Blacksystem1
Elo-User*in
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Hallo Leute,
Ich musste zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Leihfirma beim Jobcenter dort habe ich erwähnt das ich religiöse Gebetszeiten haben und diese einhalten möchte und dafür auch länger arbeite oder die Zeiten von meinem Lohn abziehen lassen könnte..da in Deutschland nach dem Grundgesetz Art 4 Religionsfreiheit herrscht!!
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Es gibt es keinerlei erlaubte Möglichkeit seine Gebete außerhalb der vorgesehenen Zeitspanne zu verrichten!!!
...aus diesem Grund habe ich eine Sanktion per Brief erhalten während meiner 3 wöchigen Ortsabwesenheit die am 14.9 also heute endete.. und die Frist für eine Stellungnahme endet am 16.9 so das ich kaum zeit habe zu reagieren. Wichtig zu wissen ist es, dass es meine 1 Sanktion ist!
1. Ist es rechtlich mich wegen so etwas zu sanktionieren?
2. Kann ich ein Widerspruch gegen diese Sanktion schreiben ?
3. wenn Ja was soll ich da genaueres reinschreiben ??
4.Dürfen die mich gleich 100% kürzen so das ich meine Miete nicht zahlen kann und auf Lebensmittelgutscheine angewiesen bin ?
Würde mich für jede Antwort und Hilfe sehr Freuen
Ich musste zu einem Vorstellungsgespräch bei einer Leihfirma beim Jobcenter dort habe ich erwähnt das ich religiöse Gebetszeiten haben und diese einhalten möchte und dafür auch länger arbeite oder die Zeiten von meinem Lohn abziehen lassen könnte..da in Deutschland nach dem Grundgesetz Art 4 Religionsfreiheit herrscht!!
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Es gibt es keinerlei erlaubte Möglichkeit seine Gebete außerhalb der vorgesehenen Zeitspanne zu verrichten!!!
...aus diesem Grund habe ich eine Sanktion per Brief erhalten während meiner 3 wöchigen Ortsabwesenheit die am 14.9 also heute endete.. und die Frist für eine Stellungnahme endet am 16.9 so das ich kaum zeit habe zu reagieren. Wichtig zu wissen ist es, dass es meine 1 Sanktion ist!
1. Ist es rechtlich mich wegen so etwas zu sanktionieren?
2. Kann ich ein Widerspruch gegen diese Sanktion schreiben ?
3. wenn Ja was soll ich da genaueres reinschreiben ??
4.Dürfen die mich gleich 100% kürzen so das ich meine Miete nicht zahlen kann und auf Lebensmittelgutscheine angewiesen bin ?
Würde mich für jede Antwort und Hilfe sehr Freuen
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