Anrechnung eines Mini-Erbteils und weitere Fragen

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EvaSch

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Ich weiß nicht, ob das hier okay ist, muss aber einfach sein.
Die Mutter von meinem Freund ist verstorben. Es gibt ca 5000€ an Erbe.
Es erben insgesamt 3 Kinder und der Ehegatte. Die Kinder je 1/6 und der Vater 1/2.
Beerdigungskosten ca 2500€, aber genau wissen wir nichts, weil wir nicht informiert werden.
Erbe wird am Ende ca 400€ betragen, wenn ich mich nicht irre.
Wird das wirklich komplett angerechnet? Diese mickrige Summe, die wir gern gespart hätten?
Er muss ja sicherlich einen Nachweis bringen, wieviel er vererbt bekommen hat. Seine Schwester will aber das gesamte Erbe auf ihr Konto haben und erst nach Abzug der ganzen angefallenen Kosten ihm das Erbe überweisen. Wir haben hierbei Sorge, dass sie uns wirklich bescheißt, denn auch in der Familie hört bei Geld die Freundschaft auf...
 
E

ExUser 2606

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AW: Erbe steht an bei Hartz 4 , was muß ich beachten?

Erben haben Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und auch EInsicht in die Belege wie die in abzug gebrachten Nachlassverbindlichkeiten wie Betattungskosten usw.
 

EvaSch

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Erben haben Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis und auch EInsicht in die Belege wie die in abzug gebrachten Nachlassverbindlichkeiten wie Betattungskosten usw.
Das gibt sie ihm aber nicht. Er wird und würde völlig außen vor gelassen. Er musste zwar mit zum Amtsgericht, dürfte aber die ersten Minuten nicht dabei sein, er weiß nicht, was dort besprochen wurde.
Er durfte nur seine Unterschrift abgeben und dann wieder gehen. Das Sparkonto hat man versucht, ohne ihn aufzulösen und war dann daher, weil die Bank darauf bestanden, dass auch er anwesend ist und jeder seinen Anteil aufs Konto bekommt.
Sie will aber alles auf ihr Konto
Nachweise zeigt sie nicht, nur grobe Aufrechnung. Ob und wie die stimmt (die Kosten für die Beerdigung werden quasi von Woche zu Woche höher), können wir nicht nachvollziehen.
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: Erbe steht an bei Hartz 4 , was muß ich beachten?

Kann ja sein, dass sie das nicht will, aber das Leben ist kein Wunschkonzert. Wenn er rechtlich dagegen vorgeht, wird das Gricht ihr schon erzählen, zu was sie verpflichtet ist.

Ich würde siw erstmal schriftlich nachweibar auffordern, die Belege vorzulegen. Macht sie das nicht: Anwalt.
 

EvaSch

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AW: Erbe steht an bei Hartz 4 , was muß ich beachten?

Dazu fehlt ihm der Mumm, glaube ich.
Es geht uns auch wirklich null uns Geld, wir werden ja eh nix von haben.
Sondern einfach um die Art, wie er ausgeschlossen wird.
 

TazD

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Ich weiß nicht, ob das hier okay ist, muss aber einfach sein.
Nein, es ist nicht okay das Thema eines anderen Nutzers für sich zu kapern. :wink:
Bitte für eigene Probleme auch eigene Themen eröffnen. Dann geraten keine Infos durcheinander und die Helfer können sich zielführender dem eigentlichen Problem widmen.

Wie @Gast bereits richtig geschrieben hat, hat dein Freund einen Auskunftsanspruch gegen die Schwester, der mit (meiner Meinung nach) guten Erfolgsaussichten auch gerichtlich durchsetzbar wäre.

Schau mal bitte hier in das Thema:
https://www.elo-forum.org/allgemein...rbschaft-keinen-uberblick-wegen-miterben.html

Da hab ich ein bisschen was zum Auskunftsanspruch und zu einem möglichen Vorgehen geschrieben. Vielleicht hilft das ja weiter.
 

Solanus

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AW: Erbe steht an bei Hartz 4 , was muß ich beachten?

