anrechenbares Einkommen - kürzer Denkanstoß bitte:)

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aestheticaly

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Hallo,

Ich hab eine kurze Frage. Bin dabei meinen ALG2 Antrag zu machen als Aufstockung zu meinem ALG1 Teilhabe am arbeitsleben (Umschulung).

Ich erhalte 847€ von der Agentur. Darauf bekomme ich 100€ runtergerechnet pauschal. Nun wird bei einigen ALG2 Rechnern nochmals 20% abgezogen, sodass ich auf 597€ als Einkommen habe - bei manchen nicht.

Was ist nun richtig?

Vielen Dank für Antworten, ich bin den Sachbearbeitern gegenüber etwas skeptisch.
 

Hartzeola

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Hallo,

Was ist nun richtig?

Richtig ist,dass von einem Erwerbseinkommen ein Freibetrag in Höhe von 100€ plus 20% des Rests zusteht. Bei ALG I nur 30€ pauschal + ges.vorgeschriebene Versicherungen wie z.B. Kfz.

Da du aber am Arbeitsleben teil nimmst steht dir möglicherweise ein erhöhter Regelsatz zu.

Nehmen erwerbsfähige behinderte Menschen an einer Maßnahme zur Bildung und Teilhabe teil, so können diese bis zu 35 Prozent als Mehrbedarfszuschlag erhalten. Hierbei muss es sich um eine Maßnahme handeln, die dem Leistungsempfänger wieder den Einstieg ins Berufsleben ermöglicht. Eine Bescheinigung des Rehabilitationsträgers oder eine anderen geeigneten Stelle ist dem Antrag beizufügen.

https://www.nogo.org/mehrbedarf.html
 

aestheticaly

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Danke für eure Antworten. Ich gebe euch mal mehr Infos.

Es ist Teilhabe am arbeitsleben mit einem Betrieblichen Umschulungsvertrag ALG 847 und Azubi Vergütung 0€

Entstanden ist das über eine Binhinderung die mir ebenfalls 35% auf den Regelsatz gibt 143€ das ist mir bekannt.

Es geht explizit um die Freibeträge von diesem "erwerbseinkommen".

Bei meinem ersten Gespäräch war die Rede von von 100€ Anspruch. Heute bei einer anderen von 180, ohne diese 35%. Für mich ist das für die Planung der Zukunft wichtig wie sich dieses Einkommen verhält.

Ich danke euch!
 
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