Anhörung wegen Datenschutz-Bewerbung

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Sorata

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Wegen einer Vv bei einer Zaf habe ich mich, wie hier schon oft gelesen, eine kurze Bewerbung ohne Tel. und E-Mail, aber mit dem Datenschutzzusatz und dem nicht einverstanden sein mit der Aufnahme im Bewerberpool.
Jetzt will die Zaf daraus einen Strick drehen und ne Sanktion wird vom JC angedroht. Vorher aber kann ich eine Stellungnahme dazu schreiben.

Wie soll ich jetzt weiter vorgehen?
 

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Wow, Hammer.
Sanktion auch begründet wegen nicht Angabe von Email und Telefonnummer?
Kann mir nicht vorstellen das es deswegen eine Sanktion geben kann... Email und Telefon ist man nicht mal verpflichtet zu besitzen....

Wäre, für uns alle, sehr unbequem wenn das jetzt sanktionierbar wäre.
 
Die Begründung im Schreiben ist entlarvend.

Es geht darum, den Bewerber in eine firmeninterne Datei ("Bewerberpool") aufzunehmen, also seine Daten auf Vorrat zu speichern. Es geht ganz offensichtlich nicht um die Vermittlung in eine konkrete Stelle bei der Zeitarbeitsfirma. Ob jemand für eine derzeit vorhandene offene Stelle bei der ZAF geeignet ist oder nicht, läßt sich sofort oder spätestens nach einem Vorstellungsgespräch klären. Allein darum dreht es sich bei den Vermittlungsvorschlägen von Arbeitsagentur oder Jobcenter, nicht um Hilfe an die ZAFs zum Aufbau interner Bewerberdatenlisten.

Wäre ein Arbeitsvertrag zustandegekommen, hättest du sicher erforderlichenfalls der ZAF als deinem neuen Arbeitgeber auch deine Telefonnummer genannt, damit man dich im Einsatzfall rasch erreichen kann. Genauso hättest du sicher auch der Weitergabe deiner Daten an einen dir konkret genannten möglichen Einsatzbetrieb zur Abklärung deiner Eignung zugestimmt, aber nicht an Unbekannte.

Zusammenfassung: die Vermittlung in die im Vermittlungsvorschlag konkret angegebene Stelle ist nicht von dir verhindert worden.

Ich würde trotzdem den Datenschutzhinweis künftig etwas unauffälliger unterbringen (z.B. kleingedruckt in einer Fußnote) und dafür im eigentlichen Bewerbungstext etwas mehr auf deine Fähigkeiten eingehen, auch wenn sie möglicherweise nicht exakt zur Stelle passen sollten. Vermeide offensichtliche Angriffspunkte und lasse deine Auffassung eher "zwischen den Zeilen" durchblicken.

Deinen Hinweis mit dem "Bewerberpool" würde ich auch besser umformulieren, etwa so: Sollte zwischen uns kein Arbeitsvertrag für die angebotene Stelle zustandekommen, bin ich mit der Aufnahme...
 
Es war klar, dass dieser Passus im Anschreiben an eine ZAF irgendwann gegen einen verwendet wird.
Ansonsten sehe ich es wie Gurkenaugust.
 
Dann werd ich diese Bewerbungen zukünftig entsprechend anders gestalten. Die Umformulierung bzgl. "Bewerberpool" klingt gut.

Soll ich da jetzt eine Stellungnahme schreiben, mit den Inhalten, die gurkenaugust geschrieben hat, oder soll ich mich das für den Widerspruch gegen die Kürzung ausheben?
 
Ähm, was soll denn der Mist?

Du hast dich beworben. Punkt.

Die können dich nicht sanktionieren, weil du kein Telefon und keine e-mail angegeben hast. Ansonsten sollen sie dir mal den §§ im SGB zeigen, wo steht, dass du Telefon und e-mail (anzugeben) zu haben hast.

Und Aufnahme in irgendwelchen Datenpools musst du auch nicht machen. Es gibt keinen §§ im SGB , der sagt, dass Du dich in den Pools der ZAFs aufzunehmen lassen hast.
 