Dazu fehlt ihm der Mumm, glaube ich.
Es geht uns auch wirklich null uns Geld, wir werden ja eh nix von haben.
Sondern einfach um die Art, wie er ausgeschlossen wird.

Nun, wer nicht für seine Rechte kämpfen will, muss halt oft auf seine Rechte verzichten. Dem Einen fällt es leicht, weil er dem Ganzen wenig Bedeutung bemischt, dem Anderen schwerer.

Fakt ist, wenn er gesetzlicher Erbe ist, dann hat er einen Rechtsanspruch, den er nur mittels Anwalt durchsetzen könnte.

Möchte er dies nicht, dann sollte er nicht weiter darüber nachdenken und eine Tasse Tee trinken. Er lebt ruhiger, wenn er einen Strich macht und alles abhakt. Manchmal ist es besser so.
 

EvaSch

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Wir haben inzwischen alle Rechnungen und Nachweise erhalten. Völlig ohne Widerworte, es reichte die Aussage, wir müssen im Falle des Falles alles dem JC nachweisen können.
Letztendlich verbleiben ein Erbe von 100,52€.
Das Erbe, vor Abzug aller Kosten, fiel kleiner aus als erwartet.
Dafür die Rechnungen höher als gedacht.

Die 100€ werden trotzdem komplett abgezogen?
 

vidar

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Die 100€ werden trotzdem komplett abgezogen?
Das Erbe gilt als Einkommen und wird angerechnet. Es gibt hier aber auch einen zu berücksichtigten Freibetrag in Höhe von 100 EURO. Insofern dürfte das JC dir “sage und schreibe“ 0,52 Euro von deinem Leistungsbetrag abziehen.
 

Doppeloma

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Hallo vidar,

Das Erbe gilt als Einkommen und wird angerechnet. Es gibt hier aber auch einen zu berücksichtigten Freibetrag in Höhe von 100 EURO. Insofern dürfte das JC dir “sage und schreibe“ 0,52 Euro von deinem Leistungsbetrag abziehen.

Meiner Kenntnis nach gilt dieser Freibetrag aber NUR für Erwerbseinkommen, da wird wohl das gesamte Erbe leistungsmindernd angerechnet.

Also gibt es einen Monat genau das Erbe weniger vom Amt, ich wüßte nicht, dass sich daran was geändert hat ... :idea:

MfG Doppeloma
 

vidar

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Moin @Doppeloma
Meiner Kenntnis nach gilt dieser Freibetrag aber NUR für Erwerbseinkommen, ...

Habe folgende Info gefunden:

Anmerkung Moderation, die Info wurde gelöscht und der Zugang zur Quelle auch, da es sich (leider) NICHT um korrekte / rechtlich konforme Informationen handelt.

Ob diese Auskunft einen tatsächlichen rechtlichen Bestand hat, vermag ich nicht zu beurteilen.

MfG, Vidar
 

EvaSch

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Danke für die Antworten.
ich werde es dann ja sehen, in wie weit wir das Erbe abgezogen bekommen.
Wir fallen ab November aus dem ALG2 Bezug, leider kann ich das Erbe ja aber nicht dann auszahlen lassen, weil es ja schon da ist und nachweisbar eben da ist.
 

Doppeloma

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Hallo vidar,

(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie zufließen, zu berücksichtigen. Zu den einmaligen Einnahmen gehören auch als Nachzahlung zufließende Einnahmen, die nicht für den Monat des Zuflusses erbracht werden. Sofern für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

Quelle § 11 SGB II

Soweit sind wir uns sicher einig, dass es sich bei einem Erbe um eine "einmalige" Einnahme handelt, die mit Erwerbseinkommen und den dafür vorgesehenen "Absetz-Beträgen" (nach § 11a SGB II) NICHTS zu tun hat ...

Einmalige Einnahmen während des Leistungsbezuges "werden" auch kein Vermögen ... sondern kommen voll zur Anrechnung oder beenden den Bezug vorerst (bei höheren Beträgen) ... dann könnte ein Restbetrag später eventuell noch "Schon-Vermögen" werden (VOR einem neuen Antrag auf ALG II ).

