Hallo liebe Leute,
gleich vorab, ich habe die Suchfunktion benutzt und einige wertvolle Informationen sammeln können aber zu dem hier angehangenen Schreiben des Jobcenters konnte ich nichts Hilfreiches finden.
Ich versuche momentan meiner Schwester bei Ihrem Jobcenterproblem zu helfen, bin aber selbst etwas ratlos, vielleicht habt ihr ja eine Idee.
Sie leidet seit über 10 Jahren unter einer chronischen Schmerzstörung und etlichen anderen „Störungen“ die teilweise chronisch werden. Mittlerweile ist auch die Psyche in Mitleidenschaft gezogen worden. Seit 3 Jahren bezieht Sie ALG2 und war bisher bei einer verständnisvollen freundlichen Dame, die auch nicht auf AU bestand, weil Sie die Situation nachvollziehen konnte. Nun hat der SB gewechselt meine Schwester kam zu einer sehr unfreundlichen Dame die direkt auf AU bestand.
Meine Schwester besorgte sich AU und schickte diese bei der nächsten Einladung samt Terminabsage direkt ans Jobcenter. Nun ging es los mit der WUB Forderung. Also holte Sie sich ein Attest vom Arzt, dass Sie „aufgrund der psychischen Belastung, wenn möglich nicht zu Terminen eingeladen wird“. Was Besseres hatte der Arzt nicht anzubieten, da er meinte „naja sie konnten ja auch zu mir kommen, also kann ich Ihnen keine WUB ausstellen“. Damit war das Vertrauensverhältnis dank des Jobcenters schön belastet worden und meine Schwester möchte nicht mehr zu diesem Arzt. Das Attest wurde offenbar trotzdem anerkannt, da die angedrohten Sanktionen wg. Meldepflichtverletzung nicht umgesetzt wurden. Stattdessen wurde der Ärztliche Dienst eingeschalten und der SB wechselte wieder.
Der neue SB lud nun zum Termin zur Auswertung des Gutachtens. Meine Schwester hatte nach der Erfahrung mit der letzten SB schon eine Woche gebraucht sich zu erholen und forderte sich selbst eine Kopie des nach Aktenlage entschiedenen Gutachtens an. Das Ergebnis: bis zu 6 Monate erwerbsunfähig. Dieses schickte Sie samt Terminabsage und AU zum neuen SB, da dieser nicht locker ließ mit Einladungen. Tatsächlich sanktionierte er sie nun auf dieser Basis schon 2 mal zu 10% und reagierte nie auf Fragen oder auf die Bitte zur schriftlichen Kommunikation (Widersprüche laufen).
Nun hat der SB, der dem örtlichen Erwerbslosenhilfe e.V. schon einschlägig bekannt ist eine „Anordnung des persönlichen Erscheinens“ samt Drohung des dauerhaften Entzugs von 30% bis zur Nachholung der Mitwirkung geschickt.
1. Frage:
Ist das rechtlich haltbar oder wird das Jobcenter vor dem SG zerpflückt wegen so einer Frechheit? Schließlich wäre meine Schwester damit im Oktober trotz AU und nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit zu 50% sanktioniert, weil der SB ihr nicht ins Gesicht sagen konnte, dass der Ärztliche Dienst sie für erwerbsunfähig befunden hat.
2. Frage:
Haltet ihr eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Teamleiter oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde als Antwort auf die aktuelle „Anordnung“ für sinnvoll? Und wäre es ok, wenn unser Vater diese verfasst und in seinem Namen ans Jobcenter schickt, ist ja immerhin dann ein Dritter der die Sachlage bestätigt und sich beschwert?
3. Frage: Da meine Schwester nach der Erfahrung mit ihrem Allgemeinarzt Angst hat ihren Psychiater um eine WUB zu bitten um nicht auch dort noch das Vertrauensverhältnis zu stören frage ich mich, ob der Zeugenbeweis von mir oder unserem Vater vor dem SG als gleichwertig angesehen wird? Und wenn nein, ob man dann auch erst zum Verfahren die WUB vom Psychiater besorgt und damit auf der sicheren Seite ist?
Ich hoffe Ihr habt einen Fahrplan für mich wie ich meiner Schwester da unter die Arme greifen kann und entschuldigt den vielen Text, ich hätte das etwas raffen sollen
Anbei die aktuelle „Anordnung des persönlichen Erscheinens“ und die letzten beiden Sanktionsbescheide.
gleich vorab, ich habe die Suchfunktion benutzt und einige wertvolle Informationen sammeln können aber zu dem hier angehangenen Schreiben des Jobcenters konnte ich nichts Hilfreiches finden.
