Hallo ihr Lieben, bin ziemlich durchn Wind und innerlich mal wieder fertig mit der Welt.
Details über mich und mein "damaliges" Problem kann man hier entnehmen: https://www.elo-forum.org/weiterbil...gv-unterschrieben-morgen-schon-massnahme.html
Zum jetzigen Problem:
Ich habe anscheinend eine neue Sachbearbeiterin. Diese lud mich letzte Woche ein dass ich doch diesen Dienstag mal vorbeikomme um über meine berufliche Situation zu sprechen. Das übliche Terminschreiben denk ich mal.
Nun ist das so, dass ich seit Dezember AU geschrieben bin (siehe Link für grobe Details) und dafür bin ich auch dankbar. Denn wenn ich sehe dass mich sowas wieder in innerlichen Aufruhr bringt und ich nur noch am zittern bin scheint das nicht unberechtigt zu sein.
Naja, jedenfalls habe ich dann meine aktuelle AU-Bescheinigung mit Antwortbogen dass ich nicht kommen kann dort in den Briefkasten geworfen (wie alle AU's davor auch etc.).
Nun kam prompt gestern ein weniger hübsches Schreiben des Jobcenters:
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Zuerst dachte ich es ginge jetzt um die Maßnahme oder den Termin oder sonstwas. Aber nein, es geht um die Eigenbemühungen. (EGV damals leider unterschrieben, siehe wiederum Link oben)
Mehr oder weniger Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Irvan,
In ihrer EGV vom ... wurde festgelegt, dass Sie Eigenbemühungen nachweisen müssen. Als Eigenbemühungen wurde ... "und legen hierüber eigenständig und unaufgefordert jeden Monat Nachweise (erhaltene Absagen, Formblatt Eigenbemühungen sowie Bewerbungskopien) bis jeweils spätestens zum xx jedes Monats vor, erstmalig wieder bis xx.12.2012 sowie bis spätestens zum xx.01.2013, xx.02.2013, xx.03.2013....." ... vereinbart.
Nach bisheringem Stand ist davon auszugehen, dass Sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis der Vereinbarung nicht nachgekommen sind, da Sie bis xx.02.13 keinen Nachweis erbracht haben.
Es ist der tatsächliche Hergang zu ermitteln.
Sie haben die Möglichkeit, sich dazu zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X). Bitte verwenden Sie hierfür den beigefügten Antwortvordruck
--------------------
Nachfolgend steht dann dass die Sanktion 30% einnimmt usw. und dass ich mich bis zum 26. Februar dazu äußern soll.
Es ist ja so, dass ich durchgehend krankgeschrieben war und immernoch bin. Hätte ich mich trotzdem bewerben müssen?
Klingt vielleicht naiv, nur las ich ich das hier (oder auch woanders, weiß ich nicht mehr) mehrmals, dass man dies nicht braucht. Vielleicht wenn man Angebote bekommt vom Amt vielleicht, wo man dann allerdings gleich in die Bewerbungen die AU mit angibt, so dass sich das sowieso erledigt hat.
- Solche Angebote habe ich selbst allerdings nicht bekommen, falls das eine Rolle spielen sollte.
Bin ich der Gearschte nun da ich "meine Pflicht" verletzt habe, trotz AU geschrieben? Ich weiß es nicht.
Nun gut, heute kam dann ein weiteres nettes Schreiben vom JC indem ein Folgetermin vereinbart wurde für ebenfalls den 26. Februar.
"Sehr geehrter Herr Ivan, meiner Einladung am 19.02.2013 sind Sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt (Naja, eben doch. Hab ja Antwortbogen und AU abgegeben. Wenn das kein guter Grund sein soll, warum geben die das dann auf dem Bogen zum ankreuzen an..).
Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den in meinem vorangegangen Einladungsschreiben genannten Prozentwert des für Sie nach § 20 ... (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von 3 Monaten zu mindern.
Ich gebe Ihnen hiermit gem. §24 ... (SGB X) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
---
Termindaten
---
Frau SB möchte mit Ihnen Ihre Bewerbungsaktivitäten besprechen. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise zum Termin mit."
