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Leider habe ich in der SUF nicht spezielles zu meiner Frage gefunden.
Frage zu einer Anhörung nach § 24 SGB X.
1) Muss das JC , bevor es ein Leistungsversagen als VA ausspricht, eine Anhörung dem Betreffenden ermöglichen. Sprich vor Erlass eines Sanktionsbescheides. Soviel ich gelesen habe, ja.
2) wie ist es bei einem Antrag auf "Vorschuss nach § 42 SGB I" wenn dieser versagt wir ( mal unabhängig vom Innhalt eines solchen Schreibens ). Müsste auch hier dem Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, sich darüber zu äußern ? Durch eine Anhörung ?
Frage zu einer Anhörung nach § 24 SGB X.
1) Muss das JC , bevor es ein Leistungsversagen als VA ausspricht, eine Anhörung dem Betreffenden ermöglichen. Sprich vor Erlass eines Sanktionsbescheides. Soviel ich gelesen habe, ja.
2) wie ist es bei einem Antrag auf "Vorschuss nach § 42 SGB I" wenn dieser versagt wir ( mal unabhängig vom Innhalt eines solchen Schreibens ). Müsste auch hier dem Betreffenden die Möglichkeit gegeben werden, sich darüber zu äußern ? Durch eine Anhörung ?