Ich versuche momentan meiner Schwester bei Ihrem Jobcenterproblem zu helfen, bin aber selbst etwas ratlos, vielleicht habt ihr ja eine Idee.
Sie leidet seit über 10 Jahren unter einer chronischen Schmerzstörung und etlichen anderen „Störungen“ die teilweise chronisch werden. Mittlerweile ist auch die Psyche in Mitleidenschaft gezogen worden. Seit 3 Jahren bezieht Sie ALG2 und war bisher bei einer verständnisvollen freundlichen Dame, die auch nicht auf AU bestand, weil Sie die Situation nachvollziehen konnte. Nun hat der SB gewechselt meine Schwester kam zu einer sehr unfreundlichen Dame die direkt auf AU bestand.
Meine Schwester besorgte sich AU und schickte diese bei der nächsten Einladung samt Terminabsage direkt ans Jobcenter. Nun ging es los mit der WUB Forderung. Also holte Sie sich ein Attest vom Arzt, dass Sie „aufgrund der psychischen Belastung, wenn möglich nicht zu Terminen eingeladen wird“. Was Besseres hatte der Arzt nicht anzubieten, da er meinte „naja sie konnten ja auch zu mir kommen, also kann ich Ihnen keine WUB ausstellen“. Damit war das Vertrauensverhältnis dank des Jobcenters schön belastet worden und meine Schwester möchte nicht mehr zu diesem Arzt. Das Attest wurde offenbar trotzdem anerkannt, da die angedrohten Sanktionen wg. Meldepflichtverletzung nicht umgesetzt wurden. Stattdessen wurde der Ärztliche Dienst eingeschalten und der SB wechselte wieder.
Der neue SB lud nun zum Termin zur Auswertung des Gutachtens. Meine Schwester hatte nach der Erfahrung mit der letzten SB schon eine Woche gebraucht sich zu erholen und forderte sich selbst eine Kopie des nach Aktenlage entschiedenen Gutachtens an. Das Ergebnis: bis zu 6 Monate erwerbsunfähig. Dieses schickte Sie samt Terminabsage und AU zum neuen SB, da dieser nicht locker ließ mit Einladungen. Tatsächlich sanktionierte er sie nun auf dieser Basis schon 2 mal zu 10% und reagierte nie auf Fragen oder auf die Bitte zur schriftlichen Kommunikation (Widersprüche laufen).
Nun hat der SB, der dem örtlichen Erwerbslosenhilfe e.V. schon einschlägig bekannt ist eine „Anordnung des persönlichen Erscheinens“ samt Drohung des dauerhaften Entzugs von 30% bis zur Nachholung der Mitwirkung geschickt.
1. Frage:
Ist das rechtlich haltbar oder wird das Jobcenter vor dem SG zerpflückt wegen so einer Frechheit? Schließlich wäre meine Schwester damit im Oktober trotz AU und nachgewiesener Erwerbsunfähigkeit zu 50% sanktioniert, weil der SB ihr nicht ins Gesicht sagen konnte, dass der Ärztliche Dienst sie für erwerbsunfähig befunden hat.
2. Frage:
Haltet ihr eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Teamleiter oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde als Antwort auf die aktuelle „Anordnung“ für sinnvoll? Und wäre es ok, wenn unser Vater diese verfasst und in seinem Namen ans Jobcenter schickt, ist ja immerhin dann ein Dritter der die Sachlage bestätigt und sich beschwert?
3. Frage: Da meine Schwester nach der Erfahrung mit ihrem Allgemeinarzt Angst hat ihren Psychiater um eine WUB zu bitten um nicht auch dort noch das Vertrauensverhältnis zu stören frage ich mich, ob der Zeugenbeweis von mir oder unserem Vater vor dem SG als gleichwertig angesehen wird? Und wenn nein, ob man dann auch erst zum Verfahren die WUB vom Psychiater besorgt und damit auf der sicheren Seite ist?
Ich hoffe Ihr habt einen Fahrplan für mich wie ich meiner Schwester da unter die Arme greifen kann und entschuldigt den vielen Text, ich hätte das etwas raffen sollen

Anbei die aktuelle „Anordnung des persönlichen Erscheinens“ und die letzten beiden Sanktionsbescheide.