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ExitUser
Gast
Hallo,
kann man zu einer Abgabe einer Anhörung nach § 24 SGB X gezwungen werden?
Kurze Vorgeschichte:
der erste Termin wurde begründet abgesagt. Späterer Erhalt der "Folgeeinladung" mit den bekannten Textbausteinen nach § 24 SGB X.
Bei Erscheinen des zweiten Termins ("Folgeeinladung") gab es eine Art mündliche Anhörung ("Verhör"). Später wurde ein Formular in Sachen Anhörung gemäß § 24 SGB X ausgehändigt, der Sachbearbeiter teilte mit, wenn das Formular bis zum Stichtag dem Jobcenter nicht vorliegt, wird nach Aktenlage entschieden welches sich negativ für den Hilfesuchenden auswirkt. Die Art wie der Sachbearbeiter die Androhung dem Hilfesuchenden mitteilte, klang schon nach einer Bedrohung, auch wenn der Sachbearbeiter dies mit coolness aussprach.
Das Anhörungs-Formular selber enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Auf einer Seite steht, dass man das Formular nicht nutzen sollte/muss und ggf. auf den Bescheid warten solle. Infos unter rechtsanwalt-lukas.de/index.php/sozialrecht/hinweise-zum-verfahren.html
Nach mehr als 10 Jahren ALG II ist es das erste Mal, dass überhaupt ein Formular in Sachen einer "Anhörung" ausgehändigt wurde.
Frage: muss oder sollte eine Anhörung dem Jobcenter gegeben werden welches unter Umständen so oder so abgelehnt wird oder gegen einen verwendet werden kann in dem die Gegenseite andere Behauptungen aufstellen kann?
(Zusammenhängend sollte auch noch mal an das Grundgesetz erinnert werden. Das "Sozialgesetzbuch" sollte und darf das "Grundgesetz" nicht aushebeln dürfen, auch wenn es gängige Praxis ist und toleriert wird)
Immerhin geht es hier nicht um ein Verbrechen wo z.B. Lebewesen gefoltert/ermordet oder ähnliches wurde, sondern um einen Termin welcher begründet abgesagt wurde und die Begründung als unglaubhaft eingestuft wurde. Das Wort "Sanktion" bedeutet soviel wie "Bestrafen", hier wäre es ein Eingriff mit Bedrohung der Grundsicherung des Hilfebedürftigen.
Vielen Dank.
kann man zu einer Abgabe einer Anhörung nach § 24 SGB X gezwungen werden?
Kurze Vorgeschichte:
der erste Termin wurde begründet abgesagt. Späterer Erhalt der "Folgeeinladung" mit den bekannten Textbausteinen nach § 24 SGB X.
Bei Erscheinen des zweiten Termins ("Folgeeinladung") gab es eine Art mündliche Anhörung ("Verhör"). Später wurde ein Formular in Sachen Anhörung gemäß § 24 SGB X ausgehändigt, der Sachbearbeiter teilte mit, wenn das Formular bis zum Stichtag dem Jobcenter nicht vorliegt, wird nach Aktenlage entschieden welches sich negativ für den Hilfesuchenden auswirkt. Die Art wie der Sachbearbeiter die Androhung dem Hilfesuchenden mitteilte, klang schon nach einer Bedrohung, auch wenn der Sachbearbeiter dies mit coolness aussprach.
Das Anhörungs-Formular selber enthält keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Auf einer Seite steht, dass man das Formular nicht nutzen sollte/muss und ggf. auf den Bescheid warten solle. Infos unter rechtsanwalt-lukas.de/index.php/sozialrecht/hinweise-zum-verfahren.html
Nach mehr als 10 Jahren ALG II ist es das erste Mal, dass überhaupt ein Formular in Sachen einer "Anhörung" ausgehändigt wurde.
Frage: muss oder sollte eine Anhörung dem Jobcenter gegeben werden welches unter Umständen so oder so abgelehnt wird oder gegen einen verwendet werden kann in dem die Gegenseite andere Behauptungen aufstellen kann?
(Zusammenhängend sollte auch noch mal an das Grundgesetz erinnert werden. Das "Sozialgesetzbuch" sollte und darf das "Grundgesetz" nicht aushebeln dürfen, auch wenn es gängige Praxis ist und toleriert wird)
Immerhin geht es hier nicht um ein Verbrechen wo z.B. Lebewesen gefoltert/ermordet oder ähnliches wurde, sondern um einen Termin welcher begründet abgesagt wurde und die Begründung als unglaubhaft eingestuft wurde. Das Wort "Sanktion" bedeutet soviel wie "Bestrafen", hier wäre es ein Eingriff mit Bedrohung der Grundsicherung des Hilfebedürftigen.
Vielen Dank.