Hallo,
ich habe zwei Jobs (einer davon ist selbstständig) und beziehe seit etwas über einem halben Jahr aufstockende Leistungen.
Im April hatte ich einen Termin bei meiner SB. Sie fragte mich, warum ich nicht zur Maßnahme (Beratung und Kenntnisvermittlung) angetreten sei, die Zuweisung sei im Februar zugesandt worden. Darauf reagierte ich extrem überrascht, weil ich eine solche Zuweisung nicht bekommen und das auch so gesagt habe. Die SB gab mir ein Informationsblatt über diese Maßnahme mit und sagte, ich solle es mir überlegen. Das tat ich und sagte ihr beim nächsten Termin im Mai, dass ich Bedenken bezüglich der Maßnahme habe und sie nicht für zielführend halte. Sie wurde sehr aggressiv, faselte was von Sanktionen und dass ich eine Anhörung bekommen würde.
Diese "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" hatte ich nun im Briefkasten. Darin wird erneut behauptet, ich sei im Februar nicht zur Maßnahme angetreten (noch mal: ich bekam keinerlei Schreiben, ich hätte das auch niemals einfach ignoriert, bin recht ängstlich, was das ganze JC-Zeug betrifft, immerhin geht um meine Existenz).
Wer ist hier in der Beweispflicht? Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe leider keinerlei Erfahrung mit Widersprüchen und möchte keine Fehler machen.
Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung vom Herbst letzten Jahres, in der die Maßnahme erwähnt wird. Diese habe ich allerdings nicht unterschrieben.
Ich gebe zu, dass ich die Maßnahme für sinnlos und durchschaubar erachte (eindeutiges Ziel ist eine Tragfähigkeitsprüfung mit negativem Ergebnis, sodass das JC mehr Druck zur Neuorientierung aka. Aufgabe der Selbständigkeit machen kann). Allerdings würde ich mich nun auf jeden Fall kooperativ zeigen, sei es nur eine Teilnahme mit Unterschriftsverweigerung.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
ich habe zwei Jobs (einer davon ist selbstständig) und beziehe seit etwas über einem halben Jahr aufstockende Leistungen.
Im April hatte ich einen Termin bei meiner SB. Sie fragte mich, warum ich nicht zur Maßnahme (Beratung und Kenntnisvermittlung) angetreten sei, die Zuweisung sei im Februar zugesandt worden. Darauf reagierte ich extrem überrascht, weil ich eine solche Zuweisung nicht bekommen und das auch so gesagt habe. Die SB gab mir ein Informationsblatt über diese Maßnahme mit und sagte, ich solle es mir überlegen. Das tat ich und sagte ihr beim nächsten Termin im Mai, dass ich Bedenken bezüglich der Maßnahme habe und sie nicht für zielführend halte. Sie wurde sehr aggressiv, faselte was von Sanktionen und dass ich eine Anhörung bekommen würde.
Diese "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" hatte ich nun im Briefkasten. Darin wird erneut behauptet, ich sei im Februar nicht zur Maßnahme angetreten (noch mal: ich bekam keinerlei Schreiben, ich hätte das auch niemals einfach ignoriert, bin recht ängstlich, was das ganze JC-Zeug betrifft, immerhin geht um meine Existenz).
Wer ist hier in der Beweispflicht? Wie soll ich nun vorgehen? Ich habe leider keinerlei Erfahrung mit Widersprüchen und möchte keine Fehler machen.
Es gibt eine Eingliederungsvereinbarung vom Herbst letzten Jahres, in der die Maßnahme erwähnt wird. Diese habe ich allerdings nicht unterschrieben.
Ich gebe zu, dass ich die Maßnahme für sinnlos und durchschaubar erachte (eindeutiges Ziel ist eine Tragfähigkeitsprüfung mit negativem Ergebnis, sodass das JC mehr Druck zur Neuorientierung aka. Aufgabe der Selbständigkeit machen kann). Allerdings würde ich mich nun auf jeden Fall kooperativ zeigen, sei es nur eine Teilnahme mit Unterschriftsverweigerung.
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!