Hallo,
nach so vielen Misserfolgen nun endlich auch mal ein Erfolg bei Widersprüchen. In diesem Fall gegen die "umgangene Kürzung" der € 10,- für das Kindergeld im Zeitraum nach 31.12.2008.
nach so vielen Misserfolgen nun endlich auch mal ein Erfolg bei Widersprüchen. In diesem Fall gegen die "umgangene Kürzung" der € 10,- für das Kindergeld im Zeitraum nach 31.12.2008.
- Ende August 2008 Bewilligung für Zeitraum September 2008 bis Februar 2009. (Anrechnung des Kindergeldes mit € 154,-)
- Ende Oktober 2008 Änderungsbescheid für Zeitraum Januar 2009 bis Februar 2009. ("Aufgrund einer Gesetzesänderung wird das Kindergeld ab dem 01.01.2009 erhöht. Diese Änderung wurde in der Berechnung Ihrer Leistungen berücksichtigt.") -> Anrechnung des Kindergeldes i.H.v. € 164,-
- Mitte Februar 2009 mein Widerspruch (zum Zeitpunkt des Änderungsbescheides keine Gesetzesgrundlage für eine berechtigte Änderung der Bewilligung)
- Anfang März 2009 Rücknahme des Änderungsbescheides lt. § 44 SGB X