noillusions
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Ein Meldetermin ist eine Meldetermin und eine Maßnahme bedarf der Zuweisung.Meldetermin mit dem Zusatz "Vermittlungsoffensive". Zählt das als Massnahme?
Solange Du die Daten nicht verwendest, dürfte eine Kopie (mit nebenliegendem Umschlag) datenschutzrechtlich unbedenklich sein,Kann ich dieses fehlgegangene Schreiben als "Beweis" für deren Schlampigkeit aufheben?
Oder ist das datenschutzrechtlich bedenklich?
Diesen Joker;Welchen "Joker" meint der TE eigentlich?
Vielleicht besser, als alleine die Aufforderung nicht erhalten zu haben;Das nächste was mir vorschwebt ist ein kurzer Schrieb an das JC wo ich denen mitteile,
das mich ein Schreiben von denen erreicht das nicht für mich ist und die Adressierung noch angebe.
In die Anhörung einfach kurz schreiben, dass du keine Einladung erhalten hast.
welche man so nicht verschwenden sollte. Warum? Darum;Die von ihnen besagte Einladung vom... habe ich nicht erhalten.
Daß der Brief beim TE nicht angekommen ist, heißt noch lange nicht, daß er nicht tatsächlich versand wurde.Natürlich kann ich mir vorstellen, dass selbst ein Richter stutzig werden würde,
falls sowas öfter bzw. mehrere Male hintereinander vorkommt, da die Post im Allgemeinen zuverlässig zustellt.
Wenn dieser Joker nicht zieht, weil das JC plötzlich einen Versandnachweis aus dem Hut zieht,
dann hat der TE wieder das Versäumnis an der Backe.
Nicht umsonst liegt jedem VV ein Antwortschreiben bei, mit der Option: "Ich habe mich am xx.xx.xxxx schriftlich beworben"Im Zuge dessen müsste der Arbeitssuchende den Versand der Bewerbung nachweisen, nicht den Zugang.
Nicht umsonst liegt jedem VV ein Antwortschreiben bei, mit der Option: "Ich habe mich am xx.xx.xxxx schriftlich beworben"
Mehr kannst Du nicht tun, wobei selbst dieser Antwortzettel auf Freiwilligkeit beruht. Haben wir hier hunderte Male gehabt, dass eine Anhörung wegen nicht bewerben auf VV eintrudelte. Da legst Du maximal 1 Kopie des Anschreiben dem o.g. bei, womit Du nachweißt dich beworben zu haben, jedoch niemals den Versand.
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Warum sollte er das in der Anhörung nicht schreiben und sich stattdessen auf Sachen beziehen,
die nichts mit der eigentlichen Anhörung zu tun haben?
Vielleicht übersehe ich ja etwas, nur wie ich finde macht sich der TE das Leben einfacher,
wenn er kurz und knapp die Wahrheit erzählt um die drohende Sanktion effektiv abzuwenden.
3. Ein Schreiben dass nicht mir gilt.
Alles für sich allein ist vielleicht keine Seltenheit, aber gibt es hier Dinge die ich nun speziell beachten sollte?Das nächste was mir vorschwebt ist ein kurzer Schrieb an das JC wo ich denen mitteile,
30. Welche Verstöße gegen Datenschutzgesetze – absichtlich oder unabsichtlich – bei der BA und den Jobcentern sind der Bundesregierung bekannt?
Werden Verstöße bzw. Meldungen von Verstößen z. B. von Betroffenen gesammelt und zentral bei der BA statistisch aufbereitet und systematisch auf ihre Prüfung und ggf. Behebung geprüft?
Wenn nein, warum findet das nicht statt?
Seit Wirksamwerden der DSGVO (25. Mai 2018) obliegt den Dienststellen der BA sowie den Familienkassen die Pflicht zur Meldung aller Sachverhalte an die Zentrale der BA, soweit personenbezogene Daten verloren gegangen, unrechtmä-
ßig verändert oder unrechtmäßig übermittelt oder auf sonstige Weise Dritten un-rechtmäßig zur Kenntnis gelangt sind. Die gleiche Verpflichtung trifft Auftragsverarbeiter. Eine zentrale und systematische Auswertung der Meldungen des
Zeitraumes seit 25. Mai 2018 ist geplant; angesichts des kurzen Zeitraumes liegen noch keine statistisch belastbaren Zahlen vor. Häufigstes Beispiel ist die versehentliche falsche Kuvertierung von Kundenpost. Indizien für absichtliche Datenschutzverstöße liegen nicht vor. Den gemeinsamen Einrichtungen obliegt die Meldung von Datenschutzverstößen an die Zentrale der BA nur, soweit die zentral verwalteten Verfahren der Informationstechnik oder eingekaufte Dienstleistungen nach § 44 b Absatz 5 SGB II
betroffen sind. In allen anderen Fällen melden die gemeinsamen Einrichtungen in eigener Zuständigkeit direkt an die für die Rechtsaufsicht zuständige Stelle (§ 83a SGB X n. F.) sowie an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (§ 50 Absatz 4 SGB II).