Hallo @Sorata,

auch wenn es im ersten Moment ein wenig merkwürdig klingen mag, aber die Begründung für die angedrohte Sanktion könnte noch Dein Glück im Unglück sein. Eine nicht unerheblich große Anzahl von zuständigen JC -Mitarbeitern hätte Dir mit diesem Anschreiben schlicht eine versuchte Vereitelung einer Arbeitsaufnahme unterstellt und die jetzt angeführten Begründungen für eine Sanktion eher als weiteren Zusatz beigefügt... meine SB zum Beispiel. :icon_wink:

Und ganz ehrlich: bei allem Wohlwollen, den Dir an dieser Stelle jeder ELO entgegenbringt und so sehr diese Leihbuden hier verhasst sind, das muss man einfach cleverer angehen! Dein Anschreiben besteht ausschließlich aus Dingen, die Du nicht kannst, nicht hast und nicht willst. :icon_eek: @gurkenaugust hat diesbezüglich sehr viel Richtiges aufgezählt, verpack die datenschutzrechtlichen Sachen zukünftig unbedingt besser im Anschreiben. Führe bei einer ZAF Belangloses auf, wie bspw. die obligatorische Teamfähigkeit und schmück das Ganze dann nichtssagend, aber wortreich aus.

Es sollte im Endeffekt doch irgendwie als halbwegs "normale" Bewerbung daherkommen, spätestens vor dem SG würde ich mit Deinem Anschreiben schon ein wenig Bammel bekommen... das entspricht selbst mit ganz viel Wohlwollen einfach keinem akzeptablen Mindeststandard mehr. Um so besser, dass dies wie gesagt gar nicht die Begründung Deines SB ist, sondern er sich auf die datenschutzrechtlichen Belange beschränkt. Diese lassen sich entsprechend leichter angreifen bzw. abwehren und auch hier hat @gurkenaugust bereits gute Anhaltspunkte geliefert. :icon_daumen:

Du bist Deiner Pflicht, Dich auf eine bestimmte Arbeitsstelle zu bewerben, nachgekommen und dies kann nicht von einer Leihbude kurzerhand und eigenständig mit dem Bewerberpool auf mehrere hundert Stellen erweitert werden. Nicht umsonst bekommt jeder Job einer VV auch eine entsprechende Referenznummer zugeteilt. Was die Sache mit der EMail-Adresse und der Telefonnumer angeht: hier würde ich schlicht und ergreifend die Tatsache anführen, dass Du solche nicht besitzt und dementsprechend auch nicht weiterleiten kannst. :icon_kinn: Alles andere, insbesondere Erklärungsansätze, warum Du diese nicht weitergeben willst, machen Dich nur angreifbar und erhöhen die Chancen einer Sanktion.

Angenehm ist solch eine angedrohte Sanktion nie, aber unter diesen Voraussetzungen hätte es meines Erachtens auch schlimmer für Dich kommen können. Glückt braucht der ELO aber manchmal und ich hoffe, es bleibt Dir auch bei der nun anstehenden Abwehr hold! :icon_smile:

Gruß Bud
 
Ich würde auf die Anhörung reagieren. Aber erst kurz vor Monatsende um ggf. die folgende Sanktion auf 1. März hinauszuzögern.

Den sollte die Sache vor Gericht landen, weiß man nicht wozu die Anhörung gut ist.
 
Was soll denn sanktioniert werden? TE hat sich doch ordnungsgemäß auf die Stelle beworben.

Es gibt keine Vorschrift im SGB , dass man telefonisch und per e-mail erreichbar sein muss oder sich in mailinglisten und stellenpools aufnehmen lassen muss.

Es besteht keine rechtliche Grundlage für eine Sanktion.
 
Du fragst da wirklich was da sanktioniert werden soll?

Bei deiner Anzahl von Beiträgen sollte man davon auskennen Du bist ein erfahrener User.

Wie oft werden rechtswidrige Sanktionen ausgesprochen bevor diese von den Sozialgerichten gekippt werden?

Das Jobcenter wird hier auch sanktionieren. Die Anhörung ist doch schon langsam reine Formsache für die Jobcenter geworden.
 
