amd_user
Elo-User*in
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Hallo,
zur Vorgeschichte verweise ich sicherheitshalber mal auf diesen Thread: https://www.elo-forum.org/alg-ii/168553-sinnlos-massnahme-trotz-teilzeit-job.html
Ich habe meine Lebensgefährtin erfolgreich aus der Maßnahme raus bekommen (Beschwerde und dann Kündigung wegen Arbeitsaufnahme). Scheint auch alles so akzeptiert zu werden. Nun meine Frage: Da sie/wir ja dennoch in Leistungsbezug sind, wäre es da sinnvoll, um eine Apassung der EGV zu bitten (schriftlich), oder sollte man es beim alten belassen?
Danke
zur Vorgeschichte verweise ich sicherheitshalber mal auf diesen Thread: https://www.elo-forum.org/alg-ii/168553-sinnlos-massnahme-trotz-teilzeit-job.html
Ich habe meine Lebensgefährtin erfolgreich aus der Maßnahme raus bekommen (Beschwerde und dann Kündigung wegen Arbeitsaufnahme). Scheint auch alles so akzeptiert zu werden. Nun meine Frage: Da sie/wir ja dennoch in Leistungsbezug sind, wäre es da sinnvoll, um eine Apassung der EGV zu bitten (schriftlich), oder sollte man es beim alten belassen?
Danke