Anrechenbare Miete

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gitta2

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Leider hat Wolliohne auf meine PN nicht geantwortet.
Ich stelle meine Frage nun hier ein:

Mein Sohn nebst seine Bekannte laufen bei der ARGE als Bedarfsgemeinschaft. Dagegen läuft eine Klage vor dem SG (hatte ich schon berichtet). Die Richter beider Kammern waren einstimmig der Meinung, sie seien keine BG , einer schrieb sogar, dass die ARGE durch das Leben in einer Wohnung sogar eine Miete spare. Ist aber noch kein Urteil vorhanden, da sich die ARGE auf Fristsetzungen vom SG nicht rührte.

Ich muss dazu noch anmerken, dass mein Sohn keine Chance hat, auf dem örtlichen Wohnungsmarkt eine eigene, bezahlbare Wohnung zu erhalten wegen alter Schulden bei den hier ansässigen großen Wohnungsgenossenschaften.

Jetzt kam ein dubioses Schreiben der ARGE zwecks eines Termins bei dieser am kommenden Mittwoch. Das wäre so mit dem SG abgestimmt, was aber nach telefonischer Rücksprache mit der Geschäftsstelle des SG nicht stimmt!

In diesem Schreiben steht:...Nach Durchsicht der Leistungsakte ergeben sich hieraus (einzelne Berechnung) jedoch eventuell auch Entscheidungen, die zu Ihrem Nachteil sein können."

Die zwei haben zwar einen Untermietvertrag, jedoch versäumt, den Vermieter zu informieren bzw. um Erlaubnis zu bitten. Da ist er vielleicht "Dauerbesucher"?

Die ARGE behauptet jetzt, dass dann der Hauptmieterin (die Bekannte meines Sohnes) nur die Hälfte ihrer Miete gezahlt würde und somit eine gewaltige Rückzahlung an die ARGE auf beide zukäme.

Das kann aber auch nicht sein: BG = 2 x 312 € + 2 x halbe Miete (das ist jetzt). Für 10 Monate = 9.760,60 €

Nicht als BG : 2 x 347,- € + (halbe Miete? - oder das, was einem Alleinstehenden für die Wohnung zusteht - oder, was ich auch gelesen habe - 4/6 der Miete) + befristeter Zuschlag (Bekannte bezog vorher hohes ALG 1). Bei meinem Sohn noch evtl. Mehrbedarf wegen insulinpflichtigem Diabetes und Magen-Darmproblemen.

Bei 1 halber Miete wären das 10.309,20 € zusammen, bei 2 halben Mieten und Zuschlag und Mehrbedarf wären das für 10 Monate 1.233,40 € und bei 4/6 Miete bei der Mieterin wären das 10.898,80.

Alles in allem müßte nichts zurückgezahlt werden meiner Meinung nach!!!!!

Im Gegenteil: Die müßten noch eine Nachzahlung erhalten.

Die Herrschaften haben nämlich jetzt, ohne Bescheid, einfach kein Geld für März gezahlt wegen der angeblichen Rückforderungen. Und es existiert das schwebende Verfahren vor dem SG .

Die zwei müssen jetzt morgen früh zur ARGE wegen der ausgebliebenen Zahlung für März - wenn da nichts geht, kommt eine einstweilige Verfügung (ist schon mit der Richterin beim SG abgestimmt) und am Mittwoch bei der ARGE antanzen, wissen aber nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Wohlgemerkt, mein Sohn zahlt die halbe Miete, dazu existiert eine schriftliche Vereinbarung.

Ich habe zwar gesagt, sie sollen sich nicht überrollen lassen und nichts unterschreiben, auch kein Darlehensangebot annehmen. Aber die einschlägigen Argumente fehlen.

Vielleicht weiß ja einer von Euch, wie man sich verhalten soll.
 
Meines Erachtens sind die tatsächlichen Verhältnisse ausschlaggebend.

