Anrechnung des Arbeitszimmers bei KDU

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CyberCorp

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Hallo zusammen,

ich hab da mal ne Frage :)

Wir haben jetzt so eine neue Sachbearbeiterin, die wohl scheinbar bissl Machtgeil ist...Neben anderem Theater hat sie mir jetzt für meine selbstständigkeit das Abreitszimmer von 12qm mit 97,44 Euro von den KDU abgezogen....Ist das so rechtens ???

Gruß

Stefan
 
Ein Arbeitszimmer kann nur abgezogen werden, wenn es auch tatsächlich vorhanden ist. Jobcenter kann hier nicht einfach nach Gutsherrenart was selbst deichseln.

Ansonsten wäre das Arbeitszimmer natürlich Betriebsausgabe und würde entsprechend den Gewinn mindern. Was Jobcenter sich dabei manchmal denkt - keine Ahnung:

Beispiel:

Bedarf sei € 800,00 also Regelsatz plus Miete

Gewinn sei € 400,00 ohne Arbeitszimmer als Betriebsausgabe

Also muss Jobcenter zahlen:

€ 800,00
€ 240,00 anrechenbares Einkommen
€ 560,00

Bedarf sei € 750,00 also Regelsatz plus Miete abzgl. Arbeitszimmer € 50

Gewinn sei € 350,00 mit € 50 Arbeitszimmer als Betriebsausgabe

Also muss Jobcenter zahlen:

€ 750,00
€ 200,00 anrechenbares Einkommen
€ 550,00

Man macht sich also enorme Gedanken um riesige Beträge!
 
Das lustige dabei ist, bei mir wird gar kein Einkommen angerechnet. Also aus meiner Selbstständigen Tätigkeit.....

Hier mal deren Rechnung im Anhang. Und wie gesagt für die 12qm Arbeitsraum da 97 euros anzurechnen find ich happig...

Miete für die Wohnung 74qm sind 505 inkl. NK plus 104 Euro für Gas
 
Rechnerisch sind die € 97 ja ok, 12 m² sind ca. 17% der Gesamtwohnung.

Aber es kann kein Arbeitszimmer angerechnet werden, wenn kein Arbeitszimmer vorhanden ist.
 
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