Hallo liebes Elo Forum,
ich werde mit einer möglichen Sanktion bedroht,
laut EGV 18.03.19 wurden für mich Pflichten festgelegt
-zeitnahne Vorlage der Unterlagen (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtsenbindung für die Einwilling bzgl. Weitergabe der Befundsunterlagen bis spätestesns 12.03.19 in einem verschlossenen Umschlag für Untersuchungen)
-Krankmeldung
das habe ich beides seperat in zwei Briefen verschlossen in den Jobcenter Briefkasten eingeworfen am 11.03.19.
Daraufhin bekam ich die EGV vom 18.03.19 mit Schweigepflichtsentbindungen und Gesundheitsfragebogen nochmals per Post als Verwarung und Hinweis. Ich habe diese nochmal ausgefüllt und unterschrieben sowie persönlich per Post beim JC eingeworfen.
Nun behauptet das JC, ich sei meiner Pflicht nicht nachgekommen und wollen mich Sanktionieren um 30%.
Natürlich werde ich widersprechen, aber wie soll ich denen das glaubhaft machen? Meine Krankmeldung haben die ja auch erhalten.
Danke an alle für Lösungsvorschläge
ich werde mit einer möglichen Sanktion bedroht,
laut EGV 18.03.19 wurden für mich Pflichten festgelegt
-zeitnahne Vorlage der Unterlagen (Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtsenbindung für die Einwilling bzgl. Weitergabe der Befundsunterlagen bis spätestesns 12.03.19 in einem verschlossenen Umschlag für Untersuchungen)
-Krankmeldung
das habe ich beides seperat in zwei Briefen verschlossen in den Jobcenter Briefkasten eingeworfen am 11.03.19.
Daraufhin bekam ich die EGV vom 18.03.19 mit Schweigepflichtsentbindungen und Gesundheitsfragebogen nochmals per Post als Verwarung und Hinweis. Ich habe diese nochmal ausgefüllt und unterschrieben sowie persönlich per Post beim JC eingeworfen.
Nun behauptet das JC, ich sei meiner Pflicht nicht nachgekommen und wollen mich Sanktionieren um 30%.
Natürlich werde ich widersprechen, aber wie soll ich denen das glaubhaft machen? Meine Krankmeldung haben die ja auch erhalten.
Danke an alle für Lösungsvorschläge