Hallo und Guten Morgen,
ich habe gestern ein AnhörungsSchreiben vom Jobcenter in meinem Briefkasten vorgefunden, und möchte da so schnell wie möglich reagieren.
Das Schreiben sieht wie folgt aus:
Weil ich einen Zweizeiler für nicht ausreichend halte, bitte ich euch um Unterstützung zur Formulierung eines möglichen Antwortschreiben.
Für eure Mühe danke ich euch im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Nico.
ich habe gestern ein AnhörungsSchreiben vom Jobcenter in meinem Briefkasten vorgefunden, und möchte da so schnell wie möglich reagieren.
Das Schreiben sieht wie folgt aus:
Mit einer Aufrechnung bin ich nicht einverstanden. Normalerweise würde ich denen einfach mitteilen, dass ich weder mit der Aufrechnung einverstanden bin, noch das ein fahrlässiges handeln vorliegt (Die Heizkostenabrechnungen habe ich abgeheftet und dann nicht mehr daran gedacht).Sehr geehrter
nach meinen Erkenntnissen haben Sie Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Zeit vom xx bis xx und vom xx bis xx in Höhe von xx (knapp 100€) zu Unrecht bezogen.
Sie haben aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Jahre xxxx und xxxx jeweils ein Gutehaben in Höhe von xx bzw von xx Euro erziehlt. Gemäß § 22 SGB II waren diese Gutschriften mindernd auf die laufenden Wohnkosten anzurechnen.
Die Wohnnebenkosten wurden entsprehend der nun vorgelegten Abrechnungen angepasst.
Sie sind bzw waren nach § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) verpflichtet, der oben bezeichneten Behörde alle Änderungen in den Verhältnissen mitzuteilen, die für Ihre Leistung erheblich sind. Dieser Verpflichtung sind Sie zumindest grob fahrlässig nicht nachgekommen (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).
Außerdem haben aus den Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die Jahre xxxx und xxxx jeweils ein Gutehaben erzielt und die Nebenkosten wurden angepasst, was zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs geführt hat (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).
Die aufgeführten Leistungen sind gem. § 50 SGB X zu erstatten.
In der Zeit vom XX bis XX bzw. vom xx bis xx wurden Ihnen Leistungen nach dem SGB II in nachfolgend aufgeführter Höhe zu Unrecht gezahlt:
Erstattungszeitraum: 1 = XX
Erstattungszeitraum: 2 = XX
Summe Gesamt: Knapp 100 €
Es ergibt sich somit eine Überzahlung in Höhre von: Knapp 100€
Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich schon jetzt darauf hin, dass ich beabsichtige, den zu erstattenden Betrag gegen Ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nach § 43 SGB II in Höhe von bis zu 30 v.H. der für Sie maßgebenden Regelleistung aufzurechnen.
Der Vollzug der Aufrechnung in der vorgesehenen Höhe hat zur Folge, dass sich bis zur Tilgung der Forderung der Auszahlungsbetrag zur Erfüllung Ihres Leistungsanspruches jeweils um den .a.a Aufrechnungsbetrag vermindert und Ihnen deshalb für Ihren Lebensunterhalt nur ein entsprechend geringerer Betrag zur Verfügung stehen wird.
Ich bitte Sie deshalb, sich auch zur vorgesehenen Aufrechnung zu äußern.
Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sichzu dem Sachverhalt zu äussern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben.
Sollte Sie bis zum xx 2013 keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen.
Weil ich einen Zweizeiler für nicht ausreichend halte, bitte ich euch um Unterstützung zur Formulierung eines möglichen Antwortschreiben.
Für eure Mühe danke ich euch im voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Nico.