Wie gesagt, da können sie nichts sanktionieren und wenn sie es doch tun, gibts Klage und die Sanktion wird gekippt.

Wir sollten jetzt versuchen, ein vernünftiges Anhörungsschreiben zu formulieren, damit es erst gar nicht zu einer Sanktion kommt.
 
Du bist ja sehr optimistisch. Ich hab schon oft erlebt das die JC trotzdem sanktioniert haben.

--------

Aus der Bewerbung kann ich nicht erkennen das eine Weigerung ihre Telefonnummer oder Emailadresse anzugeben vorliegt.

Sie hat nur keine angegeben. Daraus kann auf eine Verweigerung nicht geschlossen werden.

Und Sie hat ja eine Datenspeicherung nur untersagt, sollte es nicht zur Einstellung kommen.

Und wenn man sich speziell nur auf ein Posten bewirbt muss auch keine Speicherung in einer internen (Stellen-)Datenbank erfolgen meiner Meinung nach.
 
Danke für deinen sehr umfangreichen Beitrag, Bud.:icon_klatsch:
Das Bewerbungsschreiben hab in fast eben dieser Form hier im Forum gefunden und dann benutzt, ohne noch mal nachzudenken. Nach genug Alg2-Zeit kommt man meistens zu dem Schluss, gar nichts zu können. Bin wohl nicht der einzige, der die Dinge schon mal so gesehen hat.

Ich denke auch, dass es zu einer Sanktionen kommen. Zur Zeit bin ich wohl auf der Abschussliste vom JC . Seit 3 Woche werd ich regelmäßig und massiv von denen mit allem möglichen Mist bombardiert.
 
Jede Bewerbung die über einen VV zum Bewerber hereinkommt, kommt ja ursprünglich aus der Jobbörse der Bundesagentur.

Die AGB der Jobbörse wurden erst kürzlich wieder verschärft. Und die mußte jeder, der wie auch ich, Stellen einstellen darf, extra bestätigen.

Darin muß jeder, der Stellen einträgt, bestätigen, daß er die Einträge NICHT dazu benutzt, Bewerberpools aufzubauen, daß eingestellte Stellen auch wirklich da sein müssen, und so weiter. Auch finden es die AGB der Jobbörse als ganz normal, daß Bewerber den Arbeitgebern gegenüber anonym auftreten. Auch mußten wir als Stellen-Einsteller sicherstellen, daß wir Bewerbungen nur nach Genehmigung durch den Bewerber an andre Personen oder Firmen weitergeben.

Ich würde mich, wenn mein JobCenter mir einen Strick drauß drehen wollte, daß ich nicht in einen Pool will (als Löwe bin ich eh eine Katze und als Katze wasserscheu) :) , etc., auf die AGB der Jobbörse der BA berufen.

Klar ginge dann eine Kopie an den Datenschutz und eine an das Kundenreaktionsmanagement der BA .
 
Eine Aufnahme Deiner Daten ist bei einer Einstellung erforderlich.

Eine Aufnahme in einen Bewerberpool ist hingegen nicht zwingend notwendig!

Die Sklaventreiber haben dem JC offensichtlich Daten benannt, die sie besser für sich behalten hätten.

Du hast doch einer Weitergabe widersprochen? (So gibt es die Bewerbung wieder...) Und DEM ist die ZAF wohl nicht nachgekommen.

:icon_kinn::icon_kinn:
 
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist im bundesdeutschen Recht das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird.

Informationelle Selbstbestimmung

Einige Bewerberportale bieten die Möglichkeit, eigene Daten selbst zu löschen, wenn man will.
 
Jede Bewerbung die über einen VV zum Bewerber hereinkommt, kommt ja ursprünglich aus der Jobbörse der Bundesagentur.

Die AGB der Jobbörse wurden erst kürzlich wieder verschärft. Und die mußte jeder, der wie auch ich, Stellen einstellen darf, extra bestätigen.

