Ein Arbeitszimmer kann nur abgezogen werden, wenn es auch tatsächlich vorhanden ist. Jobcenter kann hier nicht einfach nach Gutsherrenart was selbst deichseln.
Ansonsten wäre das Arbeitszimmer natürlich Betriebsausgabe und würde entsprechend den Gewinn mindern. Was Jobcenter sich dabei manchmal denkt - keine Ahnung:
Beispiel:
Bedarf sei € 800,00 also Regelsatz plus Miete
Gewinn sei € 400,00 ohne Arbeitszimmer als Betriebsausgabe
Also muss Jobcenter zahlen:
€ 800,00
€ 240,00 anrechenbares Einkommen
€ 560,00
Bedarf sei € 750,00 also Regelsatz plus Miete abzgl. Arbeitszimmer € 50
Gewinn sei € 350,00 mit € 50 Arbeitszimmer als Betriebsausgabe
Also muss Jobcenter zahlen:
€ 750,00
€ 200,00 anrechenbares Einkommen
€ 550,00
Man macht sich also enorme Gedanken um riesige Beträge!