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Mahlzeit zusammen
Die Vermittlungsfachkraft meines Vertrauens möchte mir mit einer Sanktion den Advent versüßen. Mir geht es hier nicht um die Sanktionsanhörung, die sehe ich entspannt entgegen (Aufstocker -> Termine nur nachmittags möglich).
Mir geht es um folgendes
Die 10% fußen auf den aktuellen Regelsatz in Höhe von 416,-€ monatlich. Ich erhalte aber nicht mal 416,-€ monatlich, da ich Aufstocker bin und es weniger ist. Wenn fiktiv angenommen ich monatlich 100,-€ Aufstockung durch das Mobcenter erhalten würde, müßten dann nicht davon 10% abgezogen werden? Im Umkehrschluß würden 41,6€ von den fiktiven 100,-€ bedeuten, daß man glatt eine 41,6% Sanktion erhält.
Sollte fiktiv eine 100% Sanktion eintreten, mit 416,-€, so müßte ich theoretisch ja noch drauf zahlen.
Wie verhält es sich da?

Die Vermittlungsfachkraft meines Vertrauens möchte mir mit einer Sanktion den Advent versüßen. Mir geht es hier nicht um die Sanktionsanhörung, die sehe ich entspannt entgegen (Aufstocker -> Termine nur nachmittags möglich).
Mir geht es um folgendes
Die Sanktion dauert grundsätzlich drei Monate und führt in Ihrem Fall voraussichtlich zu einer Minderung des Auszahlungsanspruchs in Höhe von 10% des maßgebenden Regelbedarfs (41,6 Euro monatlich).
Die 10% fußen auf den aktuellen Regelsatz in Höhe von 416,-€ monatlich. Ich erhalte aber nicht mal 416,-€ monatlich, da ich Aufstocker bin und es weniger ist. Wenn fiktiv angenommen ich monatlich 100,-€ Aufstockung durch das Mobcenter erhalten würde, müßten dann nicht davon 10% abgezogen werden? Im Umkehrschluß würden 41,6€ von den fiktiven 100,-€ bedeuten, daß man glatt eine 41,6% Sanktion erhält.
Sollte fiktiv eine 100% Sanktion eintreten, mit 416,-€, so müßte ich theoretisch ja noch drauf zahlen.

Wie verhält es sich da?