Darin muß jeder, der Stellen einträgt, bestätigen, daß er die Einträge NICHT dazu benutzt, Bewerberpools aufzubauen, daß eingestellte Stellen auch wirklich da sein müssen, und so weiter. Auch finden es die AGB der Jobbörse als ganz normal, daß Bewerber den Arbeitgebern gegenüber anonym auftreten. Auch mußten wir als Stellen-Einsteller sicherstellen, daß wir Bewerbungen nur nach Genehmigung durch den Bewerber an andre Personen oder Firmen weitergeben.

Ich würde mich, wenn mein JobCenter mir einen Strick drauß drehen wollte, daß ich nicht in einen Pool will (als Löwe bin ich eh eine Katze und als Katze wasserscheu) :) , etc., auf die AGB der Jobbörse der BA berufen.

Klar ginge dann eine Kopie an den Datenschutz und eine an das Kundenreaktionsmanagement der BA .

Wir sind uns mal einig. :eek:

Ich würde auf jeden Fall auch in die Anhörung schreiben, dass sich der TE ordnungsgemäß auf die im VV angegebene Stelle beworben hat und dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, eine Telefonnummer und e-mail Adresse zu besitzen und auch keine, sich VOR Vertragsunterzeichnung in einen Stellenpool eintragen zu lassen, denn die Bewerbung geht ja nur auf eine bestimmte Stelle und entweder existiert diese und ist noch frei oder schon vergeben oder aber die Stelle existiert nicht, wo dann die ZAF gegen die AGB der Jobbörse verstoßen hat.
 
Nutzungsbedingungen - www.arbeitsagentur.de

Interessant zu lesen....
Und...
was lese ich bei dem §7 Abs.1 und auch Abs.3 ?

(Abs.1)
"Anbieter von Stellen bzw. von selbständigen Tätigkeiten sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig. Im Falle entsprechender Pflichtverletzungen ist die Bundesagentur für Arbeit berechtigt, weitere Angebote aus dem Portal zu löschen und den Zugang zum Portal zu sperren."

Es handelt sich doch um eine Angelegenheit zwischen Bewerber (Du) und Arbeitgeber (ZAF ).
EIN Dritter ist hierbei auch das JC !
Ich bin der Auffassung, dass die ZAF Deine Daten also nicht vertraulich behandelt hat.

(Abs.3)
"Privaten Arbeitsvermittlern ist es ausdrücklich untersagt, das Portal zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung in das Portal einzustellen."

So wie @Rounddancer bereits schrieb: "... daß er die Einträge NICHT dazu benutzt, Bewerberpools aufzubauen, daß eingestellte Stellen auch wirklich da sein müssen ..."

Also sollte, so vermute ich jedenfalls, der Arbeitgeber fähig und in der Pflicht sein, das -Vorhandensein- der angebotenen Stelle belegen zu können?

Ansonsten, wenn es die Stelle nicht gibt, ist der Sinn und Zweck doch wohl eindeutig nur die "Poolauffüllung"!

Dabei einmal eine Frage an Dich, @Rounddancer als Arbeitsvermittler:
KANN ein Arbeitsvermittler das Vorhandensein angebotener Stellen nachweisen?
 
https://www.arbeitsagentur.de/zentr.../Allgemein/Nutzungsbedingungen-Jobboerse.htmlDabei einmal eine Frage an Dich, @Rounddancer als Arbeitsvermittler:
KANN ein Arbeitsvermittler das Vorhandensein angebotener Stellen nachweisen?

Im Grunde ja.
Jedenfalls bis zum Arbeitgeber dann, wenn der Arbeits-, beziehungsweise Personalvermittler den direkten Kontakt zum Arbeitgeber oder sogar den Auftrag vom Arbeitgeber hat.

ZAF hingegen sind bemüht, Bewerber zu sammeln, um Kundenaufträge zu bekommen.

Als Genosse berichtet: In der genossenschaftlichen Zeitarbeitsfirma www.arbeitzuerst.de haben wir derzeit einen riesigen Kundenauftrag in Aussicht,- und da läuft gerade die Umfrage unter uns Genossen: Wer von uns sucht welche Arbeit, in welchem Berufs-/Arbeitsbereich, ob in Teil-, oder Vollzeit, ob dauerhaft, oder nur für Saison, beziehungsweise Urlaubsvertretung, etc.

