Anhörung zu einer Überzahlung

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timo32

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Hallo alle zusammen bräuchte mal euren Rat:

Habe eine Anhörung wegen einer Überzahlung bekommen, weil der Sachbearbeiter angeblich von meiner Umschulung im April nichts wußte :icon_hihi: Dabei war es dem Amt schon seit Juli 2017 bekannt, dass ich am 09 April 2018 eine Umschulung durch die Rentenversicherung Bund antretten werde.

Im April und Mai erhielt ich jeweils noch einmal den vollen ALG 2 Satz inkl. Miete 416 + 421 = 837€ x2 = 1674€
Mein erstes Übergangsgeld erhielt ich Ende April 2018 anteilig vom 09-30.04.18.
Das eine Rückzahlung erfolgen würde ist mir soweit klar, allerdings nicht über die Höhe des Rückzahlungsbetrages:

Soll 832 Reglbedarf ALG 2 zurückzahlen, was volle 2 Monate wären, also nicht anteilig + 764,58 Miete was ein voller Monat Miete wäre (421) + 1x (343,58) anteilige Miete.
Also insgesammt: 1596,58 €

ALG 2 komplett und Miete anteilig was vom Betrag her aber auch nicht stimmen kann.

Und die Zahlung kann nur in einer Summe erfolgen steht noch extra dran.

Ist die Rechnung vom Amt korrekt?

Vielen Dank für eure Hilfe
 

timo32

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Hallo hab ich doch geschrieben:

...den vollen ALG 2 Satz inkl. Miete 416 + 421 = 837€ (pro Monat)
...Dabei war es dem Amt schon seit Juli 2017 bekannt, dass ich am 09 April 2018 eine Umschulung durch die Rentenversicherung Bund antretten werde.

Also habe ich im April 837 € ALG 2 bekommen und im Mai auch noch einmal 837 € ALG 2
Die Umschulung hat am 09.04.18 angefangen, dass erste Übergangsgeld habe ich anteilig vom 09-30.04.18 Ende April erhalten. Das hier eine Überzahlung gegeben hat ist mir schon klar, allerdings gehe ich davon aus, das ich dann ALG2 + Miete auch nur im April anteilig zurückzahlen soll und eben nicht komplett. Die komplette Rückzahlung vom Mai ist mir soweit klar
 
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Annie

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Wenn es dem Amt bereits nachweislich seit 2017 bekannt ist handelt es sich um einen rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt nach SGB 10. Wenn du das Geld bereits ausgegeben hast dürfen die es nicht zurückfordern.

https://dejure.org/gesetze/SGB_X/45.html

(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. Auf Vertrauen kann sich der Begünstigte nicht berufen, soweit

1. er den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat,

2. der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat, oder

3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.
 

timo32

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hmm wäre zu schön um wahr zu sein.
Scanne das Schreiben morgen bei der Nachbarin mal ein und stelle es hier rein.
 
E

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Ich sehe das anders. Der Vertrauensschutz entfällt hier, da es offensichtlich und leicht zu erkennen war, dass kein Anspruch mehr auf Alg 2 besteht!

3. er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte; grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Begünstigte die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt hat.

Eher träfe hier Verfristung zu? Da das JC innerhalb eines Jahres nach Kenntnis die Überzahlungen geltend machen muss.
Andererseits muss man Änderungen ja auch melden (VÄM)

(4) 1Nur in den Fällen von Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2 wird der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen. 2Die Behörde muss dies innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen tun, welche die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen.

Das Amt wusste ja mehrere Monate zuvor, dass die Leistungen zum 09.04. aufgehoben werden muss.
Ab Kenntnis hätte man daher den Bescheid abändern und nur bis April bewilligen können/müssen? Bzw. ggflls. bereits bei Bewilligung des neuen BWZ.

Ist denn auch sicher, dass das JC sich das Geld nicht schon von der DRV geholt hat? Da gibt es ja auch Möglichkeiten.
Ich glaube 103, o. 104 SGB X ?
 

timo32

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Mein ALG 2 lief Ende April aus und ich habe daher noch mal einen Verlängerungs/Weiterbewilligungsantrag zugesendet bekommen, welchen ich auch schön brav ausgefüllt und eingereicht habe.

Aussage von der RV Beraterin war zwar, dass die RV das mit dem Amt verrechnet, im Bewilligungsschreiben von der RV stand dann aber drin, dass ich das selbst mit dem Amt verrechnen muss
 

timo32

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Mich interressiert vorallem auch mal ob der Betrag stimmt den ich zahlen soll. Warum ALG 2 voll zurückzahlen und Miete anteilig???
Der Sachbearbeiter in der Leistung, welcher für mich zuständig ist, hat in der Vergangenheit schon mehrfach Nötigung/Betrug versucht.
 
E

ExitUser

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Also ich habe gerade nochmal gecheckt. Verfristung ist auch nicht, da ja erst Juli 2017, bekannt war. Wenn Erstattungbescheid im Mai ist es noch rechtzeitig.

Aber klar, die dürfen für April nur anteilig ab 09.04. zurück fordern.
Also 416/30*8=110,93=416-110,93=305,07.
Bei Kdu bin ich mir nicht sicher.

Auch kommt es ja darauf an, ob man durch das Geld der DRV aus dem Bezug heraus fällt, also das mehr ist, als die 837 €.
 

timo32

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Danke
Denke werde zur Anhörung gehen, allerdings nicht zum Sachbearbeiter für Leistungen, sondern zu seinem Vorgesetzten bzw. Chef der Arge . Dann kommen alle Dinge, welcher er schon versucht hat auf den Tisch bzw. an den Chef und dann soll er mir das mal vorrechnen. Diesem :censored: piss ich jetzt auch mal ans Bein :icon_mrgreen:
 

koloss

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Wenn Du erst zu seinen Nachbarn zum Scannen gehen musst, dann tipp doch den Brief einfach ab, das geht doch recht fix.
Wäre ein Tip für zukünftige Angelegenheiten, die dir und den helfern hier die Arbeit wesentlich erleichtert. :wink:

Schreib doch sonst das JC noch mal an und fordere eine Erklärung wie diese Summen zustande gekommen sein soll, das machen Sie auch.
 
E

ExUser 44074

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Hallo, habe das selbe Problem, Schulung ende Mai angefangen jetzt noch mal ALG 2 bekommen weil Abmeldung nicht rechtzeitig gekommen ist. DRV hat Geld gesperrt bis ich die Abmeldebestätigung einreiche und dann wird garantiert die 845 Euro ALG 2 verrechnet weil ich ü. 1000 Euro ü-Geld bekomme und für Mai ca 250 Ü-Geld. Also bekomme ich ende Juni nur ca 150 Übergangsgeld :-( Wovon soll ich Juli leben ???
 
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