Hallo,
ich muss eine Anhörung schreiben, nach dem ich mich geweigert habe den Vertrag mit dem Maßnahmeträger zu unterschreiben und daraufhin aufgefordert wurde die Räumlichkeiten nicht mehr zu betreten.
In der Aufforderung zur Anhörung meint meine SB die Verweigerung der Unterschrift mit der Verweigerung der Maßnahme gleich setzen und mich aus diesem Grund sanktionieren zu können.
Ich habe die Anhörung geschrieben, bin aber nicht sicher ob das so ok ist:
Betreff: Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) i.V.m §45 SGBIII
Maßnahmeträger: XXX
Sehr geehrte Frau XXX,
entsprechend der Verpflichtung aus dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt nahm ich ab 21.08.2014 aktiv an der o.g. Maßnahme teil.
Am 22.08.2014 wurde mir ein Vertrag mit dem XXXX vorgelegt, den ich unterschreiben sollte. Ich habe mir die Möglichkeit erbeten den Vertrag zu Hause in Ruhe durchzulesen, dies wurde mir gewährt.
Beim Durchlesen des Vertrags sind mir mehrere Punkte aufgefallen, die sehr abstrakt und allgemein formuliert wurden, so dass ich mit dem Unterschreiben des Vertrages den Maßnameträger dazu ermächtigt hätte während der Maßnahme über mich und meine Daten nach Belieben zu verfügen. Dem konnte ich nicht zustimmen und habe den Vertrag am 25.08.2014 ohne Unterschrift zurückgegeben.
Daraufhin wurde ich aufgefordert die Räumlichkeiten des Maßnahmeträgers zu verlassen.
Da ich dies nicht ohne schriftlichen Nachweis machen wollte, wurde mir einige Zeit später eine Kopie Ihrer E-Mail an den Maßnahmeträger überreicht in der Sie dem Abbruch der Maßnahme seitens des Maßnahmeträgers zugestimmt haben. Gleichzeitig wurde mir ein Schreiben des Maßnahmeträgers mit der Aufforderung nicht mehr im Unterricht zu erscheinen ausgehändigt.
Die Begründung des Trägers liegt als Kopie anbei.
Somit wurde mir weitere Teilnahme an der Eingliederungsmaßnahme versagt, obwohl ich meinen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang nachgekommen bin.
Die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 25.08.14 angenommene Möglichkeit der Gleichsetzung der nicht Unterzeichnung des Vertrags mit der Weigerung an der Maßnahme teil zu nehmen, sehe ich als rechtlich unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Unterschrift
Anlage: Kopie der Aufforderung des Maßnameträgers zum nicht Erscheinen im Unterricht
ich muss eine Anhörung schreiben, nach dem ich mich geweigert habe den Vertrag mit dem Maßnahmeträger zu unterschreiben und daraufhin aufgefordert wurde die Räumlichkeiten nicht mehr zu betreten.
In der Aufforderung zur Anhörung meint meine SB die Verweigerung der Unterschrift mit der Verweigerung der Maßnahme gleich setzen und mich aus diesem Grund sanktionieren zu können.
Ich habe die Anhörung geschrieben, bin aber nicht sicher ob das so ok ist:
Betreff: Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach §16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGBII) i.V.m §45 SGBIII
Maßnahmeträger: XXX
Sehr geehrte Frau XXX,
entsprechend der Verpflichtung aus dem Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt nahm ich ab 21.08.2014 aktiv an der o.g. Maßnahme teil.
Am 22.08.2014 wurde mir ein Vertrag mit dem XXXX vorgelegt, den ich unterschreiben sollte. Ich habe mir die Möglichkeit erbeten den Vertrag zu Hause in Ruhe durchzulesen, dies wurde mir gewährt.
Beim Durchlesen des Vertrags sind mir mehrere Punkte aufgefallen, die sehr abstrakt und allgemein formuliert wurden, so dass ich mit dem Unterschreiben des Vertrages den Maßnameträger dazu ermächtigt hätte während der Maßnahme über mich und meine Daten nach Belieben zu verfügen. Dem konnte ich nicht zustimmen und habe den Vertrag am 25.08.2014 ohne Unterschrift zurückgegeben.
Daraufhin wurde ich aufgefordert die Räumlichkeiten des Maßnahmeträgers zu verlassen.
Da ich dies nicht ohne schriftlichen Nachweis machen wollte, wurde mir einige Zeit später eine Kopie Ihrer E-Mail an den Maßnahmeträger überreicht in der Sie dem Abbruch der Maßnahme seitens des Maßnahmeträgers zugestimmt haben. Gleichzeitig wurde mir ein Schreiben des Maßnahmeträgers mit der Aufforderung nicht mehr im Unterricht zu erscheinen ausgehändigt.
Die Begründung des Trägers liegt als Kopie anbei.
Somit wurde mir weitere Teilnahme an der Eingliederungsmaßnahme versagt, obwohl ich meinen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang nachgekommen bin.
Die von Ihnen in Ihrem Schreiben vom 25.08.14 angenommene Möglichkeit der Gleichsetzung der nicht Unterzeichnung des Vertrags mit der Weigerung an der Maßnahme teil zu nehmen, sehe ich als rechtlich unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Unterschrift
Anlage: Kopie der Aufforderung des Maßnameträgers zum nicht Erscheinen im Unterricht