LHortensen
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Hallo,
folgendes Problem bei mir, zu dem ich bis jetzt leider nichts gefunden habe. Ich erhalte aktuell ALG II und habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten. Mir sind durch die Kündigungsschutzklage Kosten für einen Anwalt entstanden.
Die Abfindung wird vom Jobcenter voll angerechnet - die Kosten des Anwalts jedoch nicht. In der Praxis ist das eine 90 % Sanktion über mehrere Monate, ohne dass ich gegen irgendetwas verstoßen hätte. Liegt das Amt hier richtig?
folgendes Problem bei mir, zu dem ich bis jetzt leider nichts gefunden habe. Ich erhalte aktuell ALG II und habe von meinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhalten. Mir sind durch die Kündigungsschutzklage Kosten für einen Anwalt entstanden.
Die Abfindung wird vom Jobcenter voll angerechnet - die Kosten des Anwalts jedoch nicht. In der Praxis ist das eine 90 % Sanktion über mehrere Monate, ohne dass ich gegen irgendetwas verstoßen hätte. Liegt das Amt hier richtig?