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Hi
wie von mir schon erwartet hat man die per VA erlassene EGV( http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1681130 ) nun gleich mal genutzt um mir was an die Backe zu nageln.
Ich gehe zwar davon aus das der VA gekippt wird da ja nun mit dem Ärztlichen Kram was drin steht das absolut nicht geht aber bis dahin wird es sich ganz schön ziehen so das ich zwischenzeitlich nicht drum herum komme was für die Anhörung einzureichen.
Vorweg gleich eines, dies wird als 2. Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres angesehen, die letzte war eine versäumte Maßnahme(andere Geschichte), und es stellt sich für mich da erst einmal die Frage ob das so überhaupt OK ist mit der nun angedrohten 60% Kürzung.
Ich meine es müssten doch gleichartige Pflichtverletzungen sein damit diese Kürzung statt 30% nun auf 60% aufgestockt wird.
Zumal wohl die Abgabe von Unterlagen ja bestenfalls ein Meldeversäumnis ist was mit 10% belegt wird wenn ich recht sehe.
So vom Inhalt her geht es genau um den eingekreist Satz der auf Seite 2 die ich hier angehängt habe, also das "nicht einreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Gesundheitsfragebogens bis XY beim Amt".
Habe den auch mit Absicht nicht eingereicht da im anderen Thread einige male darauf hingewiesen wurde das diese Unterlagen ja vertraulich sind und Dritte nichts angehen.
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1670690
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1671102
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1671128
Ich sehe das genau so und reiche so etwas bestimmt nicht an die Klappspaten vom Amt, zumal ich da eh nichts freigeben will oder damit noch meinen Hausarzt einer Belästigung aussetze.
Die Pfeifen möchten es sich möglichst einfach machen und den Arzt wohl schon aufgrund von Unterlagen und/oder Gespräch mit dem Hausarztes usw. eine Entscheidung treffen lassen, ist bestimmt alles viel einfacher aufgrund der Aktenlage zu entscheiden als da wirklich noch einen Termin anzusetzen.
Persönlich halte ich von der ganzen Arztsache eh nichts da der Nagel des Anstoßes lediglich die Erwähnung meines "Übergewichtes"(eigentlich schon Adipös Grade I) in meinen Zwangs ZAF Bewerbungen ist.
Diese fordern ja ständig Körperliche Fitness und da denke ich mir das, wo ich schon kein Bild mitschicke von dem es ersichtlich sein dürfte, zumindest die Erwähnung meines Körperlichen Zustandes erlaubt ist zumal ich keine irgendwie geartete Einschränkung erwähne. Wie gesagt wenn man Linkshänder sucht aber man selbst Rechtshänder ist muss und kann das schon erwähnt werden.
Da frag ich mich nun wie ich die Anhörung angehen soll:
1. Grundlegend weigern die Unterlagen überhaupt einzureichen?
2. Sagen das man sie nur dem Ärztlichen Dienst übergibt?(woraufhin ich dann einen Termin bei dem Befürchte was ich tunlichst vermeiden will)
Oder gibt es sonst noch Ansatzmöglichkeiten?
PS Besteht bedarf am dem Anhörungsschreiben? Kann es sonst auch noch anhängen.
wie von mir schon erwartet hat man die per VA erlassene EGV( http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1681130 ) nun gleich mal genutzt um mir was an die Backe zu nageln.
Ich gehe zwar davon aus das der VA gekippt wird da ja nun mit dem Ärztlichen Kram was drin steht das absolut nicht geht aber bis dahin wird es sich ganz schön ziehen so das ich zwischenzeitlich nicht drum herum komme was für die Anhörung einzureichen.
Vorweg gleich eines, dies wird als 2. Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres angesehen, die letzte war eine versäumte Maßnahme(andere Geschichte), und es stellt sich für mich da erst einmal die Frage ob das so überhaupt OK ist mit der nun angedrohten 60% Kürzung.
Ich meine es müssten doch gleichartige Pflichtverletzungen sein damit diese Kürzung statt 30% nun auf 60% aufgestockt wird.
Zumal wohl die Abgabe von Unterlagen ja bestenfalls ein Meldeversäumnis ist was mit 10% belegt wird wenn ich recht sehe.
So vom Inhalt her geht es genau um den eingekreist Satz der auf Seite 2 die ich hier angehängt habe, also das "nicht einreichen des ausgefüllten und unterschriebenen Gesundheitsfragebogens bis XY beim Amt".
Habe den auch mit Absicht nicht eingereicht da im anderen Thread einige male darauf hingewiesen wurde das diese Unterlagen ja vertraulich sind und Dritte nichts angehen.
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1670690
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1671102
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/neue-egv-endlich-mal-blind-unterschrieben-124031/index2.html#post1671128
Ich sehe das genau so und reiche so etwas bestimmt nicht an die Klappspaten vom Amt, zumal ich da eh nichts freigeben will oder damit noch meinen Hausarzt einer Belästigung aussetze.
Die Pfeifen möchten es sich möglichst einfach machen und den Arzt wohl schon aufgrund von Unterlagen und/oder Gespräch mit dem Hausarztes usw. eine Entscheidung treffen lassen, ist bestimmt alles viel einfacher aufgrund der Aktenlage zu entscheiden als da wirklich noch einen Termin anzusetzen.
Persönlich halte ich von der ganzen Arztsache eh nichts da der Nagel des Anstoßes lediglich die Erwähnung meines "Übergewichtes"(eigentlich schon Adipös Grade I) in meinen Zwangs ZAF Bewerbungen ist.
Diese fordern ja ständig Körperliche Fitness und da denke ich mir das, wo ich schon kein Bild mitschicke von dem es ersichtlich sein dürfte, zumindest die Erwähnung meines Körperlichen Zustandes erlaubt ist zumal ich keine irgendwie geartete Einschränkung erwähne. Wie gesagt wenn man Linkshänder sucht aber man selbst Rechtshänder ist muss und kann das schon erwähnt werden.
Da frag ich mich nun wie ich die Anhörung angehen soll:
1. Grundlegend weigern die Unterlagen überhaupt einzureichen?
2. Sagen das man sie nur dem Ärztlichen Dienst übergibt?(woraufhin ich dann einen Termin bei dem Befürchte was ich tunlichst vermeiden will)
Oder gibt es sonst noch Ansatzmöglichkeiten?
PS Besteht bedarf am dem Anhörungsschreiben? Kann es sonst auch noch anhängen.
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