Habe mir die Informationen in deinem Link oben mal etwas näher betrachtet, das ist nicht die einzige falsche oder zumindest sehr "ungenaue" Aussage ... ich wäre dafür das zu löschen, denn das führt zu Irritierungen, die wir uns hier (eigentlich) nicht leisten können und wollen.

Im dortigen Bereich für ALGI wird z.B. geschrieben, dass ALGI rückwirkend für den abgelaufenen Monat überwiesen wird (was ja korrekt wäre) aber gleichzeitig betont, das Geld wäre erst am 1. Werktag des nachfolgenden Monats auf dem Konto verfügbar ...

Das ist einfach NICHT korrekt und hilft Keinem wirklich weiter ...
Die Informationen dort erscheinen insgesamt sehr "dilettantisch", um das mal vorsichtig auszudrücken, ich denke mal da halten wir uns dann doch lieber an die "Buchstaben des Gesetzes", auch wenn die uns nicht immer gefallen.

Danach ist ein Erbe nun mal kein Erwerbseinkommen und darum gelten auch die Absetzbeträge dafür nicht und das gilt ganz unabhängig vom Betrag. :idea:

MfG Doppeloma
 

EvaSch

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Ich greife hier jetzt nochmal auf.
Die Unterlagen für das Erbe haben wir dem Jobcenter inzwischen viermal vorgelegt.
Doch dem Jobcenter reichen diese Unterlagen nicht. Wir haben eine Kopie vom Sparbuch der Sparkasse, eine Kopie des Vermögens ihres Bargeldkontos (beim Pflegeheim) und alle Nachweise über Bestattungskosten und noch, damals, ausstehender Pflegekosten.
Dem Jobcenter reichen diese Unterlagen nicht, wir müssen ein offizielles Schreiben einer offiziellen Stelle vorlegen, wieviel mein Freund geerbt hat.
So ein Schreiben gibt es aber nicht. Denn es gab ja vier Erben, auf dem Erbschein ist ersichtlich, wer zu welchen Teilen erbt.
Nach Abzug aller Kosten verblieben ca 900€ Erbe, das auf 4 aufgeteilt wurde.
Bei Auflösung vom Sparbuch wurde der Anteil von meinem Freund auf sein Konto angewiesen, das hat die Sparkasse so veranlasst, das ginge nur so. Er hat pflichtbewusst seinen Anteil seiner Schwester gegeben (Bar....), weil sie die Bestattungskosten vorgestreckt hat (hatte Rücklagen). Aber einen offiziellen Nachweis einer offiziellen haben wir nicht, da wir das ja als Erben unter uns regeln mussten.
Alle Nachweise sind da, das Jobcenter sagte aber, sie rechnen sich den Erbanteil aber nicht selbst aus und wir benötigen dieses offizielle Dokument.
Doch woher nehmen? Was kann ich da tun?
 

TazD

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Wie du richtig sagst, fordert das JC etwas, was es nicht gibt.

Hast du Forderung des JC schriftlich? Wenn ja, dann bitte mal einstellen.

Ansonsten:

Möglichkeit 1:
Frage schriftlich und nachweislich nach der genauen Rechtsgrundlage und frage nach, an welche Stelle du dich explizit wenden sollst (Bezeichnung der Stelle, Anschrift, Ansprechpartner .... ). Wenn das JC ein solches Dokument will, dann muss es auch darauf hinweisen können, wo ein solches Dokument herzubekommen sei.

Möglichkeit 2:
Es darauf ankommen lassen und dann muss das SG dem JC eben erklären, dass es rechtswidrig etwas fordert, was es nicht gibt.
 

EvaSch

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DAS gab es nicht schriftlich, dafür eine wüste Auflistung aller Nachweise, die sie noch bräuchte.
Für diese Nachweise haben wir bis Mitte März Zeit, sollte danach nochmal was wegen dem Erbe kommen (oder sogar zwischenzeitlich), werde ich mich melden.
Was mich nur wundert, dass immer nur von meinem Freund Kontoauszüge gefordert werden, von mir nicht (und ich bin hier Hauptverdienerin).
 