Wenn das klappt,- gibt’s auch Aufträge anderer Firmen ...
 
war ja im grunde klar das zumindest irgendwann versucht wird jemandem ans bein zu pinkeln damit.

ich würde auf jeden fall dagegen vorgehen.

ich habe mir den passus nochmal angesehen:

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen erkläre ich mich mit einer Speicherung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und auch einer weitergehenden Datenerhebung nicht einverstanden und beantrage bei Nichtberücksichtigung für die angebotene Stelle die Löschung und schriftliche Löschungsbestätigung entsprechend der Bestimmungen des BDSG .
Mit einer Aufnahme in einen Bewerberpool erkläre ich mich nicht einverstanden.

eigentlich soweit verständlich aber man könntes es für die zukunft noch wie folgt verfeinern:

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen erkläre ich mich mit einer Speicherung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten und auch einer weitergehenden Datenerhebung nicht einverstanden und beantrage bei Nichtberücksichtigung für die angebotene Stelle die Löschung und schriftliche Löschungsbestätigung entsprechend der Bestimmungen des BDSG .
Mit einer Aufnahme in einen Bewerberpool erkläre ich mich bei Nichtberücksichtigung für die angebotene Stelle ebenfalls nicht einverstanden.
 
im eigentlichen Bewerbungstext etwas mehr auf deine Fähigkeiten eingehen,
Davor habe ich die ganze Zeit gewarnt, das Bewerbungsmuster so wie es ist zu verwenden.

Man sollte immer etwas zu seinen Fähigkeiten schreiben... warum man sich für den Job interessiert...

und das mit dem öffentlichen Nahverkehr hätte nur in den Lebenslauf gehört: Führerschein: keinen
 
ZAF hingegen sind bemüht, Bewerber zu sammeln, um Kundenaufträge zu bekommen.

Bedeutet also demnach:
ZAF -müssen- ERST ihren Pool auffüllen, um diesen dann gegenüber -dann- anstehenden Betrieben zu -entleeren-:confused:

Das ist doch, nun werde ich einmal leicht ausfallend, Betrug! (?)
Und zwar nicht nur am ELO, sondern auch und insbesondere am Steuerzahler.

DENN: Wenn ich wegen eines VV bei einer Verleihbude zur Vorstellung anstehe, dann wird meistens ein VGS vorausgesetzt. Also? Aufnahme in einen Pool -mit- Gutschein und dann, damit der Geldregen auch niederprasselt, Vermittlung in Schnodderjobs! :icon_neutral:

Nun....
Ich möchte das eigentliche Thema nicht schreddern.
Aber auch solche -Hintergrundinformationen- könnten hilfreich sein!

Der Datenschutz-Passus ist also auch in weiterer Hinsicht kein Blech!!
 
Nicht Betrug. Schließlich gibt es viele Möglichkeiten, um Bewerber zu suchen. So gibt es ja viele Stellenangebotsportale außerhalb der Jobbörse der BA .

Und das geht doch ähnlich wie für Partnervermittlungsportale, die starten ja auch mit Null Kandidaten/Mitgliedern. Wer da ganz von Anfang an dabei ist, zahlt z.B. die erste Zeit, oder wie ich z.B. bei eDarling auf Dauer gar nichts. Oder beim neuen Buffetbestellservice my-buffet, da zahlen die Buffetlieferanten die ersten zwei Monate weder Grundgebühr, noch Umsatzprovision.

Vermittlungsgutschein bringt nur dann Geld, wenn der vermittelte erwerbslose Mensch nach sechs Wochen, beziehungsweise sechs Monaten noch in dieser Arbeit ist.
 
Man sollte immer etwas zu seinen Fähigkeiten schreiben... warum man sich für den Job interessiert...

Hat man(n) .... und Frau :biggrin: ja schon öfters betont, dass das Interesse -nicht nur als Gag- bekundet werden sollte!

Natürlich macht ein ehrliches Interesse Sinn.

Einzuckern ist EINE Sache. Abschlecken eine Andere!
 
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