Die Datenschutzbeauftragte der BA sowie die Datenschutzbeauftragten der gemeinsamen Einrichtungen haben jeweils die gesetzlichen Befugnisse nach der DSGVO und dem BDSG und berichten direkt der Geschäftsleitung. Sie sind für
Fragen und Beschwerden der Leistungsberechtigten zuständig. Die Leistungsberechtigten können sich schriftlich, telefonisch oder per Email an die Datenschutz-beauftragten wenden
Der Meldetermin ist vor Anhörungsfrist-Ende.Ohne jetzt schon die Anhörung zu beantworten, könnte denen zumindest ein Licht aufgehen, dass sie geschlampt haben.
Im Falle das man das fehlgegangene Schreiben von mir zurückfordert, könnte ich es vielleicht ungefragt dem Datenschutz-Beauftragten des JC überreichen stattdessen?
Ach ja Datenschutz nochmal, ist JC, nicht OK, also Bundesdatenschutz soweit ich sehe zuständig.
Hätte das Folgen oder rollen die mit den Augen und antworten "kann ja mal passieren"?
[...]
Der Meldetermin ist vor Anhörungsfrist-Ende.
[...]
Soweit mir bekannt, beziehen sich Datenschutz-Bestimmungen zumeist auf Unternehmen. [...]
1. Anhörung Sanktion - Termin nicht wahrgenommen wird mir vorgeworfen. Von einem Termin wußte ich aber nichts....Ein Schreiben dass nicht mir gilt.
Das klingt nach einem entschiedenen Vielleicht.Soweit mir bekannt, beziehen sich Datenschutz-Bestimmungen zumeist auf Unternehmen. [...]
Teils finde ich es unerträglich, was die arbeitende Bevölkerung über die Arbeitsuchenden denkt, wie sie behandelt werden oder das im TV gegen sie gewettert wird. Aber schon klar, die dicke, faule arbeitsuchende Frau zieht im TV immer. Nur müssen sich die Menschen darüber klar werden, das dies beileibe nicht den Durchschnitt bildet, sondern ein Extrem zeigt.
Es gibt zu viele Arbeitsuchende, die jahrelang alles Mögliche ohne Erfolg unternehmen!
Allerdings möchte ich auch noch einmal darauf verweisen, dass keine SB willkürlich sanktionieren oder versuchen jemanden Steine in den Weg zu legen - so wie es hier oft beschrieben und angenommen wird.
Aus Sicht der Behörde gibt es immer einen guten Grund für die entsprechende Sanktion etc.
dass keine SB willkürlich sanktionieren oder versuchen jemanden Steine in den Weg zu legen
Aus Sicht der Behörde gibt es immer einen guten Grund für die entsprechende Sanktion etc
Aus Sicht der Behörde gibt es immer einen guten Grund für die entsprechende Sanktion etc
Bei Information des JC über fehlgeleitetes Schreiben und Anhörungsbeantwortung würde ich davon ausgehen das die das dann schon rallen werden.Sollte eine Empfehlung sein, den Nichterhalt mit der Fehlleitung zu verbinden bzw. als Indiz zu hinterfüttern.
Für einen Einzeiler eine Fristverlängerung? Ist das nicht extreme Prinzipienreiterei?Und deswegen gleichzeitig einen Antrag auf Verlängerung der Anhörungsfrist stellst.
Allerdings möchte ich auch noch einmal darauf verweisen, dass keine SB willkürlich sanktionieren oder versuchen jemanden Steine in den Weg zu legen - so wie es hier oft beschrieben und angenommen wird.
Aus Sicht der Behörde gibt es immer einen guten Grund für die entsprechende Sanktion etc.