obwohl er sehr sparsam ist. Das hat mich sehr gewundert, weil er bislang mit dem Alg2 immer zurecht kam. Zusammen haben wir dann die Kontoauszüge durchgesehen und den Bescheid überprüft.
Laut Bescheid hat er Anspruch auf 678,29€, er bekommt seit 4 Monaten aber nur noch 598,29€, also genau 80€ zu wenig.
Er hat dann beim JC angerufen, weil heute dort keine Sprechzeiten sind, und um Information gebeten. Dort erfuhr er, dass das JC ihm ein Einkommen von 200€ anrechnen würde. Wie die darauf kommen, wurde aber nicht ganz klar.
Bei Antragsstellung hatte er noch keinen Minijob, hat den aber ganz normal gemeldet und angegeben dass er 100€ je Monat verdienen würde. Daraufhin bekam er Post seitens des JC "man habe in erfahrung egbracht", dass er Nebeneinkünfte hat. er solle die mittels Arbeitsbescheinigung belegen. Hat er getan, die Arbeitsbescheinigung wurde vom Arbeitgeber gefaxt, mit Sendebestätigung und per Post nochmal zugeschickt. Kurz darauf wurde wieder die Arbeitsbescheinigung gefordert, und wieder per Fax mit Sendebestätigung und per Post zugeschickt.
Angabe dort: 100€ je Monat, gleichbleibend.
Es gab nie einen Änderungsbescheid, und nie wurden weitere Unterlagen gefordert. Am Telefon sagte man ihm dann er müsse den Arbeitsvertrag noch vorlegen und die Lohnabrechnungen.
Er hat dem SB dann gesagt er würde die Lohnabrechnungen morgen vorbeibringen, zwecks Vorlage. Dem wurde seitens des SB zugestimmt.
SB möchte aber gleichzeitig auch noch andere Punkte besprechen. Das kann nur die unterstellte BG sein. Würden wir als BG gewertet, würde ich zwar 184€ je Monat erhalten (Studentin, Bafög, sonst kein Einkommen), aber wir wirtschaften eben nicht gemeinsam und sind keine Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft. Etwas, dass das JC einfach nicht wahrhaben will.
Folgende Fragen sind erstmal noch offen:
- Kann das JC irgendwelche fiktiven Einkommen, die seitens Arbeitgeber und Bedürftigem nicht angegeben sind, einfach als Grundlage zur Minderung des Bedarfes nutzen?
- Sind Minderungen ohne Bescheid überhaupt zulässig?
- Lohnabrechnungen sind wie Kontoauszüge nur vorzulegen, aber nicht zu kopieren, oder sehe ich das verkehrt?
- Gibt es neben eine Kostenteilungsvereinbarung, getrennten Konten und einer eidesstattlichen Erklärung noch weitere Mittel um eine VuE zu widerlegen? Mir fallen nämlich keine mehr ein...
Danke schonmal für diejenigen, die sich die Zeit nehmen und vielleicht Rat für uns haben.