gitta2
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Leider hat Wolliohne auf meine PN nicht geantwortet.
Ich stelle meine Frage nun hier ein:
Mein Sohn nebst seine Bekannte laufen bei der ARGE als Bedarfsgemeinschaft. Dagegen läuft eine Klage vor dem SG (hatte ich schon berichtet). Die Richter beider Kammern waren einstimmig der Meinung, sie seien keine BG , einer schrieb sogar, dass die ARGE durch das Leben in einer Wohnung sogar eine Miete spare. Ist aber noch kein Urteil vorhanden, da sich die ARGE auf Fristsetzungen vom SG nicht rührte.
Ich muss dazu noch anmerken, dass mein Sohn keine Chance hat, auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine eigene, bezahlbare Wohnung zu erhalten wegen alter Schulden bei den hier ansässigen großen Wohnungsgenossenschaften.
Jetzt kam ein dubioses Schreiben der ARGE zwecks eines Termins bei dieser am kommenden Mittwoch. Das wäre so mit dem SG abgestimmt, was aber nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle des SG nicht stimmt!
In diesem Schreiben steht:...Nach Durchsicht der Leistungsakte ergeben sich hieraus (einzelne Berechnung) jedoch eventuell auch Entscheidungen, die zu Ihrem Nachteil sein können."
Die zwei haben zwar einen Untermietvertrag, jedoch versäumt, den Vermieter zu informieren bzw. um Erlaubnis zu bitten. Da ist er vielleicht "Dauerbesucher"?
Die ARGE behauptet jetzt, dass dann der Hauptmieterin (die Bekannte meines Sohnes) nur die Hälfte ihrer Miete gezahlt würde und somit eine gewaltige Rückzahlung an die ARGE auf beide zukäme.
Das kann aber auch nicht sein: BG = 2 x 312 € + 2 x halbe Miete (das ist jetzt). Für 10 Monate = 9.760,60 €
Nicht als BG : 2 x 347,- € + (halbe Miete? - oder das, was einem Alleinstehenden für die Wohnung zusteht - oder, was ich auch gelesen habe - 4/6 der Miete) + befristeter Zuschlag (Bekannte bezog vorher hohes ALG 1). Bei meinem Sohn noch evtl. Mehrbedarf wegen insulinpflichtigem Diabetes und Magen-Darmproblemen.
Bei 1 halber Miete wären das 10.309,20 € zusammen, bei 2 halben Mieten und Zuschlag und Mehrbedarf wären das für 10 Monate 1.233,40 € und bei 4/6 Miete bei der Mieterin wären das 10.898,80.
Alles in allem müßte nichts zurückgezahlt werden meiner Meinung nach!!!!!
Im Gegenteil: Die müßten noch eine Nachzahlung erhalten.
Die Herrschaften haben nämlich jetzt, ohne Bescheid, einfach kein Geld für März gezahlt wegen der angeblichen Rückforderungen. Und es existiert das schwebende Verfahren vor dem SG .
Die zwei müssen jetzt morgen früh zur ARGE wegen der ausgebliebenen Zahlung für März - wenn da nichts geht, kommt eine einstweilige Verfügung (ist schon mit der Richterin beim SG abgestimmt) und am Mittwoch bei der ARGE antanzen, wissen aber nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Wohlgemerkt, mein Sohn zahlt die halbe Miete, dazu existiert eine schriftliche Vereinbarung.
Ich habe zwar gesagt, sie sollen sich nicht überrollen lassen und nichts unterschreiben, auch kein Darlehensangebot annehmen. Aber die einschlägigen Argumente fehlen.
Vielleicht weiß ja einer von Euch, wie man sich verhalten soll.
Ich stelle meine Frage nun hier ein:
Mein Sohn nebst seine Bekannte laufen bei der ARGE als Bedarfsgemeinschaft. Dagegen läuft eine Klage vor dem SG (hatte ich schon berichtet). Die Richter beider Kammern waren einstimmig der Meinung, sie seien keine BG , einer schrieb sogar, dass die ARGE durch das Leben in einer Wohnung sogar eine Miete spare. Ist aber noch kein Urteil vorhanden, da sich die ARGE auf Fristsetzungen vom SG nicht rührte.
Ich muss dazu noch anmerken, dass mein Sohn keine Chance hat, auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine eigene, bezahlbare Wohnung zu erhalten wegen alter Schulden bei den hier ansässigen großen Wohnungsgenossenschaften.
Jetzt kam ein dubioses Schreiben der ARGE zwecks eines Termins bei dieser am kommenden Mittwoch. Das wäre so mit dem SG abgestimmt, was aber nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle des SG nicht stimmt!
In diesem Schreiben steht:...Nach Durchsicht der Leistungsakte ergeben sich hieraus (einzelne Berechnung) jedoch eventuell auch Entscheidungen, die zu Ihrem Nachteil sein können."
Die zwei haben zwar einen Untermietvertrag, jedoch versäumt, den Vermieter zu informieren bzw. um Erlaubnis zu bitten. Da ist er vielleicht "Dauerbesucher"?
Die ARGE behauptet jetzt, dass dann der Hauptmieterin (die Bekannte meines Sohnes) nur die Hälfte ihrer Miete gezahlt würde und somit eine gewaltige Rückzahlung an die ARGE auf beide zukäme.
Das kann aber auch nicht sein: BG = 2 x 312 € + 2 x halbe Miete (das ist jetzt). Für 10 Monate = 9.760,60 €
Nicht als BG : 2 x 347,- € + (halbe Miete? - oder das, was einem Alleinstehenden für die Wohnung zusteht - oder, was ich auch gelesen habe - 4/6 der Miete) + befristeter Zuschlag (Bekannte bezog vorher hohes ALG 1). Bei meinem Sohn noch evtl. Mehrbedarf wegen insulinpflichtigem Diabetes und Magen-Darmproblemen.
Bei 1 halber Miete wären das 10.309,20 € zusammen, bei 2 halben Mieten und Zuschlag und Mehrbedarf wären das für 10 Monate 1.233,40 € und bei 4/6 Miete bei der Mieterin wären das 10.898,80.
Alles in allem müßte nichts zurückgezahlt werden meiner Meinung nach!!!!!
Im Gegenteil: Die müßten noch eine Nachzahlung erhalten.
Die Herrschaften haben nämlich jetzt, ohne Bescheid, einfach kein Geld für März gezahlt wegen der angeblichen Rückforderungen. Und es existiert das schwebende Verfahren vor dem SG .
Die zwei müssen jetzt morgen früh zur ARGE wegen der ausgebliebenen Zahlung für März - wenn da nichts geht, kommt eine einstweilige Verfügung (ist schon mit der Richterin beim SG abgestimmt) und am Mittwoch bei der ARGE antanzen, wissen aber nicht, wie sie sich verhalten sollen.
Wohlgemerkt, mein Sohn zahlt die halbe Miete, dazu existiert eine schriftliche Vereinbarung.
Ich habe zwar gesagt, sie sollen sich nicht überrollen lassen und nichts unterschreiben, auch kein Darlehensangebot annehmen. Aber die einschlägigen Argumente fehlen.
Vielleicht weiß ja einer von Euch, wie man sich verhalten soll.