Der Vermieter ist somit "nur" ein unbeteiligter Dritter. Er und NUR er könnte Konsequenzen aus der fehlenden Genehmigung zum Untermietverhältnis ziehen. Da er seine Miete scheinbar immer bekommen hat, dürfte es sicher möglich sein, diese Genehmigung vom Vermieter auch noch nachträglich zu bekommen (Erklärung/Ergänzung zum Hauptmietvertrag).
 
Haushaltsgemeinschaft?

Wir waren gestern bei der ARGE . Die ganze Geschichte gestern war von Anfang an so angelegt, dass die zweie überrollt werden sollten. Ist nur gut, dass ich mit dabei war und einiges abwenden konnte, wie z. B. angebliche hohe Rückforderungsansprüche usw.

Die Damen haben beweisbar mehrfach gelogen, aber das führt jetzt zu weit.

Wichtig ist Folgendes:

Jetzt sind die doch dort auf einen neuen Dreh gekommen.

Mein Sohn nebst Bekannte sollen jetzt rückwirkend ab 01.05.2007 als Haushaltsgemeinschaft gelten. Ihr würde nur die halbe Miete gezahlt, er bekommt keinen Mietzuschuss, beide aber je die Grundsicherung i.H.v.
€ 347.

Ist das so richtig?

Ich dachte, bei einer Haushaltsgemeinschaft geht es nur um Angehörige, die im Haushalt leben. Und mit welchem Recht wollen die nur die Hälfte der Miete zahlen? Dafür, dass kein Untermietvertrag möglich ist (die Wohnung ist angeblich zu klein), haben die zwei eine Vereinbarung getroffen wegen der Mietzahlung. Die Bekannte steht allein im Mietvertrag.

Würde mich über Hinweise sehr freuen.

gitta2
 
Hallo gitta2,

wir haben ähnliche Probleme. Mein volljähriger Sohn (21) eigenes Einkommen, kann sich selbst versorgen, kein Mitglieder der BG somit, wird aber der Haushaltsgemeinschaft zugerechnet obwohl wir ihn - um unserer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen - miet und nebenkostenfrei bei uns in seinem abgeschlossenen Bereich wohnen lassen. Er hat darüber hinaus noch erklärt, dass er uns gegenüber kein Unterhalt zahlen will und auch nicht kann, ansonsten wird er auch ein Alg.II Fall. Untermietvereinbarung haben wir nicht wollen wir auch nicht, können wir auch nicht, da ja keine Miete gezahlt wird.

Nach Meinung der Arge führt das jetzt dazu, das von unseren Kosten der KDU nur 2/3 anerkannt werden. 1/3 soll der Sohn bezahlen, er wohnt ja schließlich bei uns und muss - betone muss - zahlen.

Ich möchte jetzt in Widerspruch gehen, bin mir aber nicht ganz schlüssig.

Vielleicht haben andere noch Erfahrung?

Grüße
schalker
 
Wir waren gestern bei der ARGE . Die ganze Geschichte gestern war von Anfang an so angelegt, dass die zweie überrollt werden sollten. Ist nur gut, dass ich mit dabei war und einiges abwenden konnte, wie z. B. angebliche hohe Rückforderungsansprüche usw.

Die Damen haben beweisbar mehrfach gelogen, aber das führt jetzt zu weit.

Wichtig ist Folgendes:

Jetzt sind die doch dort auf einen neuen Dreh gekommen.

Mein Sohn nebst Bekannte sollen jetzt rückwirkend ab 01.05.2007 als Haushaltsgemeinschaft gelten. Ihr würde nur die halbe Miete gezahlt, er bekommt keinen Mietzuschuss, beide aber je die Grundsicherung i.H.v.
€ 347.

Ist das so richtig?

