Bewewerbungstraining mit 2 Leuten.wobei dder eine nur bis Mittag und eine woche musste.Aber ich sollte 2 Wochen von 8-17.00 Bewerbungstraining.Es hörte sich so an ein stick Bewerbung erstellen.Und dann im internet schauen nach Stellen.Die hab ich abgebrochen.
Was der andere Teilnehmer dort macht oder nicht -das kann dir egal sein, weil Teilnehmer zu dieser Maßnahme eben auf den Einzelfall hin zugewiesen wurden. Was sich dabei "so anhörte" oder nicht ist auch irrelevant. Wichtig ist und war der regulär vorgesehene Unterrricht, welcher in dieser Maßnahme aus einzelnen Bausteinen UNTERSCHIEDLICHSTER ART besteht. Es ist nicht erkennbar -welche da für dich gebucht wurden und wieso Du dann vor Ort plötzlich einen Rückzieher machst -trotz unterschriebener EGV, scheinbar ohne Wissen und Interesse, was wirklich auf dich zukommt, trotz schon vormaligen Erfahrungen mit Maßnahmen -wie du schreibst. Noch weniger ist zu verstehen, weshalb du jetzt erst hier anfragst -wegen der Anhörung. Denn , es hätte wahrscheinlich eine Möglichkeit bestanden, wenn Du dich im Nachhinein noch zur Teilnahme an der Maßnahme entschließen würdest -mit dem Angbot anderer Module. Denn ich hätte die Ausschreibung mit Details dazu, wo ich dir die Infos hätte geben können. Haken an der Sache. Diese Maßnahme endet nun offiziell am 02.01.2019. Und ich habe keine Info über eine Fortsetzung dessen. Könnte aber gut sein -dass das JC dich hier erneut separat zuweist -sofern eine Fortsetzung erfolgen würde. Das sollstest Du wissen und bei Deinem Text mit einkalkulieren. Trotzdem denke ich auch -es wird schwierig bis unmöglich einer Sanktion zu entgehen, sofern es keine Möglichkeit zur Nacherfüllung gäbe. Ich kenne Deine Vorgeschichte nicht, würde jedoch an Deiner Stelle als Argument aber das der Überforderung mit den Anforderungen dort einbringen wollen. Denn habe mithin den Eindruck dessen, (gepaart mit Gleichgültigkeit??) Denn
Und wenn ich noch keine arbeit habe bekomme ich ab Februar wieder eine auf Auge gedrückt. die heisst Abitea oder so ähnlich.Das scheint das selbe zu sein.Kann ich die ablehnen irgendwie?
Deine Art und Weise der Vermeidung ohne vorherige Strategie und Überlegung ist eine, die Sanktionen der Jobcenter Tür und Tor öffnet, das solltest Du verinnerlichen und Dein beabsichtiges Verhalten lieber hier im Vorfeld diskutieren und NIEMALS vorschnell Unterschriften leisten oder so einfach Maßnahmen abbrechen -denn du lieferst damit den Sb eine Steilvorlage -dich deswegen auch noch -möglicherweise -in längerfristige und sehr spezielle Maßnahmen zuzuweisen.
Damit meine ich nicht die von Dir genannte -sondern eine neu ausgeschriebene Maßnahme Deines Jobcenter mit der Bezeichnung "Förderzentrum" Die Teilnahme daran kann bis zu 12 Monate möglich sein. Inkl. einer Verlängerung auf dann insgesamt 18 Monate. Diese Maßnahme soll am 01.04.2019 dort starten. Erfahrungsgemäß werden -was eine Auswahl und Zuweisung betrifft, die Jobcenter schon 4 Wochen früher tätig. Ich empfehle Dir wirklich dringend -in Sachen Maßnahmen Dein Verhalten auf präventiv unzustellen und hier die Handhabe der Jobcenter nicht zu unterschätzen.
Wie gesagt -versuche das Thema Überforderung zu erwähnen. In Hinsicht der Fahrtkosten habe ich da allerdings wenig Hoffnung. Für die Maßnahme hätte es 2 Wochentickets bedurft, Die Kosten hättest du sofort zur Erstattung einreichen können. Allerdings hättest du dann auch an der Maßnahme teilnehmen müssen. Fahrgeld im Vorfeld gibt es hier nicht, weil das Jobcenter nur wirklich beanspruchte Fahrtkosten anerkennt. Ansonsten nur bei einer nachweisbaren Notlage im voraus. Das steht auch so in der Ausschreibung zu der Maßnahme Bewerbercenter drin. Alles andere aus der EGV -die du unterschreiben hast, das kannst du auch nicht anführen, weil die eben unterschrieben wurde.
Ich würde dir noch zu einer Antwort auf einer separaten Seite raten, weil du damit verhinderst, dass das JC nicht noch darauf ein Feld ankreuzt, was so von Dir nicht gewollt wurde.