Hallo zusammen,
heute habe ich einen Brief vom jobcenter bekommen mit einer anhörung
in dem steht das ich zu viel leistung bekommen habe, 453 € das kann durch auch sein, da ich zu den zeitpunkt arbeit hatte, und war aufstocker, aber da ich keine lohnabrechnungen vom alten arbeitgeber einreichen konnte, zumindest nicht die letzten 3-4 haben die von den vormonaten das netto gehalt als einkommen angerechnet.
was aber zu wenig war, denn in einen monat hatte ich einiges mehr an einkommen. aber es gan so ein paar diferenzen zwischen mir und mein AG das er mir gekündigt hat. Und er dachte das er mich ärgern könne, und mir meine lohnzettel nicht geben müsste, da hat er aber nicht mit dem jobcenter gerechnet die haben die lohnabrechnungen für mich angefordert, da ist nun bei rausgekommen dass ich dem einen monat zu viel von denen bekommen habe.
Jetzt wollen die es zurück, was villt auch deren recht ist, aber die wollen es aufrechnen, und das ist meine Frage, Dürfen die das
In der anhörung steht,
DIE AUFGEFÜHRTEN LEISTUNGEN SIND GEM § 50 SGB X, ZU ERSTATTEN
Dürfen die denn jetzt aufrechnen oder nicht ? meine SB will es mit 20% also von jdem der BG 10% aufrechnen, ist das Rechtens??
Wäre für nein Paar tips dankbar....bzw wie/was soll ich nun in der anhörung schreiben ???
heute habe ich einen Brief vom jobcenter bekommen mit einer anhörung
in dem steht das ich zu viel leistung bekommen habe, 453 € das kann durch auch sein, da ich zu den zeitpunkt arbeit hatte, und war aufstocker, aber da ich keine lohnabrechnungen vom alten arbeitgeber einreichen konnte, zumindest nicht die letzten 3-4 haben die von den vormonaten das netto gehalt als einkommen angerechnet.
was aber zu wenig war, denn in einen monat hatte ich einiges mehr an einkommen. aber es gan so ein paar diferenzen zwischen mir und mein AG das er mir gekündigt hat. Und er dachte das er mich ärgern könne, und mir meine lohnzettel nicht geben müsste, da hat er aber nicht mit dem jobcenter gerechnet die haben die lohnabrechnungen für mich angefordert, da ist nun bei rausgekommen dass ich dem einen monat zu viel von denen bekommen habe.
Jetzt wollen die es zurück, was villt auch deren recht ist, aber die wollen es aufrechnen, und das ist meine Frage, Dürfen die das
In der anhörung steht,
DIE AUFGEFÜHRTEN LEISTUNGEN SIND GEM § 50 SGB X, ZU ERSTATTEN
Dürfen die denn jetzt aufrechnen oder nicht ? meine SB will es mit 20% also von jdem der BG 10% aufrechnen, ist das Rechtens??
Wäre für nein Paar tips dankbar....bzw wie/was soll ich nun in der anhörung schreiben ???