Anrechenbare Nebeneinkünfte: Zinsen, Tantiemen, Provisionen, Mieteinnahmen ?

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Welche Einkunftsarten fallen denn bei ALG 1 unter die "anrechenbaren Nebeneinkünfte" (165 € Grenze) ?

  1. Zinsen aus Kapitalerträgen ? Z.B. monatliche Zinseinnahmen von 100 € ?
  2. Tantiemen ? Wenn jemand vor 5 Jahren ein Buch geschrieben hat und jetzt noch durchschnittlich monatlich 100 € Tantiemen erhält ?
  3. Provisionen ? Wenn jemand vor 3 Jahren eine Internet-Seite aufgebaut hat und jetzt noch durch Werbeeinblendungen durchschnittlich monatlich 100 € Provision erhält ?
  4. Miete ? Z.B. 500 € monatliche Mieteinnahmen ?
 
Welche Einkunftsarten fallen denn bei ALG 1 unter die "anrechenbaren Nebeneinkünfte" (165 € Grenze) ?

  1. Zinsen aus Kapitalerträgen ? Z.B. monatliche Zinseinnahmen von 100 € ?
  2. Tantiemen ? Wenn jemand vor 5 Jahren ein Buch geschrieben hat und jetzt noch durchschnittlich monatlich 100 € Tantiemen erhält ?
  3. Provisionen ? Wenn jemand vor 3 Jahren eine Internet-Seite aufgebaut hat und jetzt noch durch Werbeeinblendungen durchschnittlich monatlich 100 € Provision erhält ?
  4. Miete ? Z.B. 500 € monatliche Mieteinnahmen ?

165 € Grenze gilt für Erwerbseinkommen.

Das Aufgezählte soll unter Begriff "müheloses Einkommen" fallen und wird auf ALG I nicht angerechnet.

Mehr hier:

https://www.arbeitsagentur.de/zentr...beitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-155.pdf

RZ 155.37
 
Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Erfahrung mit Jobcenter (ALG II )bei "Mühelosem" und "Mühevollem" Einkommem gibt es die Differenzierung zwischen Einnahmen durch Arbeit und sonstigen Einkünften.
Bei Einkommen durch Arbeit liegt der Freibetrag bei 165 Euro. Alles was man mehr verdient, wird mit ALGII verrechnet.

Bei Zinsen (Müheloses Einkommen) liegt der Freibetrag bei nur 40 Euro. Alles darüber hinaus zieht das Jobcenter ab.
 
Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Erfahrung mit Jobcenter (ALG II )bei "Mühelosem" und "Mühevollem" Einkommem gibt es die Differenzierung zwischen Einnahmen durch Arbeit und sonstigen Einkünften.
Bei Einkommen durch Arbeit liegt der Freibetrag bei 165 Euro. Alles was man mehr verdient, wird mit ALGII verrechnet.

Bei Zinsen (Müheloses Einkommen) liegt der Freibetrag bei nur 40 Euro. Alles darüber hinaus zieht das Jobcenter ab.
Und bei ALG?
40€ gibts nirgendwo.
 
Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Erfahrung mit Jobcenter bei "Mühelosem" und "Mühevollem" Einkommem gibt es die Differenzierung zwischen Einnahmen durch Arbeit und sonstigen Einkünften.
Bei Einkommen durch Arbeit liegt der Freibetrag bei 165 Euro. Alles was man mehr verdient, wird mit ALGII verrechnet.

Hier geht es nicht um ALG II , sondern um ALG I ! JC ist hier gar nicht im Spiel.

Lies mal Link #2.

Bei Zinsen (Müheloses Einkommen) liegt der Freibetrag bei nur 40 Euro. Alles darüber hinaus zieht das Jobcenter ab.

Quelle?

Auf Zinsen gilt beim ALG II Bezug eine Bagatelgrenze von 10 €, §1 Abs. 1 Nr. 1 ALG II -VO.

Bis 2011 galt 50 € Grenze.
 
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