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Hallo,
ich sortiere es mal hier ein...
Drei Hässlichkeiten zugleich haben mich erreicht:
1. Anhörung Sanktion - Termin nicht wahrgenommen wird mir vorgeworfen. Von einem Termin wußte ich aber nichts.
2. Meldetermin mit dem Zusatz "Vermittlungsoffensive". Zählt das als Massnahme? Habe von sowas mal gelesen, dass man da mit VV geflutet wird und Termin-Stakkato gemacht wird. Oder ist das eine "klassische Massnahme"?
3. Ein Schreiben dass nicht mir gilt.
Alles für sich allein ist vielleicht keine Seltenheit, aber gibt es hier Dinge die ich nun speziell beachten sollte?
Das nächste was mir vorschwebt ist ein kurzer Schrieb an das JC wo ich denen mitteile, das mich ein Schreiben von denen erreicht das nicht für mich ist und die Adressierung noch angebe. Dann wüßte das JC wer was nicht erhalten hat aber erhalten sollte.
Interessieren würde mich ja Folgendes:
Das JC hat geschlampt und vielleicht auch meinen Termin woanders hin geschickt.
Kann ich dieses fehlgegangene Schreiben als "Beweis" für deren Schlampigkeit aufheben? Oder ist das datenschutzrechtlich bedenklich?
Ich denke an Folgendes: "Don-de-Brief-Nich-Angekomm" klappt bekanntlich wohl nicht immer und ich hätte hier ja einen "besseren Joker".
Andererseits ist das angeben einer Adresse von wem anders nicht Beweis genug?
Die Sanktionsanhörung würde ich ansonsten wahrheitsgemäß beantworten.
Ich habe aber auch schon Folgendes erlebt: EGV unter aller Kanone bekommen, diese moniert, und daraufhin bei einer darauf folgenden Einladung sollte ich diese mitbringen. Mein Verdacht damals: Die wollen das Ding ungeschehen machen (Vertuschung). Habe sie damals nicht mit genommen. Aber dieses Mal ist das Ding nicht meins.
ich sortiere es mal hier ein...
Drei Hässlichkeiten zugleich haben mich erreicht:
1. Anhörung Sanktion - Termin nicht wahrgenommen wird mir vorgeworfen. Von einem Termin wußte ich aber nichts.
2. Meldetermin mit dem Zusatz "Vermittlungsoffensive". Zählt das als Massnahme? Habe von sowas mal gelesen, dass man da mit VV geflutet wird und Termin-Stakkato gemacht wird. Oder ist das eine "klassische Massnahme"?
3. Ein Schreiben dass nicht mir gilt.
Alles für sich allein ist vielleicht keine Seltenheit, aber gibt es hier Dinge die ich nun speziell beachten sollte?
Das nächste was mir vorschwebt ist ein kurzer Schrieb an das JC wo ich denen mitteile, das mich ein Schreiben von denen erreicht das nicht für mich ist und die Adressierung noch angebe. Dann wüßte das JC wer was nicht erhalten hat aber erhalten sollte.
Interessieren würde mich ja Folgendes:
Das JC hat geschlampt und vielleicht auch meinen Termin woanders hin geschickt.
Kann ich dieses fehlgegangene Schreiben als "Beweis" für deren Schlampigkeit aufheben? Oder ist das datenschutzrechtlich bedenklich?
Ich denke an Folgendes: "Don-de-Brief-Nich-Angekomm" klappt bekanntlich wohl nicht immer und ich hätte hier ja einen "besseren Joker".
Andererseits ist das angeben einer Adresse von wem anders nicht Beweis genug?
Die Sanktionsanhörung würde ich ansonsten wahrheitsgemäß beantworten.
Ich habe aber auch schon Folgendes erlebt: EGV unter aller Kanone bekommen, diese moniert, und daraufhin bei einer darauf folgenden Einladung sollte ich diese mitbringen. Mein Verdacht damals: Die wollen das Ding ungeschehen machen (Vertuschung). Habe sie damals nicht mit genommen. Aber dieses Mal ist das Ding nicht meins.