Ich dachte, bei einer Haushaltsgemeinschaft geht es nur um Angehörige, die im Haushalt leben. Und mit welchem Recht wollen die nur die Hälfte der Miete zahlen? Dafür, dass kein Untermietvertrag möglich ist (die Wohnung ist angeblich zu klein), haben die zwei eine Vereinbarung getroffen wegen der Mietzahlung. Die Bekannte steht allein im Mietvertrag.

Würde mich über Hinweise sehr freuen.

gitta2

Gitta, wenn die Sache beim SG anhängig ist, würde ich überhaupt nichts mit der ARGE verhandeln, schreiben oder telefonieren und in dieser Sache schon gar keinen persönlcihen Termin wahrnehmen, in dem verhandelt werden soll. Das kann nur zum Nachteil gereichen.

Solange das Verfahren nicht beschieden wurde, MUSS dies alles übers SG gehen, da man Euch sonst noch einen *Vergleich* unterschieben könnte, der aber gar nicht gewollt ist..

Schick' den ganzen Schriftkram ans SG und der ARGE ein Schreiben, sie möge sich an die Vorschriften halten und die Angelegenheit weiter über das SG abwickeln.

Den Ideenreichtum der SB 's möchte ich auch gerne haben, die kommen auf immer neue Sachen.:icon_frown:


@schalker

es ist besser, wenn Du für Dein Problem ein eigenes Thema aufmachst.:icon_wink:
So sind auch alle Antworten an Dich gerichtet und es gibt kein Durcheinander.
 
Tinkalla, die haben aber erpresst. Haben die Miete zurückbehalten und das wäre die zweite unpünktliche Miete gewesen. Dezember wegen Computerpanne konnte die Mietzahlung auch nicht pünktlich sein. Die Bekannte meines Sohnes hat aber beides mit dem Vermieter geklärt.

Ich war bei dem Gespräch anwesend und wir sind ja auch nicht doof.

Als wir zu Hause waren, haben wir gleich eine Gesprächsnotiz gefertigt und an das SG geschickt mit der Bitte um eine baldmögliche mündliche Verhandlung oder ein Urteil.

Vor allem, weil die da ja auch wieder auf einen neuen Dreh gekommen sind bei dem befristeten Zuschlag. Auf der einen Seite wollen Sie insgesamt nur die halbe Miete zahlen, rechnen aber die volle Miete mit ein bei der Berechnung des Zuschlages für die Bekannte meines Sohnes.

Bei der Rückzahlungsforderung habe ich denen gleich den Wind aus den Segeln genommen. Die haben ja damals bei der Beantragung von Hartz IV darauf bestanden, dass mein Sohn und seine Bekannte eine BG sind, obwohl jeder seinen eigenen Antrag mithatte, wurden diese nicht entgegengenommen. Also haben die ja die Geschichte selbst verzapft. Auch der Fortzahlungsbescheid lautete auf gemeinsame BG .

Wie gesagt, jetzt sind sie auf den Dreh gekommen, nur die halbe
Miete bezahlen zu wollen, weil kein Untermietvertrag vorliegt. Aber die beiden haben eine Vereinbarung über die hälftige Mietzahlung meines Sohnes.

Und wie ich inzwischen rausbekommen habe, müssen sie bei der neuen Idee der Haushaltsgemeinschaft jedem die Kosten für Unterkunft und Heizung anteilig pro Kopf anrechnen (Kopfteilmethode - siehe Eicher/Spellbrink, Kommentar zum SGB II, 2005, § 22 RdNr. 38).
Das BVerwG hat bereits mit Urteil vom 21.01.1988 (Az.: 5 C 68/85; BVerwGE 79, 17-22) entschieden, dass für den Regelfall die Aufteilung der Aufwendungen für die Unterkunft nach der Zahl der Angehörigen der Haushaltsgemeinschaft rechtens ist.

Wir warten nunmehr die Reaktion des SG ab und erwarten weiterhin die angekündigten neuen -falschen- Bescheide, gegen die wir natürlich Widerspruch einlegen werden.
 
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