-----
Mehr oder weniger interessant ist dann weiter unten:
"Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner über ihr Arbeitsunfähigkeit und reichen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim JC ein."
Die wollen mich verulken oder?
Nagut, das hebt sich sowieso auf, denn:
"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den gannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehinder sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen werden diese im Unfang von x,xx€ übernommen.
Dies ist eine Einladung nach §59 ... (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 ... (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr ALG II nochmals um 10 Prozent des für .... drei Monate gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum 19.02.2013 bleibt hiervon unberührt.
Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiter Hinweise.
-Reisekostenkram usw.-
Mfg, Ihr JC "
Ich verstehe das nicht ganz. Hat man mir nun auf jeden Fall schonmal 10 Prozent gekürzt, da ich ja beim 1. Termin "keinen wichtigen Grund" hatte?
Ich werd da absolut nicht schlau draus. Sollte ich lieber nun hin beim 2. Termin um eventuell auch diese dumme Sache mit den Bewerbungspflichten zu klären?
Ich wüsste halt nichtmal ansatzweise was ich sagen sollte. Ich bin halt krankgeschrieben, und weiß nicht wielange noch (Hausarzt-, Psychiater- und dann bald auch Psychotherapeutbehandlung derzeit).
Ich entschuldige mich mal für den Berg an Text.
Mir fiel am Ende ein, dass ich die Schreiben auch einfach hätte einscannen können. Falls also wer doch mal reinschauen möchte, kann ichs gerne noch nachholen.
Nagut, ich danke euch schonmal für eure Ratschläge, Meinungen und was sonst noch kommen sollte!
Bin ziemlich aufgewühlt deswegen und versuche mich gerade wieder zu beruhigen..
Details über mich und mein "damaliges" Problem kann man hier entnehmen: https://www.elo-forum.org/weiterbil...gv-unterschrieben-morgen-schon-massnahme.html
Zum jetzigen Problem:
Ich habe anscheinend eine neue Sachbearbeiterin. Diese lud mich letzte Woche ein dass ich doch diesen Dienstag mal vorbeikomme um über meine berufliche Situation zu sprechen. Das übliche Terminschreiben denk ich mal.
Nun ist das so, dass ich seit Dezember AU geschrieben bin (siehe Link für grobe Details) und dafür bin ich auch dankbar. Denn wenn ich sehe dass mich sowas wieder in innerlichen Aufruhr bringt und ich nur noch am zittern bin scheint das nicht unberechtigt zu sein.
Naja, jedenfalls habe ich dann meine aktuelle AU-Bescheinigung mit Antwortbogen dass ich nicht kommen kann dort in den Briefkasten geworfen (wie alle AU's davor auch etc.).
Nun kam prompt gestern ein weniger hübsches Schreiben des Jobcenters:
Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion
Zuerst dachte ich es ginge jetzt um die Maßnahme oder den Termin oder sonstwas. Aber nein, es geht um die Eigenbemühungen. (EGV damals leider unterschrieben, siehe wiederum Link oben)
Mehr oder weniger Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Irvan,
In ihrer EGV vom ... wurde festgelegt, dass Sie Eigenbemühungen nachweisen müssen. Als Eigenbemühungen wurde ... "und legen hierüber eigenständig und unaufgefordert jeden Monat Nachweise (erhaltene Absagen, Formblatt Eigenbemühungen sowie Bewerbungskopien) bis jeweils spätestens zum xx jedes Monats vor, erstmalig wieder bis xx.12.2012 sowie bis spätestens zum xx.01.2013, xx.02.2013, xx.03.2013....." ... vereinbart.
Nach bisheringem Stand ist davon auszugehen, dass Sie trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen oder deren Kenntnis der Vereinbarung nicht nachgekommen sind, da Sie bis xx.02.13 keinen Nachweis erbracht haben.
Es ist der tatsächliche Hergang zu ermitteln.