EvaSch

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Die habe ich jetzt heute nicht da.
Aber da sind Unterlagen bei, dir wir zeitnah eingereicht haben und das schon vor Jahren (da sogar mit Eingangsstempel, aber nach fast 2 Jahren habe ich die halt, dummerweise, entsorgt).

Sie wollen den Arbeitsvertrag von meinem Freund und Einkommensbescheinigung
Arbeitsvertrag von Rewe und Einkommensbescheinigung von mir
Verdienstnachweise 4u@work (Arbeitgeber von 08/17 - 05/18) von 10/17, 1-2/18
Verdienstnachweise Gabis und Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber (da war ich von 1.12.17 - 15.12.17)
Verdienstnachweise von real 06/18-7/18
Verdienstnachweise PVZ 08/18
Nachweis Heizkosten

Wir haben einen WBA abgegeben, weil mein Freund zum 14. Januar gekündigt wurde.
Er hat somit im Januar nur den halben Verdienst gehabt. Da ich aber mit meinem Hauptjob und dem Nebenjob inzwischen gut genug verdiene, werden wir kein ALG2 mehr bekommen. Davon ab hat er ja einen neuen Job ab 1.2. gefunden und da verdient er rundherum 750€ netto, ich 1240€ netto und 360€ Mini Job.
Ich will also meinem Mini Job Arbeitgeber keine Einkommensbescheinigung vorlegen und sowieso auch keinen Arbeitsvertrag dem JC vorlegen.
Wir haben 3 Kinder und mit Kindergeld haben wir ein Einkommen von fast 3000€.
Im Oktober wurde unser ALG2 ruhend gesetzt oder wie sich das schimpft, weil geprüft werden musste, ob wir mit Erbe und zwei Vollzeit Einkommen überhaupt noch Anspruch auf ALG2 haben (hätten wir zumindest von 10/18-12/18 gehabt).

Mein Freund bringt jetzt heute nochmal einen Teil Unterlagen hin (die sie zwar schon haben, aber eben nochmal fordern) und könnte sich auch was Schriftliches geben lassen, wo er denn ein offizielles Dokument wegen dem Erbanteil einfordern soll.
Die SB sagte, er soll aufs Amt gehen und so ein Schreiben holen, welches Amt wollte/konnte sie ihm aber nicht sagen.

Er hat unsere Arbeitsverträge dabei, die sie einsehen dürfen, aber keine Kopie machen dürfen. Und ich werde sie noch bitten, meinen Arbeitsvertrag vom Hauptjob aus den Akten zu löschen, den habe ich damals dummerweise eingereicht.
 

TazD

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Bei Auflösung vom Sparbuch wurde der Anteil von meinem Freund auf sein Konto angewiesen,...
Der Zufluß, sprich die Überweisung, war während eures Leistungsbezugs? Die Mutter ist aber im August 2018 verstorben? Hab ich das so richtig verstanden?
Und ihr wart auch seit August 2018 im Leistungsbezug?

Verdienstnachweise 4u@work (Arbeitgeber von 08/17 - 05/18) von 10/17, 1-2/18
Verdienstnachweise Gabis und Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber (da war ich von 1.12.17 - 15.12.17)
Verdienstnachweise von real 06/18-7/18
Verdienstnachweise PVZ 08/18
Das alles geht das JC nichts an, auch nicht im Rahmen eines WBA . Es dürfen die Kontoauszüge für die letzten drei Monate vor Antragstellung gefordert werden und alles was darüber hinausgeht, muss begründet werden.

Sie wollen den Arbeitsvertrag von meinem Freund und Einkommensbescheinigung
Arbeitsvertrag von Rewe und Einkommensbescheinigung von mir
Arbeitsverträge fallen unter Datenschutz und müssen nicht vorgelegt werden.

Bitte nicht immer gleich zum JC laufen. Frage schriftlich und nachweislich an, warum die Unterlagen relevant wären und mit welcher Begründung. Es wird auch um Mitteilung der Rechtsgrundlage gebeten.
 
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