Sie haben die Möglichkeit, sich dazu zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch SGB X). Bitte verwenden Sie hierfür den beigefügten Antwortvordruck
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Nachfolgend steht dann dass die Sanktion 30% einnimmt usw. und dass ich mich bis zum 26. Februar dazu äußern soll.
Es ist ja so, dass ich durchgehend krankgeschrieben war und immernoch bin. Hätte ich mich trotzdem bewerben müssen?
Klingt vielleicht naiv, nur las ich ich das hier (oder auch woanders, weiß ich nicht mehr) mehrmals, dass man dies nicht braucht. Vielleicht wenn man Angebote bekommt vom Amt vielleicht, wo man dann allerdings gleich in die Bewerbungen die AU mit angibt, so dass sich das sowieso erledigt hat.
- Solche Angebote habe ich selbst allerdings nicht bekommen, falls das eine Rolle spielen sollte.
Bin ich der Gearschte nun da ich "meine Pflicht" verletzt habe, trotz AU geschrieben? Ich weiß es nicht.
Nun gut, heute kam dann ein weiteres nettes Schreiben vom JC indem ein Folgetermin vereinbart wurde für ebenfalls den 26. Februar.
"Sehr geehrter Herr Ivan, meiner Einladung am 19.02.2013 sind Sie leider - trotz Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt (Naja, eben doch. Hab ja Antwortbogen und AU abgegeben. Wenn das kein guter Grund sein soll, warum geben die das dann auf dem Bogen zum ankreuzen an..).
Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den in meinem vorangegangen Einladungsschreiben genannten Prozentwert des für Sie nach § 20 ... (SGB II) maßgebenden Regelbedarfs für die Dauer von 3 Monaten zu mindern.
Ich gebe Ihnen hiermit gem. §24 ... (SGB X) Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.
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Termindaten
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Frau SB möchte mit Ihnen Ihre Bewerbungsaktivitäten besprechen. Bitte bringen Sie entsprechende Nachweise zum Termin mit."
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Mehr oder weniger interessant ist dann weiter unten:
"Sollten Sie am oben genannten Termin arbeitsunfähig erkrankt sein, informieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin/Ihren Ansprechpartner über ihr Arbeitsunfähigkeit und reichen Sie die ärztliche Bescheinigung spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit beim JC ein."
Die wollen mich verulken oder?
Nagut, das hebt sich sowieso auf, denn:
"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztliche bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den gannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehinder sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für die Bescheinigung entstehen werden diese im Unfang von x,xx€ übernommen.
Dies ist eine Einladung nach §59 ... (SGB II) in Verbindung mit § 309 Abs. 1 ... (SGB III).
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr ALG II nochmals um 10 Prozent des für .... drei Monate gemindert. Die Minderung wegen des Nichterscheinens zum 19.02.2013 bleibt hiervon unberührt.
Beachten Sie bitte unbedingt auch die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung und die weiter Hinweise.
-Reisekostenkram usw.-
Mfg, Ihr JC "
Ich verstehe das nicht ganz. Hat man mir nun auf jeden Fall schonmal 10 Prozent gekürzt, da ich ja beim 1. Termin "keinen wichtigen Grund" hatte?
Ich werd da absolut nicht schlau draus. Sollte ich lieber nun hin beim 2. Termin um eventuell auch diese dumme Sache mit den Bewerbungspflichten zu klären?
Ich wüsste halt nichtmal ansatzweise was ich sagen sollte. Ich bin halt krankgeschrieben, und weiß nicht wielange noch (Hausarzt-, Psychiater- und dann bald auch Psychotherapeutbehandlung derzeit).
Ich entschuldige mich mal für den Berg an Text.
Mir fiel am Ende ein, dass ich die Schreiben auch einfach hätte einscannen können. Falls also wer doch mal reinschauen möchte, kann ichs gerne noch nachholen.
Nagut, ich danke euch schonmal für eure Ratschläge, Meinungen und was sonst noch kommen sollte!
Bin ziemlich aufgewühlt deswegen und versuche mich gerade wieder zu beruhigen..